RS Vwgh 2022/4/7 Ra 2021/04/0125

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.2022
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §13 Abs7

Rechtssatz

Einem Alleingesellschafter kommt maßgebender Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte des Rechtsträgers zu, an dem die Gesellschaftsanteile gehalten werden; dies gilt auch dann, wenn der Alleingesellschafter nicht handelsrechtlicher Geschäftsführer ist (vgl. VwGH 20.5.2010, 2009/04/0210; 25.2.1997, 97/04/0021).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021040125.L05

Im RIS seit

01.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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