Norm: StGB §51 Abs4StGB §53 Abs2StGB §54 Abs1
Rechtssatz: Hat das Gericht eine erteilte Weisung während ihres Geltungszeitraums (mehrfach) geändert, ohne das ihr zu Grunde liegende Ge- oder Verbot wesentlich zu verändern, und kommt der Rechtsbrecher der Weisung weder unter den bis dahin geltenden noch unter den geänderten Bedingungen nach, so erfüllt bereits eine zur ursprünglichen Weisung erteilte förmliche Mahnung die Widerrufsvoraussetzung. ... mehr lesen...
Norm: StGB §51 Abs4StGB §53 Abs2StGB §54 Abs1
Rechtssatz: Wurden dem bedingt Entlassenen mehrere Weisungen erteilt, so kann bereits die mutwillige Nichtbefolgung einer einzigen Weisung zum Gegenstand einer Entscheidung über den Widerruf gemacht werden, sofern (gerade) ihre Einhaltung förmlich eingemahnt und ihr (dennoch) nicht im gerichtlich festgelegten Umfang entsprochen wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit gekürzt ausgefertigtem Urteil des Landesgerichts Korneuburg vom 27. Jänner 2010, AZ 521 Hv 78/09x, wurde Christopher M***** des Verbrechens des schweren und durch Einbruch begangenen gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1, 130 erster Fall StGB und anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und unter Anwendung des § 5 Z 4 JGG und § 28 StGB nach dem ersten Strafsatz des § 130 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von achtzehn Monaten verurte... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts Linz vom 27. Februar 2009, GZ 21 Hv 2/09s-34, wurde Elvis S***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB und anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und hiefür unter Anwendung des § 28 Abs 1 StGB nach § 142 Abs 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Gemäß § 43a Abs 3 StGB wurde der Vollzug eines Teils der Freiheitsstrafe im Ausmaß von 16 Monaten unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 27. Jänner 2010, GZ 38 Hv 78/09y-67, wurde Garika K***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen und räuberischen Diebstahls nach §§ 15, 127, 130 erster Fall, 131 erster Fall StGB und einer weiteren strafbaren Handlung schuldig erkannt und hiefür zu einer zwölfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, von der ein Teil im Ausmaß von acht Monaten gemäß § 43a Abs 3 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen... mehr lesen...
Gründe: Mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Landesgerichts Linz vom 9. Februar 2009, GZ 33 Hv 2/09d-74, wurde Dominik K***** der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB, der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB und des Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB schuldig erkannt und nach § 107 Abs 2 StGB zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Gemäß § 43a Abs 3 StGB sah das Gericht den Vollzug eines Teils dieser Freiheitsstrafe von sechs Monaten unter... mehr lesen...
Gründe: Mit (rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichts Salzburg als Schöffengericht vom 21. Dezember 2007, GZ 33 Hv 5/07v-35, wurde Harun T***** des Verbrechens des Raubes nach §§ 15 Abs 1, 142 Abs 1 StGB, der Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB sowie des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür unter Anwendung des § 5 Z 4 JGG sowie unter Bedachtnahme gemäß § 31 StGB auf das Urteil des Bezirksgerichts St. Joha... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts Linz vom 31. März 2008, GZ 28 Hv 14/08f-27, wurde Said H***** des Verbrechens des (teils) durch Einbruch begangenen gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 1, 130 erster Fall, 15 StGB und anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und hiefür (unter Anwendung des § 28 StGB) nach dem ersten Strafsatz des § 130 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Gemäß § 43a Abs 3 StGB wurde der Vollzug eines Teils der ... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts Klagenfurt vom 8. Juli 2009, GZ 12 Hv 91/09k-23, wurde Dominic F***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB und des Vergehens der Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Gemäß § 43a Abs 3 StGB wurde der Vollzug eines Teils dieser Freiheitsstrafe im Ausmaß von 12 Monaten unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Zuglei... mehr lesen...
