RS Vwgh 2002/5/14 2002/10/0032

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Veröffentlicht am 14.05.2002
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Index

64/02 Bundeslehrer

Norm

UPG 1988 §3 Abs4 Z4;

Rechtssatz

Ein Bedarf nach Lehrern aus einem bestimmten Unterrichtsfach, der im Sinn des § 3 Abs. 4 Z. 4 UPG unmittelbar nach Abschluss des Unterrichtspraktikums eine Anstellung im Schuldienst erwarten lässt, besteht nicht, wenn einer Vielzahl von Bewerbern nur wenige offene Stellen gegenüberstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002100032.X02

Im RIS seit

14.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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