Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 17.Mai 1988, GZ 5 Vr 3288/87-83, wurde ua Harald Peter V*** des Verbrechens des (teils vollendeten, teils versuchten) schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 2 sowie § 15 StGB schuldig erkannt und gemäß § 129 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von acht Monaten verurteilt. Außerdem faßte der Schöffensenat gemäß § 494 a Abs. 1 Z 4 StPO den gemeinsam mit dem Urteil verkünde... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß eines Drei-Richter-Senates des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Vollzugsgericht vom 19.Mai 1987, GZ 2 BE 163/87-3, wurde der am 21.Juni 1962 geborene Dieter S*** nach teilweiser Verbüßung der über ihn mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 26. Februar 1987, GZ 8 Vr 3846/86-25, wegen der Verbrechen des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB und der Verleumdung nach dem... mehr lesen...
Gründe: Mit dem durch einen Protokolls- und Urteilsvermerk gemäß § 458 Abs. 2 StPO aF beurkundeten Urteil des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt vom 11.Juni 1985, GZ 5 U 140/85-6, wurde der am 6. April 1952 geborene Friedrich (Fritz) K*** (inzwischen infolge Verehelichung H***; vgl S 12 und 15 im Akt 12 a E Vr 687/88 des Kreisgerichtes Wiener Neustadt) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB, begangen am 20. Jänner 1985, schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheit... mehr lesen...
Norm: StGB §53StPO §494a
Rechtssatz: Zur "Gesamtregelung der Straffrage". Entscheidungstexte 12 Os 165/88 Entscheidungstext OGH 23.02.1989 12 Os 165/88 12 Os 72/89 Entscheidungstext OGH 24.08.1989 12 Os 72/89 Vgl auch; Beisatz: Das (von der StA mit Berufung bekämpfte) Strafmaß ist nicht isoliert, sondern im Kontext mit einem gleichzei... mehr lesen...
Gründe: Der am 28.September 1964 geborene Michael R*** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 zweiter Fall StGB (I.1.) und der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB (I.2.) sowie der Vergehen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs. 1 StGB (I.3.) und nach § 36 Abs. 1 Z 1 WaffG (II.) schuldig erkannt. Darnach hat er I. am 6.Juni 1988 in Graz 1. unter Verwendung einer Waffe durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib ode... mehr lesen...
Gründe: Peter Anton D*** wurde mit dem Urteil des Bezirksgerichtes für Strafsachen Graz vom 21.März 1988, GZ 5 U 220/88-20, des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich faßte das Bezirksgericht für Strafsachen Graz gemäß § 494 a Abs. 1 Z 2 StPO den Beschluß, daß aus Anlaß der neuen Verurteilung vom Widerruf der dem Beschuldigten gewährten bedingten Nachsicht der über ihn mit den Urtei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 7.März 1988, GZ 1 c E Vr 12.457/87-28, wurde Karl B*** der Vergehen der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs. 1 (§§ 127, 129 Z 1; 229 Abs. 1 und § 15) StGB und des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich faßte der gemäß § 494 a Abs. 1 Z ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 27.August 1984, GZ 1 U 183/84-6, wurde der damals jugendliche Jürgen L*** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 2 StGB schuldig erkannt, wobei gemäß § 13 Abs. 1 JGG der Ausspruch und die Vollstreckung einer Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorläufig aufgeschoben wurden. Dieses Urteil ist am 24.September 1984 in Rechtskraft erwachsen. Nach Ablauf der Probezeit sprach das Beirksgericht Wels mit rechtskräftigem Bes... mehr lesen...
Gründe: Der am 2.November 1949 geborene Walter Leopold L*** wurde nach teilweiser Verbüßung von zwei Freiheitsstrafen, und zwar der über ihn mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Linz vom 22. Dezember 1982, AZ 23 E Vr 1.481/82, wegen Vergehens der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst nach dem § 170 Abs. 1 StGB sowie wegen Vergehens des Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB verhängten in der Dauer von acht Monaten (nach Widerruf dieser ursprünglich bedingt ... mehr lesen...
Gründe: Werner F*** wurde nach teilweiser Verbüßung von insgesamt vier Freiheitsstrafen im Gesamtausmaß von 19 Monaten im kreisgerichtlichen Gefangenenhaus Ried im Innkreis, darunter der mit Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 21.April 1983 (in der Urteilsausfertigung unrichtig: 20.April 1983; vgl. S 67 und 68 dA), GZ 12 E Vr 418/83-15, über ihn wegen Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 und § 15 St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Salzburg vom 13. Juni 1980, GZ. 21 E Vr 2245/79-20, wurde der am 27.Mai 1953 geborene Josef A des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt und zu einer ihm gemäß § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Monaten verurteilt. Josef A hatte am 6.März 1978 als Tankwart der B Tankstelle in Golling den jugoslawischen Staatsangehör... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Ernst A des Verbrechens der versuchten gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen nach § 15, 209 StGB schuldig erkannt und nach § 209 StGB zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollzug gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Bei der Strafbemessung war erschwerend nichts, mildernd hingegen der Umstand, daß die Tat beim Versuch und beim Opfer ohne weite... mehr lesen...
