Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt vom 12. April 1994, GZ 5 U 751/93-7, wurde Willibald H***** wegen des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Wiener Neustadt vom 12. April 1994, GZ 5 U 751/93-7, wurde Willibald H***** wegen des Vergehens d... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 20. Juli 1993, GZ 1 b E Vr 1.399/93-23, wurde Hermine N***** der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB und der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von sechs Wochen verurteilt. Der dagegen erhobenen Berufung der Angeklagten wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe gab das Oberl... mehr lesen...
Gründe: Michael S***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 3.Juni 1997, GZ 37 E Vr 497/97-13, des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB schuldig erkannt und nach dieser Gesetzesstelle zu einer unter Bestimmung einer zweijährigen Probezeit bedingt nachgesehenen Geldstrafe verurteilt. Mit rechtskräftiger Strafverfügung vom 19.Dezember 1997, GZ 3 U 236/97-15, verurteilte ihn das Bezirksgericht Kitzbühel wegen des am 5.Oktober 1996 begangenen Verge... mehr lesen...
Gründe: Der Jugendgerichtshof Wien verhängte über Franz D***** mit Urteil vom 2. Mai 1997, GZ 5 E Vr 240/97-19, wegen § 198 Abs 1 und Abs 2 StGB drei Monate Freiheitsstrafe. Gleichzeitig widerrief er gemäß § 494 a Abs 1 Z 4 StPO die zuvor mit Beschluß desselben Gerichtes vom 28.Juli 1993, GZ 23 BE 2064/93-3, ausgesprochene bedingte Entlassung des Verurteilten und ordnete den Vollzug des Strafrestes von 56 Tagen an (ON 20), obwohl die bedingte Entlassung - aktenkundigerweise (ON... mehr lesen...
Gründe: Mit noch nicht rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes St.Pölten vom 24.Oktober 1994, GZ 14 E Vr 343/94-23, wurde Manfred M***** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Zugleich faßte das Landesgericht St.Pölten den Beschluß, die bedingte Nachsicht des Strafteiles von sechs Monaten der zu AZ 14 E Vr 49/92 des Landesgerichtes St.Pölten verhängten (insgesamt neunmonatig... mehr lesen...
Gründe: Karl M***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 4. August 1992, GZ 20 Vr 753/92-27, des teils versuchten Verbrechens nach § 12 Abs 1 zweiter und dritter Fall SGG, § 15 StGB, teilweise begangen als Bestimmungstäter nach § 12 zweiter Fall StGB, sowie des Vergehens nach § 16 Abs 1 vierter und fünfter Fall SGG zu einer Freiheitsstrafe von fünfzehn Monaten verurteilt, von der gemäß § 43 a Abs 3 StGB ein Strafteil von zehn Monaten für eine dreijährige Probezeit... mehr lesen...
Gründe: Gerhard B***** wurde mit in gekürzter Form (§ 458 Abs 3 StPO) ausgefertigtem Urteil des Bezirksgerichtes Wr.Neustadt vom 4.Februar 1992, GZ 5 U 705/91-4, wegen des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine dreijährige Probezeit bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von einem Monat verurteilt. Gerhard B***** wurde mit in gekürzter Form (Paragraph 458, Absatz 3, StPO) ausgefertigtem Urteil des Bezirksgerichtes Wr.Neustadt vom 4.Febru... mehr lesen...
Gründe: Mit - gemäß § 458 Abs 2 und Abs 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigtem - Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 23.Mai 1991, GZ 15 a U 228/91-4, wurde der am 13.Jänner 1970 geborene Milan S***** des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB schuldig erkannt und zu einer - gemäß § 43 Abs 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen - Freiheitsstrafe von zwei Wochen verurteilt. Mit - gemäß Paragraph 458, Absatz 2 und Absatz 3, StPO in g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 22.Juli 1992, GZ 8 d E Vr 11.444/91-33, wurde Andreas S***** zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 22.Juli 1992, GZ 8 d E römisch fünf r 11.444/91-33, wurde Andreas S***** zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt... mehr lesen...
Norm: StGB §53
Rechtssatz: Die Frage des Widerrufs der bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe kann bei der Strafbemessung keine Berücksichtigung finden; wohl aber ist umgekehrt bei Beurteilung der Frage des Widerrufes aus spezialpräventiver Sicht der Strafausspruch wegen der neuen Tat mitzuberücksichtigen. Entscheidungstexte 11 Os 154/94 Entscheidungstext OGH 17.01.1995 11 ... mehr lesen...
Norm: StGB §53StGB §55
Rechtssatz: Bei einer nachträglichen Verurteilung für Straftaten, die vor dem Ausspruch der bedingten Strafnachsicht begangen wurden, kann ein Widerruf der bedingten Strafnachsicht nur nach § 55, nicht aber nach § 53 Abs 1 StGB in Betracht kommen. § 55 Abs 1 StGB setzt jedoch voraus, daß eine nachträgliche Verurteilung gemäß dem § 31 StGB tatsächlich erfolgt ist. Daß eine solche Verurteilung unter Anwendung dieser Gesetze... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Form eines Protokolls- und Urteilsvermerks beurkundeten Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 24.Februar 1988, GZ 2 d Vr 1340/88-8, wurde Ludwig K***** wegen der Vergehen der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB, der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1 StGB, der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB sowie der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach dem § 287 Abs. 1 (§§ 15, 105 Abs. 1)... mehr lesen...
Gründe: Rudolf S***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Einzelrichters des Kreisgerichtes Leoben vom 22.Oktober 1987, GZ 13 E Vr 621/87-8, wegen Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Beschluß vom 20.November 1990 (ON 18) sprach das Kreisgericht Le... mehr lesen...