Gründe: Mit - in gekürzter Form ausgefertigtem - Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Graz vom 9. Dezember 2008, AZ 12 Hv 169/08h, wurde Daniel S***** des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§0 127, 128 Abs 1 Z 4, 15 StGB und anderer strafbarer Handlungen schuldig erkannt und hiefür zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Gr... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 9. September 2008, GZ 27 Hv 126/08b-25, wurde der am 27. Mai 1993 geborene Marco M***** des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB (I) und zweier Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Der Strafausspruch wurde gemäß § 13 Abs 1 JGG für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Mit rechtskräftigem Urteil desselben Gerichts vom 14. Juli 2009, GZ 27 H... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Innsbruck vom 15. Oktober 2008, GZ 22 Hv 65/08w-79, wurde Mario H***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Fall, 15 StGB ua strafbarer Handlungen schuldig erkannt und nach dem ersten Strafsatz des § 130 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 12 Monaten verurteilt. Gemäß § 43a Abs 3 StGB wurde der Vollzug eines Teils dieser Freiheitsstrafe im Ausmaß von 8 Monaten unter Bestimmung e... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 30. September 2005, GZ 10 Hv 134/05k-11, wurde der am 4. Oktober 1988 geborene Martin H***** gesondert des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1, Abs 2 und Abs 3 erster Fall StGB (A/l) und des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und Abs 2 StGB (A/2) sowie anderer strafbarer Handlungen, nämlich der Vergehen des Diebstahls nach § 127 StGB (B), der Entfremdung ... mehr lesen...
Gründe: Mit - in gekürzter Form (§ 458 Abs 3 StPO) ausgefertigtem - Urteil des Bezirksgerichtes Salzburg vom 3. Juni 2005, GZ 27 U 211/05h-8, wurde Manuela K*****, nunmehr T*****, des Vergehens des teilweise vollendeten, teilweise versuchten Diebstahles nach §§ 127, 15 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von sechs Wochen verurteilt. Mit - in gekürzter Form (Paragraph 4... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 22. November 2001, GZ 41 Hv 1065/01a-7, wurde der am 8. Juli 1984 geborene (damals Jugendliche) Daniel K***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Abs 1 (gemeint Z 1) StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs 1 JGG wurde vom Ausspruch der Strafe unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren „abgesehen" (gemeint: der Strafausspruch für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten; S 107). Mit ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 15. April 2002, GZ 16 Hv 1027/01z-20, wurde der am 6. Februar 1985 geborene Jugendliche (§ 1 Z 2 JGG) Horst S***** des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs 1 (§§ 15, 269 Abs 1; 83, 84 Abs 1 und Abs 2 Z 4) StGB und des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 15 StGB schuldig erkannt. Der Ausspruch der ... mehr lesen...
Gründe: Mit am 16. August 1999 in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 12. August 1999, GZ 41 E Vr 2374/98-20, wurde (unter anderem) der Jugendliche Michael N***** der Vergehen der Sachbeschädigung nach § 125 StGB, des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB und des versuchten Betruges nach §§ 15, 146 StGB schuldig erkannt und der Strafausspruch gemäß § 13 Abs 1 JGG für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Mit am 16. August 1999 in Rechtskraft e... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 25. Juli 2000, GZ 11 E Vr 71/00-39, wurde (ua) der am 6. Juni 1985 geborene Jugendliche Christopher Manfred L***** des Verbrechens des teils durch Einbruch begangenen gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 2, 130 erster Satz erster Fall StGB sowie der Vergehen der Sachbeschädigung nach § 125 StGB, des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB schuldig erkannt... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 7. Dezember 1999, GZ 9 E Vr 710/99-12, wurde Tomislav B***** des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB schuldig erkannt, wobei der Ausspruch der zu verhängenden Strafe gemäß § 13 Abs 1 JGG für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten wurde. Mit Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 7. Dezember 1999, GZ 9 E römisch fünf r 710/99-12, wurde Tomislav B***** des Vergehens des Diebstahls nach Paragraph 127, StGB schuldig erkannt,... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Jugendschöffengericht vom 13. Jänner 2000, GZ 23 Vr 2224/99-138, wurde Ibrahim C***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten (§ 15 StGB) gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 und 2, 130 erster Satz erster Fall und zweiter Satz zweiter Fall StGB sowie des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt und hiefür gemäß § 43a Abs 2 StGB zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen, im Fal... