Index: L92203 Pflegegeld Niederösterreich
Norm: PGG NÖ 1993 §3 Abs1 Z1;PGG NÖ 1993 §3 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob ein Anspruch auf Pflegegeld nach dem NÖ PGG 1993 besteht, ist das Vorliegen einer Nachsicht von der österreichischen Staatsbürgerschaft ein (die Erfüllung der Voraussetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft ersetzendes) Tatbestandsmerkmal. European Case... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde das Ansuchen der Beschwerdeführerin auf Zulassung zum Unterrichtspraktikum gemäß § 3 Abs. 4 Z. 4 des Unterrichtspraktikumsgesetzes, BGBl. Nr. 145/1988, abgelehnt. Nach der Begründung: sei Voraussetzung für die Zulassung zum Unterrichtspraktikum die Erfüllung der im § 3 Abs. 4 des Unterrichtspraktikumsgesetzes normierten Kriterien, insbesondere das in Z. 4 festgelegte Höchstalter von 39 Jahren bei Beginn des Unterricht... mehr lesen...
Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: UPG 1988 §3 Abs4 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/10/0032 E 14. Mai 2002 RS 1 Stammrechtssatz Die Erwartung einer unmittelbar auf das Unterrichtspraktikum folgenden Anstellung als Nachsichtsvoraussetzung im Sinn des § 3 Abs. 4 Z. 4 UPG ist als Umschreibung des vorhandenen bzw. prognostizierten Bedarfs nach Lehrpersonal zu verstehen, der sich nach objektiven Gegebenheiten (V... mehr lesen...
Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: UPG 1988 §3 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass die Behörde in bestimmten Fällen die Nachsicht gemäß § 3 Abs 4 Z 4 UPG erteilt hat, kann kein Anspruch auf Erteilung der Nachsicht auch in einem vergleichbaren Fall abgeleitet werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2001100226.X02 Im RIS seit 19.09... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers, der nach der Aktenlage nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, auf Gewährung von Pflegegeld nach dem Bgld. Pflegegeldgesetz, LGBl. Nr. 58/1993, idF LGBl. Nr. 9/1997 (im Folgenden: Bgld. PflegegeldG) mangels Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen abgewiesen. Die Begründung: dieses Bescheides lautet: "
Begründung: Eine Voraussetzung für die Leistung ei... mehr lesen...
Index: L92201 Pflegegeld Burgenland10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art130 Abs2;PGG Bgld 1993 §3 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Nachsichtsgewährung nach § 3 Abs. 4 Bgld PflegegeldG 1993 handelt es sich um eine Ermessensbestimmung (arg: " ... kann ..., ... erscheint"). Schlagworte Ermessen besondere Rechtsgebiete European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 6. September 2001 das Ansuchen des Beschwerdeführers auf Zulassung zum Unterrichtspraktikum unter Erteilung der Nachsicht vom Höchstlebensalter von 39 Jahren bei Beginn des Praktikums abgewiesen. Dies im Wesentlichen mit der Begründung: , Voraussetzung einer Zulassung zum Unterrichtspr... mehr lesen...
Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: UPG 1988 §3 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Die Erwartung einer unmittelbar auf das Unterrichtspraktikum folgenden Anstellung als Nachsichtsvoraussetzung im Sinn des § 3 Abs. 4 Z. 4 UPG ist als Umschreibung des vorhandenen bzw. prognostizierten Bedarfs nach Lehrpersonal zu verstehen, der sich nach objektiven Gegebenheiten (Verhältnis von Bewerbern zur Anzahl der offenen Stellen) bemisst. Auf b... mehr lesen...
