1 Mit Schreiben vom 11. Mai 2020 meldete die R B GmbH (Mitbeteiligte) bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) Neunkirchen das Baumeistergewerbe an. Mit Bescheid vom 2. Juni 2020 stellte die BH Neunkirchen fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Baumeistergewerbes durch die Mitbeteiligte vorlägen, und genehmigte die Bestellung des A S zum gewerberechtlichen Geschäftsführer. 2 Mit Bescheid vom 29. Oktober 2020 erklärte die Landeshauptfrau von Niederöst... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs5GewO 1994 §13 Abs7GewO 1994 §91 Abs2VwRallg
Rechtssatz: Die Wortfolge "maßgebender Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte" findet sich neben dem § 13 Abs. 7 GewO 1994 auch noch in weiteren vergleichbaren Regelungen wie etwa in § 13 Abs. 5 oder in § 91 Abs. 2 GewO 1994. Anhaltspunkte dafür, dass diesen Bestimmungen jeweils ein unters... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §13 Abs7GewO 1994 §13 Abs7VwRallg
Rechtssatz: Nach den Erläuterungen zur Regelung des § 13 Abs. 7 GewO 1973 (RV 395 BlgNR 13. GP 122) gibt es keine gesetzliche Definition des maßgebenden Einflusses, weil das Wirtschaftsleben viel zu vielschichtig ist, um alle Möglichkeiten zu erfassen. Der VwGH hat allgemein festgehalten, dass bei der Beurt... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs7
Rechtssatz: Einem handelsrechtlichen Geschäftsführer einer juristischen Person (wie etwa einer GmbH) kommt ein maßgebender Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte dieses Rechtsträgers zu (vgl. VwGH 22.4.2010, 2006/04/0069; 25.6.2008, 2007/04/0137; 20.10.2004, 2004/04/0155). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs7
Rechtssatz: Einem Alleingesellschafter kommt maßgebender Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte des Rechtsträgers zu, an dem die Gesellschaftsanteile gehalten werden; dies gilt auch dann, wenn der Alleingesellschafter nicht handelsrechtlicher Geschäftsführer ist (vgl. VwGH 20.5.2010, 2009/04/0210; 25.2.1997, 97/04/0021). European Case Law... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs7 idF 2008/I/042VwRallg
Rechtssatz: Durch das Abstellen auf den "betreffenden" Rechtsträger in § 13 Abs. 7 erster Satz GewO 1994 wird zum Ausdruck gebracht, dass sich der Einfluss der natürlichen Person auf den Rechtsträger beziehen muss, hinsichtlich dessen der Gewerbeausschlussgrund geprüft wird. Hinweise darauf, dass ein derartige... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 3. April 2002 wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung für die Ausübung des Friseur- und Perückenmachergewerbes im näher bezeichneten Standort gemäß § 91 Abs. 2 iVm § 87 Abs. 1 Z. 2 GewO 1994 entzogen. In der Begründung: führte die erstinstanzliche Behörde aus, mit Beschluss des Bezirksgerichtes Mödling vom 3. Dezember 2001 sei über das Vermögen des S. A., des alleinigen selbstständig vertretungsbefugten handelsrechtlichen... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs7;GewO 1994 §91 Abs2;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1;GmbHG §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/04/0038 E 21. März 1995 RS 1 Stammrechtssatz Dem alleinigen handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH kommt schon im Hinblick auf deren rechtliche Organisationsform ein maßgeblicher Einfluß iSd § 91 Abs 2 GewO 1994 zu (Hinweis E 29.3.1994, 91/04/... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid gemäß §§ 13 Abs. 1, 39 Abs. 1, 340 Abs. 1 und Abs. 3 GewO 1994 festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des angemeldeten Gastgewerbes in der Betriebsart eines Nachtclubs im näher bezeichneten Standort durch die Anmeldungswerberin (die Beschwerdeführerin) nicht vorliegen und die Au... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §13 Abs7;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits im E vom 18.10.1994, Zl. 94/04/0092, ausgesprochen hat, trifft es nicht zu, dass die Behörde die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 GewO 1994 nur hinsichtlich der Person des gewerberechtlichen Geschäftsführers zu prüfen habe. Auch wenn der damalige Beschwerdefall eine obligatorische Geschäftsfüh... