RS Vwgh 2000/10/18 97/08/0445

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Veröffentlicht am 18.10.2000
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Index

L92209 Pflegegeld Wien

Norm

PGG Wr 1993 §13;
PGG Wr 1993 §3 Abs4;

Rechtssatz

In dem Umstand, dass die Beschwerdeführerin durch die Nichtgewährung des Pflegegeldes auch nicht in den Genuss eines Taschengeldes im Höhe von 20 Prozent des Pflegegeldes der Stufe 3 nach § 13 Wr PGG 1993 gelangen kann, liegt für sich gesehen keine soziale Härte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997080445.X02

Im RIS seit

10.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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