Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Antragstellerin aufgrund des Kaufvertrags vom 27. 7. 2006 die Einverleibung ihres Eigentumsrechts ob den ***** Anteilen an der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft. Das Rekursgericht wies diesen Antrag über Rekurs des Masseverwalters im Konkurs über das Vermögen der Verkäuferin ab, weil sich die Antragstellerin für die Einverleibung ihres Eigentumsrechts auf keinen Rang berufen könne, der der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der Liegenschaften EZ ***** und EZ *****, beide GB 01004 Innere Stadt Wien. Auf diesen Liegenschaften ist jeweils im Gutsbestandsblatt zur TZ 7354/1951 die Errichtung eines Bauwerks iSd § 435 ABGB aufgrund einer Anzeige der Vermessungsbehörde vom 29. 9. 1950 ersichtlich gemacht. Im Zug der Umstellung des Grundbuchs auf automationsunterstützte Datenverarbeitung wurden diese Ersichtlichmachungen sprachlich mit der Bezeichnung „Superädif... mehr lesen...
Begründung: Es besteht Namensidentität zwischen dem am 27. 7. 1949 geborenen, am 31. 12. 2009 verstorbenen Helmut E***** und dem am 23. 11. 1939 geborenen Revisionsrekurswerber. Ob der Liegenschaft EZ 143 GB ***** war das Eigentumsrecht für einen „Helmut E*****“ ohne Geburtsdatum einverleibt. Mit Einantwortungsbeschluss vom 13. 4. 2010, GZ 4 A 3/10m-7 des Bezirksgerichts Thalgau, betreffend die Verlassenschaftssache nach dem am 27. 7. 1949 geborenen Helmut E***** wurde die Verlassen... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft ***** steht im bücherlichen Alleineigentum der Beklagten. Der Kläger verlangt im Hauptbegehren die Aufhebung der „Gemeinschaft des bestehenden jeweiligen Hälfteeigentums“ der Streitteile an dieser Liegenschaft „durch gerichtliche Feilbietung (Zivilteilung)“ und „sodann die Aufteilung des Verwertungserlöses je zur Hälfte zwischen den Streitteilen“. Zwischen den Streitteilen habe von 1990 bis 2000 eine Lebensgemeinschaft bestanden, wobei beide von einer kü... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller machen als erhebliche Rechtsfrage geltend, ob das Recht der Geschenknehmer (Antragsteller) aus der Schenkung auf den Todesfall ein dingliches oder allenfalls quasi-dingliches Recht sei, das zur Anmerkung der Streitanhängigkeit gemäß § 61 GBG berechtige, und zwar insbesondere dann, wenn - wie hier - bereits seit Abschluss des Schenkungsvertrags für die Geschenknehmer Rechte und Pflichten bestünden, nämlich einerseits die Liegenschaft berei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Dr. H***** W*****, und 2.) Dr. A***** W*****, beide *****, beide vertreten durch Herbst Vavrovsky Kinsky Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien 1.) K***** P*****, und 2.) Dkfm S***... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte antragsgemäß eine Urkundenhinterlegung und verfügte die Ersichtlichmachung gemäß § 10 Abs 1a UHG. Mit dem Argument, das Bauwerk, hinsichtlich dessen die Urkundenhinterlegung begehrt und bewilligt wurde, umfasse nicht die Grundstücke 4/1 und 4/3 der EZ 647 Grundbuch *****, sondern nur das Grundstück 4/1, erhoben die Liegenschaftseigentümer gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss Rekurs. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss hat das Gericht z... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Hofrätin Dr. Fichtenau als Vorsitzende sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Der Landesgrundverkehrsreferent der Tiroler Landesregierung, Innsbruck, Heiliggeiststraße 7-9, vertreten durch Dr. Johann Lutz, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagten Parteien 1.) Christine ***** D*****, 2.) P***** GmbH, *****, 3.) Heinrich... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist „Wohnungseigentum in Vorbereitung“, sub B-LNR 5 bzw 6 ist das Miteigentum der Beklagten zu 1/8 bzw 1/32 einverleibt und sub B-LNR 5a, 5d, 6b und 6e ist zugunsten der Beklagten die Zusage von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002 hinsichtlich näher bezeichneter Objekte angemerkt. Die klagende Eigentümergemeinschaft begehrte mit Mahnklage vom 9. 12. 2009 von der beklagten Miteigentümerin ziffernmäßig aufgeschlüsselt nach - m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist (schlichter) Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der ein Mehrparteienwohnhaus errichtet ist. Im Gutsbestandsblatt der Liegenschaft ist die Vorbereitung der
Begründung: von Wohnungseigentum angemerkt. Mit Vertrag vom 14. 12. 2005 verkaufte der Kläger 33/1307 seiner ideellen Anteile an Ernst P. zum Zweck der
