RS OGH 1994/3/10 6Ob520/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.03.1994
beobachten
merken

Norm

ABGB §608
GBG §61 B1

Rechtssatz

Einem Nacherben auf den Überrest steht vor Eintritt des Nacherbfalles kein dingliches und damit auch kein bücherliches Recht an einer der Substitution unterworfenen Liegenschaft zu. Eine auf die Verletzung eines solchen Rechtes gestützte Klage kann daher nicht im Grundbuch angemerkt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016156

Dokumentnummer

JJR_19940310_OGH0002_0060OB00520_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten