Norm
StGB §43 Abs3Rechtssatz
Ist die bedingte Strafnachsicht mit rechtskräftigem Beschluss für endgültig erklärt worden, kann nachträglich ein Widerruf oder eine Probezeitverlängerung (weil eine Verurteilung in der Probezeit später hervorgekommen ist) nicht mehr erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0091864Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.12.2020