Gründe: Beim Bezirksgericht Steyr waren zur gleichen Zeit Verfahren wegen Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB anhängig 1. zum AZ. 1 U 27/79 gegen den am 10.Mai 1945 in Steyr geborenen Reinhard A, wohnhaft in 4400 Steyr, Penselstraße 12, weil er laut Anzeige der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf (Jugendamt) für seine ehelichen Kinder Peter A (geb. 11.Dezember 1967) und Reinhard A (geb. 7.Jänner 1970) in den Monaten Juni bis August 1977 und seit 1.De... mehr lesen...
Norm: StGB §53StGB §55
Rechtssatz: Im Fall einer nachträglichen Verurteilung (§ 31 StGB) kommt ohne Rücksicht darauf, ob im späteren Urteil tatsächlich eine Zusatzstrafe (§§ 31, 40 StGB) verhängt wurde (oder aus prozessualen Gründen - zB (hier fehlende) Rechtskraft des früheren Urteils - überhaupt schon verhängt werden konnte) oder nicht, ausschließlich ein Widerruf nach § 55 Abs 1 StGB - nicht aber nach § 53 Abs 1 StGB - in Betracht. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten Beschluß wurde die bedingte Nachsicht, die das Bezirksgericht Linz dem Marko A mit (am 13. Oktober 1978 in Rechtskraft übergegangener) Strafverfügung vom 7. September 1978, GZ 20 U 1493/ 78-3, in Ansehung der damit über ihn verhängten Geldstrafe gewährt hatte, mit der
Begründung: widerrufen, daß der Genannte innerhalb der (zweijährigen, mit der Rechtskraft der Strafverfügung in Gang gesetzten) Probezeit 'erneut straffällig geworden' und mit Urte... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem im
Spruch: bezeichneten Beschluß (vom 1. Juni 1981) wurde die bedingte Nachsicht der über Franz A mit dem (am 15. März 1978 in Rechtskraft erwachsenen) Urteil des Landesgerichtes Linz vom 28. November 1977, GZ 24 Vr 856/77-12, verhängten Geldstrafe mit der
Begründung: widerrufen, daß der Genannte inzwischen durch ein weiteres Urteil desselben Gerichtes (vom 29. November 1979, GZ 24 Vr 49/78-17, wegen im Juni und Juli 1977 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß stellte das Oberlandesgericht Wien gemäß § 6 Abs 1 StEG fest, daß den Antragsteller A für die vermögensrechtlichen Nachteile, die ihm durch seine Anhaltung (in Strafhaft) vom 18. August 1969, 21,40 Uhr bis zum 18. November 1969, 21,40 Uhr, in dem beim Landesgericht für Strafsachen Wien zum AZ 1 d E Vr 5281/68-Hv 600/68, durchgeführten Strafverfahren (auf Grund des Urteils vom 26. September 1980, mit welchen über den Genannten ei... mehr lesen...
Norm: StGB §53StGB §56
Rechtssatz: Nach der Vorschrift des § 56 StGB ist ein Widerruf der bedingten Strafnachsicht gemäß § 53 StGB nur zulässig, wenn er in der Probezeit erfolgt; nach deren Ablauf darf, abgesehen von dem Fall der Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung während der Probezeit, eine derartige Entscheidung nicht mehr getroffen werden. Entscheidungstexte 9 Os 5/80 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 12. März 1975, GZ 1 e E Vr 1800/75-25, wurde der am 6. April 1949 geborene Friedrich A wegen des Vergehens des Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde. Außerdem wurde Friedrich A beschlußmäßig (S 122 dA) die Weisung erteilt, bis 1. April 1976 den Nachweis der Schadensgutmachu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 6.August 1956 geborene Sekretärin Evelyne A des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs 1 Z 2, Abs 2 und 3 letzter Fall StGB und des Vergehens nach dem § 9 Abs 1 Z 2 SGG schuldig erkannt und hiefür nach dem § 164 Abs 3 StGB unter Anwendung des § 28 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von acht Monaten verurteilt. Bei der Strafbemessung wertete das Erstgericht als mildernd das (schließliche) Geständnis der Angeklagten, als e... mehr lesen...
