Norm
ABGB §608Rechtssatz
Einem Nacherben auf den Überrest steht vor Eintritt des Nacherbfalles kein dingliches und damit auch kein bücherliches Recht an einer der Substitution unterworfenen Liegenschaft zu. Eine auf die Verletzung eines solchen Rechtes gestützte Klage kann daher nicht im Grundbuch angemerkt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016156Dokumentnummer
JJR_19940310_OGH0002_0060OB00520_9400000_001