Norm: StGB §53StPO §494a
Rechtssatz: Das (bloße) Absehen vom Widerruf steht einem Widerruf aus Anlass einer weiteren Verurteilung (wegen einer anderen Folgetat) nicht entgegen. Ein solcher Widerruf ist auch ohne Aufhebung eines zeitlich vorangehenden (in einem anderen Verfahren wegen einer anderen Folgetat getroffenen) Beschlusses auf (bloßes) Absehen vom Widerruf mit Letzterem (selbst im Fall dessen Rechtskraft) begrifflich und rechtslogisch o... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Beschluss des Landesgerichts Innsbruck als Vollzugsgericht vom 5. Dezember 2006, GZ 23 BE 29/06a-6, wurde Andreas G***** gemäß § 46 Abs 2 StGB aus dem Vollzug mehrerer Freiheitsstrafen (mit einem Strafrest von zwei Monaten) unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren mit Wirkung vom 2. Jänner 2007 bedingt entlassen. Mit - auch Freisprüche enthaltendem - Urteil des Bezirksgerichts Innsbruck vom 4. August 2009, GZ 7 U 49/08s-20, wurde Andreas G***** des... mehr lesen...
Gründe: Mit nach § 458 Abs 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigtem Urteil des Bezirksgerichts Favoriten wurde Thomas F***** des Vergehens der Sachbeschädigung schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit zugleich gefasstem Beschluss wurde vom Widerruf einer zum AZ 183 BE 5/05a des Landesgerichts für Strafsachen Wien gewährten bedingten Entlassung aus einer zum AZ 122 Hv 66/03z dieses Gerichts verhängten Freiheitsstrafe abgesehen, jedoch nach ... mehr lesen...
Gründe: Tamas V***** wurde mit rechtskräftigem (gekürzt ausgefertigtem) Urteil des Landesgerichts Wels vom 11. Juli 2005, GZ 25 Hv 77/05y-6, wegen des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 2 StGB unter Anwendung des § 37 Abs 1 StGB zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen verurteilt, wobei ein Teil der Geldstrafe von 70 Tagessätzen unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde. Mit rechtskräftigem (gekürzt ausgefertigtem) Urteil des La... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigen (Abwesenheits-)Urteil des Bezirksgerichts Kufstein vom 23. März 2005, GZ 3 U 230/04d-18, wurde Dragan S***** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine zweijährige Probezeit bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit rechtskräftigen (Abwesenheits-)Urteil des Bezirksgerichts Kufstein vom 23. März 2005, GZ 3 U 230/04d-18, wurde Dragan S***** des Vergehens ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem unangefochten in Rechtskraft erwachsenen, in gekürzter Form ausgefertigten Urteil des Bezirksgerichts Silz vom 1. Juli 2004, GZ 2 U 124/03x-16, wurde Siegfried F***** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer unter Bestimmung dreijähriger Probezeit bedingt nachgesehenen Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Mit dem unangefochten in Rechtskraft erwachsenen, in gekürzter Form ausgefertigten Urteil des Bezirk... mehr lesen...
Gründe: Der am 16. März 1986 geborene Rene F***** wurde mit rechtskräftigem, gekürzt ausgefertigtem Urteil des Bezirksgerichts Silz vom 23. Juli 2004, GZ 1 U 38/04v-8, des Vergehens nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen: erster, zweiter und sechster Fall) SMG (aF) schuldig erkannt, wobei gemäß § 13 Abs 1 JGG der Ausspruch der Strafe unter Bestimmung einer zweijährigen Probezeit vorbehalten wurde. Der am 16. März 1986 geborene Rene F***** wurde mit rechtskräftigem, gekürzt ausgefertigtem Urt... mehr lesen...
Gründe: Der am 17. Dezember 1990 geborene George S***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Knittelfeld vom 18. September 2006, GZ 10 U 25/06k-10, der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB, des Diebstahls nach § 127 StGB und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs 1 JGG wurde der Ausspruch der wegen dieser Jugendstraftaten zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Mit rechtskräftige... mehr lesen...
Gründe: Mit dem am 12. Juni 2001 in Rechtskraft erwachsenen (in gekürzter Form ausgefertigten) Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 8. Juni 2001, GZ 17 E Vr 913/01-4, wurde (unter anderem) Renate B***** wegen des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt und deren Vollzug gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Mit dem am 12. Juni 2001 in Rechtskraft erwachsene... mehr lesen...