Index: 64/02 Bundeslehrer
Norm: UPG 1988 §3 Abs4 Z4;
Rechtssatz: Ein Bedarf nach Lehrern aus einem bestimmten Unterrichtsfach, der im Sinn des § 3 Abs. 4 Z. 4 UPG unmittelbar nach Abschluss des Unterrichtspraktikums eine Anstellung im Schuldienst erwarten lässt, besteht nicht, wenn einer Vielzahl von Bewerbern nur wenige offene Stellen gegenüberstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit Bauansuchen vom 12. April 1999 (eingelangt bei der mitbeteiligten Gemeinde am 13. April 1999) wurde die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung einer Hotelanlage auf zwei näher angeführten Grundstücken (die zusammen ca. 2,6 ha ausmachen) in der mitbeteiligten Gemeinde beantragt. Das verfahrensgegenständliche Projekt besteht aus drei Hotelblöcken (einem dreigeschoßigen und zwei viergeschoßigen mit jeweils ausgebautem Dachgeschoß) und einem viergeschoßigen Zentraltrakt. Gemä... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: UVPG 1993 §1 Abs1;UVPG 1993 §12 Abs1;UVPG 1993 §2 Abs2;UVPG 1993 §3 Abs1;UVPG 1993 §3 Abs4 Z1;UVPG 1993 §3 Abs4;UVPG 1993 §6 Abs1;UVPG 1993 Anh1 Z50;UVPG 1993 Anh1;
Rechtssatz: Ausführungen zum Begriff der Änderung einer im Anhang 1 des UVPG 1993 angeführten bestehenden Anlage im Sinne des § 3 Abs. 4 UVPG 1993 (hier lie... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine jugoslawische Staatsangehörige, wurde am 6. Juni 1990 in Wien mit schwersten körperlichen und geistigen Behinderungen geboren. Mit 18. März 1992 wurde die Beschwerdeführerin in die volle Erziehung der Stadt Wien übernommen. Sie wurde im Säuglingsheim des Zentral-Krippenvereines in Wien, Lainzer Straße, aufgenommen. Die Kosten der vollen Erziehung werden vom Land Wien zur Gänze getragen. Am 20. Juli 1993 beantragte die Beschwerdeführerin die Gewährung ... mehr lesen...
Index: L92209 Pflegegeld Wien
Norm: PGG Wr 1993 §13;PGG Wr 1993 §3 Abs4;
Rechtssatz: In dem Umstand, dass die Beschwerdeführerin durch die Nichtgewährung des Pflegegeldes auch nicht in den Genuss eines Taschengeldes im Höhe von 20 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3 nach § 13 Wr PGG 1993 gelangen kann, liegt für sich gesehen keine soziale Härte. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: L92209 Pflegegeld WienL92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien
Norm: JWG Wr 1990 §34;JWG Wr 1990 §38;JWG Wr 1990 §39 Abs1;PGG Wr 1993 §3 Abs4;
Rechtssatz: Die minderjährige Beschwerdeführerin wird in einem Heim im Rahmen der vollen Erziehung gemäß § 34 Wr JWG 1990 erzogen. Die gesamten Kosten dieser Unterbringung werden durch das Land Wien als Jugendwohlfahrtsträger vorläufig getragen (§ 38 Wr JWG 1990). Die ... mehr lesen...
Die am 23. Jänner 1981 geborene Beschwerdeführerin ist türkische Staatsangehörige. Ihre Mutter bezog für sie (nach der Aktenlage jedenfalls ab Jänner 1994) die erhöhte Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder (gemäß § 8 Abs. 5 Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Die Beschwerdeführerin hatte bis (zu ihrer Übersiedlung nach Wien im) Februar 1999 ihren Wohnsitz im Land Salzburg. Am 24. März 1998 stellte die Beschwerdeführerin (vertreten durch ihre Mutter) den Antrag auf Zu... mehr lesen...
Index: L92205 Pflegegeld Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61a;PGG Slbg 1993 §18 Abs1;PGG Slbg 1993 §18 Abs2;PGG Slbg 1993 §3 Abs4;PGG Slbg 1993 §3 Abs5;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 18 Abs 2 Slbg PGG 1993 ist der Bescheid, mit dem über die Nachsicht vom Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft abgesprochen wird, nicht mit Klage beim Arbeitsgericht und Sozial... mehr lesen...
Der am 1. Juni 1991 geborene Beschwerdeführer ist türkischer Staatsangehöriger. Er erlitt am 31. August 1996 einen schweren Verkehrsunfall, aufgrund dessen er sich rund ein halbes Jahr lang in stationärer Behandlung befand. Sein Vater bezog für ihn (nach der Aktenlage) von August 1996 bis Mai 1997 und ab Juni 1998 erhöhte Familienbeihilfe. Am 23. Dezember 1997 beantragte der Beschwerdeführer (vertreten durch seinen Vater) die Zuerkennung von Pflegegeld nach dem Salzburger Pflegeg... mehr lesen...
