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64/02 BundeslehrerNorm
UPG 1988 §3 Abs4 Z4;Rechtssatz
Ein Bedarf nach Lehrern aus einem bestimmten Unterrichtsfach, der im Sinn des § 3 Abs. 4 Z. 4 UPG unmittelbar nach Abschluss des Unterrichtspraktikums eine Anstellung im Schuldienst erwarten lässt, besteht nicht, wenn einer Vielzahl von Bewerbern nur wenige offene Stellen gegenüberstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002100032.X02Im RIS seit
14.08.2002