Norm
EKHG §9 Abs2 HRechtssatz
Keine außergewöhnliche Betriebsgefahr eines Schleppliftes bei einer Kollision eines Beförderten mit einem plötzlich in der Schleppspur auftauchenden Hindernis.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0059189Dokumentnummer
JJR_19840131_OGH0002_0020OB00002_8400000_004