Begründung: von Wohnungseigentum an der bestehenden Wohnung top Nr 3; gleichzeitig erteilte er dem Käufer die Zusage der Einräumung des Wohnung... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Nach den übereinstimmenden Prozessbehauptungen der Parteien brachte die Erstbeklagte ihr im Erbweg zugekommenes Liegenschaftsvermögen, zu dem mehrere land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gehören, als Sacheinlage in die Zweitbeklagte ein, deren alleinige Gesellschafterin sie zum damaligen Zeitpunkt war. Diesem Rechtsgeschäft wurde die grundverkehrsbehördliche Genehmigung erteilt. Die Zweitbeklagte wurde als Liegenschaftseigentümerin im Grundbuch eingetrage... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Mit der Behauptung, sie sei Eigentümerin eines auf Grundstück Nr 79/36 der EZ 509 KG ***** und Grundstück Nr 78/1 der EZ 275 KG ***** errichteten Superädifikats und habe dieses mit Kaufvertrag vom 15. 1. 2009 an den A***** Ö***** (Gemeinschuldnerin) veräußert, welcher Vertrag auch konkursgerichtlich genehmigt worden sei, begehrte die Antragstellerin die gerichtliche Hinterlegung der Urkunde Kaufvertrag vom 25. 1. 2009 zum Erwerb des Eigentumsrechts am bezeichne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom 9. 3. 1995 von ihren späteren Grundstücksnachbarn eine dreieckförmige Liegenschaft, auf der sich ein zweigeschossiges, unterkellertes, 6,2 x 6 m großes Wohngebäude befand. Im Hinblick auf die Größe und die Hanglage der Liegenschaft gestatteten ihr die Verkäufer, bis an die „nördliche" und „westliche" Grundgrenze zu bauen. Sie erklärten, in einem allfälligen Bauverfahren auf Einwendungen wegen Unterschreitung des „Nachbar... mehr lesen...
Begründung: In ihrer Anfechtungsklage brachten die Antragsteller vor, das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz habe mit einstweiliger Verfügung vom 14. März 2002 den vom Vater zu leistenden monatlichen Unterhalt ab 5. Februar 2002 für den mj Dominik mit 130,90 EUR und für den mittlerweile verstorbenen mj Benedict mit 136,50 EUR festgesetzt. Diese Entscheidung sei rechtskräftig. Mangels Vermögens des Unterhaltsschuldners in Österreich seien die Unterhaltsforderungen nicht durc... mehr lesen...
Begründung: Miteigentümer der Liegenschaft EZ 3054 Grundbuch ***** waren die Klägerin und der Beklagte je zur Hälfte. Aufgrund eines Erbteilungsübereinkommens war für den Beklagten auf der Liegenschaft ein Pfandrecht für eine Erbteilsforderung einverleibt. Aufgrund einer freiwilligen Feilbietung der gemeinschaftlichen Liegenschaft kam es zu einem Versteigerungsverfahren gemäß § 352 EO. Mit Beschluss vom 1. Juli 2005, GZ 10 E 30/04f-33, wurde die Liegenschaft der Klägerin zugeschla... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller Robert D***** und seine geschiedene Ehegattin Maria D***** sind zu je 11.682/44968 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft. Mit diesen Miteigentumsanteilen ist Wohnungseigentum an der Wohnung W2 untrennbar verbunden. Zu TZ 2572/2007 ist bei beiden Miteigentumsanteilen die Rangordnung für die Veräußerung bis 4. 9. 2008 angemerkt. Im Lastenblatt ist bei beiden Miteigentumsanteilen zu C-LNR 8a (TZ 2955/2007) und zu C-LNR 9a (TZ 2963/2007) jeweils die E... mehr lesen...
Begründung: An den 14/118-Anteilen an der Liegenschaft EZ ***** GB *****, mit denen Wohnungseigentum an W2 verbunden ist, ist das Eigentumsrecht des am 26. 2. 2005 verstorbenen Johann E***** eingetragen. Mit der am 12. 6. 2008 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die klagende Eigentümergemeinschaft von den Beklagten rückständige Betriebskostenvorschreibungen für den Zeitraum Jänner 2008 bis Juni 2008. Verbunden mit dieser Klage beantragte die Klägerin unter Hinweis auf da... mehr lesen...
Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Grundbuchsantrag begehrt die Antragstellerin als Legatarin nach dem verstorbenen bücherlichen Eigentümer der Liegenschaft EZ 438 Grundbuch ***** die Einverleibung der Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechts auf dieser Liegenschaft. Zur Anspruchsbegründung legte sie eine Amtsbestätigung des Bezirksgerichts Bregenz vom 23. 4. 2008 mit Rechtskraftbestätigung vor, welchem Beschluss allerdings nicht zu entnehmen war, auf welcher Liegenschaft die Di... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Stephan Kasseroler, Rechtsanwalt in Innsbruck, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Bauunternehmen M***** Gesellscha... mehr lesen...
