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21/03 GesmbH-RechtNorm
GewO 1994 §13 Abs7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/03/21 95/04/0028 1Stammrechtssatz
Im Hinblick auf die Befugnisse, die dem Geschäftsführer einer GmbH nach dem GmbHG zustehen, ist bei einem langjährigen allein vertretungsbefugten Geschäftsführer einer GmbH das Vorliegen eines maßgebenden Einflusses auf den Betrieb der Geschäfte jedenfalls anzunehmen (Hinweis E 21.12.1993, 93/04/0078). Daran ändert auch nichts, daß ein alleinvertretungsbefugter handelsrechtlicher Geschäftsführer weder einziger Geschäftsführer noch Gesellschafter der GmbH ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995040046.X01Im RIS seit
20.11.2000