Norm
GBG §61 B1Rechtssatz
Für eine Klage auf Festlegung einer Grundstücksgrenze, mag sie auch auf ein dingliches Recht gestützt sein, ist die Streitanmerkung gemäß § 61 GBG nicht vorgesehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0060502Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.07.2013