Gründe: Khasan S***** wurde mit rechtskräftigem (gekürzt ausgefertigtem) Urteil des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 16. Oktober 2003, GZ 9 Hv 77/03f-11, wegen des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB zu einer unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehenen Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Mit rechtskräftigem Beschluss dieses Gerichtes vom 11. Dezember 2006 wurde die Strafe endgültig nachgesehen (ON 24). Khasan S*... mehr lesen...
Gründe: Mit - in gekürzter Form (§ 458 Abs 3 StPO) ausgefertigtem - Urteil des Bezirksgerichtes Salzburg vom 3. Juni 2005, GZ 27 U 211/05h-8, wurde Manuela K*****, nunmehr T*****, des Vergehens des teilweise vollendeten, teilweise versuchten Diebstahles nach §§ 127, 15 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von sechs Wochen verurteilt. Mit - in gekürzter Form (Paragraph 4... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 14. April 2000, GZ 26 Hv 81/99-149, wurde Peter Rudolf W***** des Verbrechens des (am 3. August 1995) begangenen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt und hiefür unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB auf das (seit 17. März 1997 rechtskräftige) Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 12. März 1997, GZ 36 EHv 33/97-17, zu einer Zusatzfreiheitsstrafe von 29 Monaten verurteilt. Zugleich ... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Abwesenheitsurteil des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 22. April 2004, GZ 17 U 100/03z-26, wurde Robert C***** des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Unter einem erging - trotz unterbliebener Anhörung des Beschuldigten, dem weder durch einen entsprechenden Hinweis in der Ladung zur Hauptverhandlung noch sonst früher Gelegenheit zur Stellungnahme zum Widerruf eingeräumt... mehr lesen...
Gründe: Voranzustellen ist, dass es sich bei den in den Gründen bezeichneten Verfahren, Beschlüssen und Urteilen ausschließlich um solche des Landesgerichtes Salzburg handelt. Im Folgenden unterbleibt daher die Gerichtsbezeichnung. Robert N***** wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 8. März 2004, GZ 41 Hv 127/03p-18, wegen des am 12. August 2002 begangenen Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 2 StGB sowie des am 14. Juni 2003 verübten Vergehens nach § 5... mehr lesen...
Gründe: Mit seit 4. März 1999 rechtskräftiger Strafverfügung des Bezirksgerichtes Matrei in Osttirol (nun Lienz; BGBl II Nr 240/2002) vom 5. Februar 1999, GZ U 8/99m-4, wurde über Markus A***** wegen des Vergehens (richtig: der Vergehen) des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB eine gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit bedingte nachgesehene Geldstrafe verhängt, wobei die Dauer der Probezeit nach Verlängerung (zu AZ 5 U 502/99i des Bezirksgerichtes Spittal a... mehr lesen...
Gründe: Mit (in gekürzter Form ausgefertigtem) rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 5. Februar 2002, GZ 10 U 28/01i-12, wurde Verena E***** der Vergehen nach § 27 Abs 1 (erster, zweiter und sechster Fall) SMG schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine zweijährige Probezeit bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Mit Beschluss vom 15. März 2004, GZ 10 U 28/01i-17, sah das Bezirksgericht Innsbruck die bedingt nachgesehene Geldstrafe gemäß §... mehr lesen...
Gründe: Mit - in gekürzter Form ausgefertigtem - seit 1. Dezember 2000 rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 27. November 2000, GZ 41 E Vr 1118/00-38, Hv 143/00 wurde Johann H***** eines vollendeten sowie eines versuchten (§ 15 StGB) Vergehens nach § 27 Abs 1 und Abs 2 Z 1 SMG schuldig erkannt und hiefür nach § 27 Abs 2 SMG zu einer - gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe von 10 Monaten v... mehr lesen...
Gründe: Otto R***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Korneuburg vom 2. November 1999, GZ 24 E Vr 1773/99-5, der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB, der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB und der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt, die gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Otto R***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesger... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - infolge Unzustellbarkeit an den Angeklagten nicht rechtskräftigen - Abwesenheitsurteil (§ 427 Abs 1 StPO) des Jugendgerichtshofes Wien vom 19. Oktober 1989, GZ 1 b E Vr 714/89-17, wurde über Rudolf T***** wegen des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 und Abs 2 (erster Fall) StGB eine Freiheitsstrafe verhängt. Gleichzeitig widerrief der Einzelrichter - entgegen § 494a Abs 4 zweiter Satz StPO mit getrennt ausgefertigten Beschlüssen - gemä... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht Innsbruck verhängte über Alexander G***** mit Urteil vom 7. Februar 1997, GZ 23 EVr 2542/96-85, wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 2, 15 StGB (als Zusatzstrafe gemäß §§ 31, 40 StGB) eine für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von zwei Monaten. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 23. April 2002, GZ 23 EVr 2542/96-137, sah es diese Freiheitsstrafe gem... mehr lesen...
