Norm
EKHG §9 Abs2 CRechtssatz
Auch bei Anwendung des besonders strengen Sorgfaltsmaßstabes des § 9 Abs 2 EKHG kann von einem Kraftfahrer der an seinem Personenkraftwagen einen Lenkungsdefekt vermutet, weil sich plötzlich die Lenkung "leer durchdreht", nicht verlangt werden, deswegen vom Anhalten seines Fahrzeuges an einer Stelle der Fahrbahn, an der auch das Halten erlaubt ist, Abstand zu nehmen, weil die Fahrbahn vereist ist und daher die Möglichkeit besteht, daß ein anderes Fahrzeug ins Schleudern geraten könnte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0058358Dokumentnummer
JJR_19830324_OGH0002_0080OB00204_8200000_001