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhalt mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 22. November 1996 entzog der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten der Beschwerdeführerin unter Bezugnahme auf § 91 Abs. 2 in Verbindung mit §§ 87 Abs. 1 Z. 1 und 2 und 13 und 3 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung für das Immobilienmaklergewerbe und das Immobilienverwaltergewerbe in einem nähe... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs7;GewO 1994 §91 Abs2;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1;GmbHG §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 95/04/0038 1 Stammrechtssatz Dem alleinigen handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH kommt schon im Hinblick auf deren rechtliche Organisationsform ein maßgeblicher Einfluß iSd § 91 Abs 2 GewO 1994 zu (Hinweis E 29.3.1994, 91/04/0... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 15. Jänner 1993 meldete die Beschwerdeführerin beim Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck das Versicherungsmaklergewerbe an. Darüber erging am 2. Juni 1993 der Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck, dessen Spruch: wie folgt lautete: "Gemäß § 13 Abs. 4, 5 und 7 GewO 1973 wird hiemit die "F-GmbH" von der Ausübung des Gewerbes "Versicherungsmakler gem. § 103 Abs. 1 lit. b Z. 49a GewO 1973", ausgeschlossen." Die gegen diesen Beschei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: AVG §56;GewO 1973 §13 Abs3;GewO 1973 §13 Abs7;GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs7;GewRNov 1992 Art4 Abs1;
Rechtssatz: Während nach der Rechtslage vor der GewRNov 1992 das Vorliegen eines Ausschlußgrundes gem § 13 GewO 1973 nicht gem § 340 Abs 7 GewO 1973 festzustellen, sondern der Ausschluß von der Gewerbeausübung gem § 13 Ge... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 17. Juni 1992 wurde gemäß § 25 Abs. 2 GewO 1993 dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Konzession für das Immobilienmakler- und Immobilienverwaltungsgewerbe mit dem Standort S, L-Gasse 21, keine Folge gegeben und die beantragten Konzessionen sowie die Genehmigung der Bestellung der Frau M zur gewerberechtlichen Geschäftsführerin der vorbezeichneten Gewerbe verweigert. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, laut Gesell... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §13 Abs7;GewO 1994 §175 Abs1;GewO 1994 §341 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §89 Abs1;
Rechtssatz: Eine GmbH besteht selbst nach ihrer Löschung im Handelsregister bis zur vollständigen Verwertung und Verteilung ihres Aktivvermögens fort. Ihre Auflösung bildet daher insbesondere kein Hindernis gegen die Fortsetzung eines behördl... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §13 Abs7;GewO 1994 §175 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §89 Abs1;GmbHG §90;GmbHG §92 Abs1;HGB §149;
Rechtssatz: Die Rechte und Pflichten der Liquidatoren entsprechen in der Regel jenen der GmbH-Geschäftsführer. Dem Liquidator einer GmbH steht somit aus den für den handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 25. Jänner 1974 die Konzession für das Baumeistergewerbe im Standort Wien, M-Straße 5, und die Genehmigung zur Ausübung dieses Gewerbes durch Dipl.-Ing. DDr. J als Geschäftsführer erteilt. Seit Eintragung der Beschwerdeführerin in das Handelsregister (nunmehr Firmenbuch) am 28. September 1973 - mit Ausnahme in der Zeit vom 25. September 1989 bis 16. Oktober 1989 - ist Dipl.-Ing. DDr. J handelsrechtlicher Gesc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 31. August 1977 die Konzession für das Baumeistergewerbe im Standort Wien, M-Straße 5, und die Genehmigung der Bestellung des Dipl.-Ing. DDr. J zum Geschäftsführer für die Ausübung dieses Gewerbes erteilt. Seit Eintragung der Beschwerdeführerin in das Handelsregister (nunmehr Firmenbuch) am 4. Februar 1977 ist Dipl.-Ing. DDr. J handelsrechtlicher Geschäftsführer derselben. Mit Beschluß des Handelsgerichte... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs7;GewO 1994 §26;GewO 1994 §87;GewO 1994 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 95/04/0038 3 Stammrechtssatz Bei Anwendung des § 91 Abs 2 GewO 1994 hat die Behörde nur zu prüfen, ob einer der im § 87 Abs 1 GewO 1994 genannten Tatbestände auf die natürliche Person, der ein maßgeblicher Einfluß auf den Betrieb der Geschäfte zusteht, sinngemäß zu... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs7;GewO 1994 §91 Abs2;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1;GmbHG §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 95/04/0028 1 Stammrechtssatz Im Hinblick auf die Befugnisse, die dem Geschäftsführer einer GmbH nach dem GmbHG zustehen, ist bei einem langjährigen allein vertretungsbefugten Geschäftsführer einer GmbH das Vorliegen eines maßgebenden E... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §13 Abs4;GewO 1994 §13 Abs5;GewO 1994 §13 Abs7;GewO 1994 §91 Abs2;GmbHG §15; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/04/0053 E 19. Dezember 1995