Index: L92205 Pflegegeld Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §61a;PGG Slbg 1993 §18 Abs2;PGG Slbg 1993 §3 Abs1;PGG Slbg 1993 §3 Abs4;PGG Slbg 1993 §3 Abs5;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 18 Abs 2 Slbg PGG 1993 ist der Bescheid, mit dem gemäß § 3 Abs 5 Slbg PGG 1993 über die Nachsicht vom Erfordernis der österreichischen Sta... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 19. Jänner 1995 beim Landeshauptmann von Niederösterreich die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für eine Trockenbaggerung auf dem Grundstück Nr. 390/32 der KG U. Der Landeshauptmann beantragte bei der niederösterreichischen Landesregierung eine Feststellung darüber, ob für das Vorhaben des Beschwerdeführers eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei. Der Beschwerdeführer vertrat die Auffassung, eine Umweltverträglichkeitsp... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: UVPG 1993 §3 Abs3;UVPG 1993 §3 Abs4;UVPG 1993 Abh1 Z17 litb;UVPG 1993 Anh1 Z17 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Unter den Begriff "offene Fläche" iSd Anh 1 Z 17 lit b zum UVPG 1993 fallen nicht auch "geöffnete Flächen". Hätte der Gesetzgeber alle jemals im Zuge eines Abbauvorhabens geöffneten Flä... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: UVPG 1993 §3 Abs3;UVPG 1993 §3 Abs4;UVPG 1993 Anh1 Z17 litb;
Rechtssatz: Unter einer "offenen Fläche" iSd Anh 1 Z 17 lit b zum UVPG 1993 sind nicht nur jene Flächen zu verstehen, die nach Beendigung des Abbaues nicht rekultiviert werden, denn der Gesetzgeber verwendet nicht den Ausdruck "offenbleibende Fläche". Wird von... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: UVPG 1993 §3 Abs3;UVPG 1993 §3 Abs4;UVPG 1993 Anh1 Z17 litb;UVPG 1993 Anh1 Z20;
Rechtssatz: Unter "offener Fläche" iSd Anh 1 Z 17 lit b zum UVPG 1993 ist die nicht rekultivierte Abbaufläche zu verstehen. Daraus ergibt sich, daß bei der Beurteilung der als Anknüpfungspunkt für die Durchführung einer Umweltverträglichkeit... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: UVPG 1993 §3 Abs3;UVPG 1993 §3 Abs4;UVPG 1993 Anh1 Z17 litb;UVPG 1993 Anh1 Z20;
Rechtssatz: Ein außerhalb des Grundwasserschwankungsbereiches (0,5 m über Höchstem Grundwasserstand) erfolgter Materialabbau ist nicht als Naßbaggerung (Anhang 1 Z 20 UVPG), sondern als Rohstoffgewinnung im Tagbau (Anhang 1 Z 17 lit b UVPG) ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine jugoslawische Staatsangehörige, wurde am 6. Juli 1991 in Wien mit schwersten Behinderungen geboren. Nach der Geburt verblieb sie in stationärer Behandlung im Krankenhaus und wurde mit 17. Juni 1992 in volle Erziehung der Stadt Wien übernommen. Sie wurde im Säuglingsheim des Zentral-Krippenvereines in Wien, Lainzer Straße, aufgenommen. Die Kosten der vollen Erziehung von zuletzt monatlich S 25.080,--, werden vom Land Wien zur Gänze getragen. Mit Schreib... mehr lesen...
Index: L92209 Pflegegeld WienL92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §140;ABGB §143;JWG Wr 1990 §39 Abs1;PGG Wr 1993 §3 Abs4;
Rechtssatz: Die Erfüllung der Unterhaltspflicht nach bürgerlichem Recht iSd § 39 Abs 1 Wr JWG 1990 stellt keine soziale Härte iSd § 3 Abs 4 Wr PGG 1993 dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...