Norm: StGB §43 Abs3StGB §53
Rechtssatz: Ist die bedingte Strafnachsicht mit rechtskräftigem Beschluss für endgültig erklärt worden, kann nachträglich ein Widerruf oder eine Probezeitverlängerung (weil eine Verurteilung in der Probezeit später hervorgekommen ist) nicht mehr erfolgen. Entscheidungstexte 10 Os 14/79 Entscheidungstext OGH 31.01.1979 10 Os 14/79 Veröff: ÖJZ-LSK 1979/13... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Abwesenheitsurteil eines Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 16.Juni 1975, GZ. 2 c E Vr 3857/75-12, wurde Josef A des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt und hiefür nach dem ersten Strafsatz des § 133 Abs. 2 StGB zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Gemäß § 43 Abs. 1 StGB wurde diese Strafe unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Zugleich wurde dem... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.September 1939 geborene Spenglermeister Peter A des Verbrechens des schweren Betruges nach § 146, 147 Abs. 1 Z. 1, Abs. 2 und 3 StGB. und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1, Abs. 2 Z. 3 StGB. schuldig erkannt und nach § 28, 147 Abs. 3 StGB. zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 2 1/2 Jahren verurteilt. Bei der Strafbemessung wertete das Erstgericht als erschwerend die einschlägige Vorstrafe, die Wiederholung und de... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 BJGG §15StGB §53
Rechtssatz: "Innerhalb der Probezeit" verlangt jedenfalls, dass die neue Tat nach Rechtskraft des die bedingte Verurteilung (Strafnachsicht) aussprechenden Urteils erfolgte. Entscheidungstexte 9 Os 151/78 Entscheidungstext OGH 13.10.1978 9 Os 151/78 11 Os 140/07h Entscheidungstext OGH 29.01.2008 ... mehr lesen...
Norm: StGB §53
Rechtssatz: Kein Einwand gegen eine durch das Gericht gemäß § 53 StGB verfügte Probezeitverlängerung (siehe JABl 1920/34) einer im Gnadenwege bedingt nachgesehenen Strafe. Entscheidungstexte 10 Os 4/78 Entscheidungstext OGH 25.01.1978 10 Os 4/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS00926... mehr lesen...
Norm: StGB §53StGB §55StPO §495
Rechtssatz: Die Entscheidung über den Widerruf einer bedingten Nachsicht einer Strafe gehört nicht zum Strafvollzugsverfahren, sondern ergeht in einem Verfahren sui generis. Entscheidungstexte 9 Os 14/77 Entscheidungstext OGH 19.04.1977 9 Os 14/77 Veröff: SSt 48/33 = EvBl 1977/217 S 468 = JBl 1977,432 (mit Anmerkung von Liebscher) ... mehr lesen...
Norm: StGB §53StGB §55StPO §260StPO §495
Rechtssatz: Der auf Widerruf der bedingten Strafnachsicht oder Verlängerung der Probezeit lautende Beschluß stellt seinem Wesen nach eine Abänderung bzw Ergänzung des Urteils dar. Entscheidungstexte 9 Os 14/77 Entscheidungstext OGH 19.04.1977 9 Os 14/77 Veröff: SSt 48/33 = JBl 1977,432 (mit Anmerkung von Liebscher) ... mehr lesen...
Norm: StGB §53StPO §352StPO §355
Rechtssatz: Ist dem Verurteilten nach Ablauf der Probezeit die Strafe endgültig nachgelassen worden und kommt erst nachträglich hervor, daß er wegen einer während der Probezeit begangenen strafbaren Handlung verurteilt worden ist, dann kann das Gericht seinen Beschluß, wonach die Strafe endgültig nachgelassen ist, nicht formlos zum Nachteil des Verurteilten aufheben und entweder den Aufschub nunmehr widerrufen o... mehr lesen...
Norm: StGB §53
Rechtssatz: Mehrmaliges Absehen vom Widerruf möglich, jedoch - schon beim ersten Mal - zwingende Verlängerung der Probezeit auf fünf Jahre. Entscheidungstexte 13 Os 134/73 Entscheidungstext OGH 29.11.1973 13 Os 134/73 13 Os 135/73 Entscheidungstext OGH 29.11.1973 13 Os 135/73 ... mehr lesen...
Norm: StGB §43StGB §53
Rechtssatz: Eine fünfjährige Probezeit hat nur dann einzutreten, wenn der Verurteilte innerhalb der Probezeit neuerlich straffällig und verurteilt wird, das Gericht aber aus besonderen Gründen vom bedingten Aufschub des Strafvollzuges nicht abgehen will. Auch aus den Worten "falls sie (die Prozeit) kürzer (als fünf Jahre) bestimmt war", kann kein Schluß auf eine materielle Derogation des § 2 Abs 1 BedVG durch das StRÄG 19... mehr lesen...