Gründe: Mit dem rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichtes Leoben vom 29. Februar 1984, GZ 4 U 11/84-4, wurde der am 5.April 1966 geborene Hilfsarbeiter Günter L*** des Vergehens des Notbetruges nach § 150 StGB schuldig erkannt; gemäß § 13 (Abs. 1) JGG wurden der Ausspruch und die Vollstreckung der Strafe für eine Probezeit von zwei Jahren vorläufig aufgeschoben. Mit dem ebenfalls in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 18.Dezember 1984, GZ 18 Vr 268/84-41... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 BStGB §43StGB §44StGB §53 Abs2
Rechtssatz: Unter "bedingter Strafnachsicht" ist die bedingte Nachsicht einer urteilsmäßig ausgesprochenen Strafe (Hauptstrafe oder Nebenstrafe) zu verstehen, nicht aber eine echte bedingte Verurteilung (§ 13 JGG); daher § 53 Abs 2 StGB bei echter bedingter Verurteilung nicht anwendbar. Entscheidungstexte 10 Os 156/80 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Linz als Jugendschöffengericht vom 25. August 1975, GZ. 24 Vr 1052/75-11, bestätigt mit Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes vom 16. Dezember 1975, 12 0s 140/75, wurde der am 17. November 1958 geborene, also damals jugendliche Günter A eines am 13. Februar 1975 gemeinsam mit einem weiteren Angeklagten begangenen Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 StGB. schuldig erkannt; der Ausspruch über die hiedurch verwirkte Strafe w... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Kreisgerichtes Steyr als Jugendschöffengericht vom 3. Oktober 1978, GZ. 6 Vr 211/78-14, wurde der am 1. Juli 1960 geborene Friedrich A des Vergehens der versuchten Täuschung nach §§ 15, 108 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Der Ausspruch (und die Vollstreckung) einer wegen der dem vorerwähnten Schuldspruch zugrundeliegenden Jugendstraftat zu verhängenden Strafe wurde gemäß § 13 Abs. 1 JGG. für eine Probezeit von zwei Jahren vorläufig aufgeschoben. Dieses Urteil e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderen der am 6.10.1960 geborene - mithin damals noch jugendliche - Hilfsarbeiter Alfred A der Verbrechen des Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 StGB (Pkt. I/3-5) und der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z 2 und Abs. 3 StGB (Pkt. II/2) sowie des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB (Pkt. III/ 2-4 des Urteilssatzes) schuldig erkannt und hiefür (sowie) unter gleichzei... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 BStGB §53 Abs2
Rechtssatz: Verlängerung einer gemäß § 13 JGG bestimmten Probezeit ist unzulässig; keine analoge Anwendung des § 53 Abs 2 StGB. Entscheidungstexte 9 Os 182/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 9 Os 182/76 Veröff: SSt 47/86 = LSK 1977/84 12 Os 175/79 Entscheidungstext OGH 19.12.1979 12 Os ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 AStGB §53 Abs2
Rechtssatz: Eine Probezeitverlängerung im Falle mangelnder Bewährung ist bei einem auf § 13 Abs 1 JGG gestützten vorläufigen Aufschub des Ausspruches der verwirkten Strafe (echte bedingte Verurteilung) unzulässig; keine analoge Anwendung des § 53 Abs 2 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 34/75 Entscheidungstext OGH 20.03.1975 13 Os 34/75 Veröff: E... mehr lesen...