95/04/0059 E 19. Dezember 1995
Rechtssatz: § 13 Abs 3 bis Abs 5 GewO 1994 stellen offenkundig darauf ab, daß Personen - die sich wirtschaftlich als besonders unzuverläss... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs7;GewO 1994 §26;GewO 1994 §87;GewO 1994 §91 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/04/0053 E 19. Dezember 1995
95/04/0059 E 19. Dezember 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 95/04/0038 3 Stammrechtssatz Bei Anwendung des § 91 Abs 2 GewO 1994 hat die Behörde nur zu prüfen, ob einer der im § 87 Abs 1 GewO 1994 genannte... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 27. Juni 1986 erteilte der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz der Beschwerdeführerin (früherer Firmenwortlaut: X Handelsgesellschaft m.b.H. & Co KG) die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit eines Sonderabfallsammlers und Sonderabfallbeseitigers am Standort W, G-Gasse 51. Gemäß § 11 Abs. 4 des damals geltenden Sonderabfallgesetzes, BGBl. Nr. 186/1983, wurde Dipl.Ing. Dr. N als Geschäftsführer der Erlaubniswerberin die Erla... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15;GewO 1973 §13 Abs7;GewO 1973 §91 Abs2 idF 1988/399;VwRallg;
Rechtssatz: Für eine analoge Heranziehung des § 13 Abs 7 GewO 1973 in einem Verfahren gemäß § 15 AWG 1990 besteht schon deshalb kein Anlaß, weil der Gesetzgeber des AWG 1990 eine dem § 91 Abs 2 GewO 1973 idF BGBl 1988/399 vergleichbare Möglichkeit, die... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und dem der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 1. Dezember 1975 die Konzession für das Baumeistergewerbe im Standort Wien, M-Straße 5, und die Genehmigung der Bestellung des Dr. J zum Geschäftsführer für die Ausübung dieses Gewerbes erteilt. Dr. J ist seit Eintragung der Beschwerdeführerin in das Handelsregister (nunmehr Firmen... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und dem dieser angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 10. Juli 1974 die Konzession für das Baumeistergewerbe im Standort Wien, G-Straße 56, und die Genehmigung zur Ausübung dieses Gewerbes durch Dr. J als Geschäftsführer erteilt. Die Verlegung des Betriebes des gegenständlichen Baumeistergewerbes in den Standort Wien, M-Straße 5, wurde mi... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei Anwendung des § 91 Abs 2 GewO 1994 hat die Behörde nur zu prüfen, ob einer der im § 87 Abs 1 GewO 1994 genannten Tatbestände auf die natürliche Person, der ein maßgeblicher Einfluß auf den Betrieb der Geschäfte zusteht, sinngemäß zutrifft. Sie hat hingegen nicht zu prüfen, ob - bezogen auf diese Person - auch die Tatbestände des § 87 Abs 2 bis Abs 6 bzw des § 26 GewO 1994 gegeben sind, weil § 91 Abs 2 GewO 1994 eine den vorgenannten Bestimmungen vergleichbare Regelung nicht... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs7;GewO 1994 §26;GewO 1994 §87;GewO 1994 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/03/21 95/04/0038 3 Stammrechtssatz Bei Anwendung des § 91 Abs 2 GewO 1994 hat die Behörde nur zu prüfen, ob einer der im § 87 Abs 1 GewO 1994 genannten Tatbestände auf die natürliche Person, der ein maßgeblicher Einfluß auf den Betrieb der Geschäfte zusteht, sinngemäß zu... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs7;GewO 1994 §91 Abs2;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18 Abs1;GmbHG §21;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Befugnisse, die dem Geschäftsführer einer GmbH nach dem GmbHG zustehen, ist bei einem langjährigen allein vertretungsbefugten Geschäftsführer einer GmbH das Vorliegen eines maßgebenden Einflusses auf den Betrieb der Geschäfte jedenfalls anzunehmen (Hinwe... mehr lesen...