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 17. Dezember 1999, GZ 23 E Vr 2882/99-16, wurde Christian F***** des Vergehens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 erster Fall StGB schuldig erkannt. Nach § 13 Abs 1 JGG wurde der Ausspruch der zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von zwei Jahren vorbehalten. Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 17. Dezember 1999, GZ 23 E römisch fünf r 2882/99-16, wurde Christian F***** des Vergehens der Verleumdung nach Paragraph 297,... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 28. März 2000, AZ 15 U 31/00i, wurde der am 29. Jänner 1985 geborene jugendliche Beschuldigte Marcel C***** des Vergehens nach § 27 Abs 1 SMG schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs 1 JGG wurde der Ausspruch der zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 28. März 2000, AZ 15 U 31/00i, wurde der am 29. Jänner 1985 geborene jugendliche Beschuldigte Marcel C****... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Bruck an der Mur vom 19. August 1999, GZ 6 U 10/99m-15, wurde der am 11. Februar 1982 geborene Zaim H***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstrafe verurteilt. Zugleich wurde mit (unangefochten gebliebenem) Beschluss gemäß § 494a Abs 1 Z 1 StPO vom nachträglichen Ausspruch einer Strafe zum AZ 11 E Vr 119/98 des Landesgerichtes Leoben abgesehen und die dort best... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs2
Rechtssatz: Im Falle des Absehens vom Widerruf der bedingten Strafnachsicht wegen einer während der Probezeit begangenen strafbaren Handlung kann das Gericht die Probezeit, falls sie kürzer bestimmt war, bis auf höchstens fünf Jahre verlängern. Wird mehrmals vom Widerruf abgesehen, so kann auch die Verlängerung der Probezeit mehrmals verfügt werden, bis das zulässige Höchstmaß von fünf Jahren erreicht ist. ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes St. Veit an der Glan vom 9. Juni 1997, GZ 1 U 54/97d-4, wurde Willibald H***** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer gemäß § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit Urteil des Bezirksgerichtes St. Veit an der Glan vom 9. Juni 1997, GZ 1 U 54/97d-4, wurde Willibald H***** des Vergehens der Verletz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 6. März 1997, GZ 41 E Vr 2476/96-22, wurde der Jugendliche Ivaylo A***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 2 StGB sowie der Vergehen der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 1 Z 5 StGB und der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Der Ausspruch der Strafe wurde gemäß § 13 Abs 1 JGG für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Mit dem rechtskräfti... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Mattersburg vom 15. Juni 1994, GZ U 61/94-11, wurde der am 6. Jänner 1978 geborene, damals jugendliche Gregor W***** der Vergehen der versuchten Körperverletzung nach §§ 15 Abs 1, 83 Abs 1 StGB und der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs 1 JGG wurde der Ausspruch einer Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten und zugleich die Bewährungshilfe angeordnet. Mit rechtskräftigem Urteil ... mehr lesen...
Gründe: Mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Bezirksgerichtes Jennersdorf vom 29. November 1996, GZ U 88/96-11, wurde Thomas G***** (geboren am 12. Februar 1979) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt; der Ausspruch über die Strafe wurde gemäß § 13 Abs 1 JGG für die Dauer einer Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Mit in Rechtskraft erwachsenem Urteil des Bezirksgerichtes Jennersdorf vom 29. November 1996, GZ U 88/96-11, wurde Thomas G**... mehr lesen...
Gründe: Die am 2. September 1980 geborene Jugendliche Maria H***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 6. August 1996, GZ 41 E Vr 1548/96-11, des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Deliktsfall StGB schuldig erkannt. Der Ausspruch der Strafe wurde gemäß § 13 Abs 1 JGG für eine Probezeit von zwei Jahren vorbehalten. Die am 2. September 1980 geborene Jugendliche Maria H***** wurde mit rechtskräfti... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Bruck an der Leitha vom 19. Juni 1995, GZ 1 U 24/93-14, wurde die am 27. Dezember 1976 geborene Sandra L***** - unter Mißachtung des in § 29 StGB normierten Zusammenrechnungsprinzips - der Vergehen des Diebstahls nach § 127 StGB und des versuchten Diebstahls nach den §§ 15, 127 StGB (richtig: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Bruck an der Leitha vom 19. Juni 1995, GZ 1 U 24/93-14, wurde die am 27. Dezember 19... mehr lesen...