Gründe: Hans Peter G***** wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Hall in Tirol vom 5. August 1996, GZ 3 U 225/96-12, rechtskräftig seit 26. November 1996, des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von sechs Wochen verurteilt. Aus Anlass einer Nachverurteilung durch das Landesgericht Innsbruck am 9. April 1997 wurde die Probezeit beschlussmäßig ... mehr lesen...
Gründe: Karlo Dragan B***** (ein Ausländer) wurde mit dem - zufolge Berufung der Staatsanwaltschaft (nur) im Strafausspruch noch nicht rechtskräftigen - Urteil unter anderem des Verbrechens des (richtig:) gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt (A). Karlo Dragan B***** (ein Ausländer) wurde mit dem - zufolge Berufung der Staatsanwaltschaft (nur) im Strafausspruch noch nicht rechtskräftigen - Urteil unter anderem des Verbrechens ... mehr lesen...
Norm: StGB §53
Rechtssatz: Der Beschluss auf endgültige Entlassung kann weder den schon vorher beschlossenen Widerruf der bedingten Entlassung beseitigen noch sonst irgendwelche rechtserhebliche Wirkungen für den Verurteilten nach sich ziehen, wird jedoch aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit vom Obersten Gerichtshof beseitigt. Entscheidungstexte 15 Os 57/02 Entscheidun... mehr lesen...
Gründe: Peter Laszlo B***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 8. August 1995, GZ 10 EVr 714/95-5, (rechtskräftig seit 7. Februar 1996) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer - unbedingten - Freiheitsstrafe in der Dauer von sechs Monaten verurteilt. Mit Beschluss dieses Gerichtes vom 18. Juni 1996, AZ 31 BE 75/96-3, wurde dem Genannten nach Verbüßung von drei Monaten der über ihn verhängten Freiheitsst... mehr lesen...
Gründe: Daniel S***** - F***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 23. Dezember 1999, GZ 5 E Vr 3333/99-15, wegen der Vergehen des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB, der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB, des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 erster Fall StGB und der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt... mehr lesen...
Gründe: Mit am 4. Juni 1996 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 31. Mai 1996, GZ 17 E Vr 211/96-4, wurde Wolfgang P***** des Vergehens der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs l Z l und Z 2, 161 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 159 Abs l StGB zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Mit am 4. Juni 1996 in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Einzelrichters d... mehr lesen...
Gründe: Über Martin P***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom 11. Juni 1999, GZ 36 E Vr 483/99-20, wegen des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs 1 (§§ 15, 87 Abs 1; 15, 269 Abs 2; 125) StGB (Tatzeit: 30. März 1999) eine einjährige Freiheitsstrafe verhängt, wovon ein Teil von elf Monaten unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde. Über Martin P***** wurde mit Ur... mehr lesen...
Gründe: Mit (gemäß § 458 Abs 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 15. Juni 1994, GZ 18 U 107/94-19, wurde Peter Ö***** (zufolge Eheschließung am 5. August 1993 trug er eine Zeit lang den Familiennamen L*****) des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu 8 Wochen Freiheitsstrafe verurteilt. Am 22. Juni 1995 beschloss der Jugendgerichtshof Wien als Vollzugsgericht zu GZ 2 BE 25/95-3, d... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Klagenfurt vom 15. März 1995, GZ 12 E Vr 1800/94-45, wurde Richard Franz S***** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB und anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, von der gemäß § 43a Abs 3 StGB ein Teil von zwölf Monaten für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Das Urteil erwuchs am... mehr lesen...
Gründe: Franz G***** wurde nach teilweiser Verbüßung der mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 5. Mai 1994, GZ 6 E Vr 1.928/93-23, über ihn verhängten Freiheitsstrafe am 15. Dezember 1994 gemäß Entschließung des Bundespräsidenten ("Weihnachtsbegnadigung 1994") "mit den Wirkungen der bedingten Strafnachsicht (§ 43 StGB)" unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit entlassen (S 75 b). Franz G***** wurde nach teilweiser Verbüßung der mit Urteil des Landesgerich... mehr lesen...