Norm: GBG §21GBG §61
Rechtssatz: 1. Anträge auf grundbücherliche Streitanmerkung sind auch dann nach den Verfahrensvorschriften des GBG zu behandeln, wenn sie beim Prozessgericht gestellt werden. 2. Die Geltendmachung einer Verletzung über die Hälfte (laesio enormis) ist grundsätzlich geeignet, eine im Grundbuch anzumerkende Löschungsklage zu stützen. 3. Der Antrag auf Anmerkung einer Löschungsklage ist abzuweisen, wenn der Beklagte nicht mehr ... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich der Rekurs der Klägerin mit dem Antrag auf Abänderung des Punktes 4. im stattgebenden Sinn. Der Rekurs ist nicht berechtigt. Anträge auf grundbücherliche Streitanmerkung sind auch dann nach den Verfahrensvorschriften des Grundbuchsrechtes zu behandeln, wenn sie beim Prozessgericht gestellt werden (RIS-Justiz RS0060701, RS0060516). Das bedeutet ua, dass das Rekursverfahren einseitig ist (hg... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete Maria D***** und der Beklagte waren verheiratet; ihre Ehe ist seit mehr als einem Jahr rechtskräftig geschieden. Beide sind nach wie vor zu je 11.682/44.968 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft in Saalbach; mit diesen Anteilen ist jeweils das Wohnungseigentum an der Wohnung W 2 untrennbar verbunden. Der Kläger beantragte zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 35.819,56 EUR sA die Exekution durch Zwangsversteigerung der im Eigentum d... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete Maria D***** und der Beklagte waren verheiratet; ihre Ehe ist seit mehr als einem Jahr rechtskräftig geschieden. Beide sind nach wie vor zu je 11.682/44.968 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft in Saalbach; mit diesen Anteilen ist jeweils das Wohnungseigentum an der Wohnung W 2 untrennbar verbunden. Die Klägerin beantragte zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von 32.000 EUR sA die Exekution durch Zwangsversteigerung der im Eigentum ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** AG, *****, vertreten durch Dr. Brigitte M. A. Weirather, Rechtsanwältin in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Christoph S*****, wegen 36.340 EUR sA, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der klagenden Partei gegen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Grundbuchssache des Antragstellers Dr. Ferdinand Georg Ernst B*****, vertreten durch Dr. Heinz-Peter Wachter, Rechtsanwalt in Wien, wegen Grundbuchshandlungen an der Liegenschaft EZ 501 KG *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johann A*****, vertreten durch Dr. Karl Claus & Mag. Dieter Berthold Rechtsanwaltspartnerschaft in Mistelbach, wider die beklagt... mehr lesen...
Begründung: Auf der im Eigentum der Antragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 7239 Grundbuch 02001 Eisenbahnbuch, Teileinlage für die KG *****, ist unter A2-LNR 1a EisB Rv 126/1937, EisB Rv 259/1957 das Recht des Superädifikats auf Grundstück .1151 und 449/18 (Urkunde bei EisB 2122/63) ersichtlich gemacht. Dieses Bauwerk existiert nicht mehr. Am 25. 5. 2007 regte die Antragstellerin in einer als „Grundbuchsgesuch“ titulierten Eingabe die Löschung der Ersichtlichmachung dieses Superä... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Dr. Franz B*****, vertreten durch Dr. Peter Primus, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagten Parteien 1. Josef W*****, vertreten durch Haßlinger H... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat der Beklagten ein Haus vermietet. Mit einer der Beklagten am 17. Dezember 2004 zugestellten Klage begehrte er rückständigen Mietzins von 173.869,06 EUR und die Räumung des Mietobjekts. Die Beklagte habe von Jänner bis November 2004 keinen Mietzins geleistet, weswegen er gemäß § 1118 ABGB die Auflösung des Mietvertrags erkläre. Während des Verfahrens brachte er ergänzend vor, dass die Beklagte den Mietzins auch weiterhin nicht leiste. Auf dieser Grundlage ... mehr lesen...
Begründung: Zugunsten der klagenden Partei sind auf zwei Liegenschaften des Beklagten Simultanhypotheken einverleibt. Mit ihrer am 30. November 2004 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Zahlung von 223.116,15 EUR sA, auch bei Exekution in die Liegenschaften des Beklagten. Die Klage wurde bei den Pfandrechten im Lastenblatt angemerkt. Am 8. Mai 2006 schlossen die Parteien in einem anderen Verfahren (AZ 4 C 1003/05k des BG Steyr) einen rechtswirksamen Vergleic... mehr lesen...