Norm: StGB §53 Abs2StPO §494a Abs3StPO §494a Abs5StPO §494a Abs6StPO §495 Abs3
Rechtssatz: Analog zu der für das Abwesenheitsurteil in § 494 a Abs 3 zweiter Satz StPO ausdrücklich eingeräumten Möglichkeit kann auch im Fall eines Ausspruches nach Abs 1 Z 1 oder Z 2 des § 494 a StPO in einer Strafverfügung von der Anhörung des Beschuldigten abgesehen werden. Dem Gesetz ist weder aus der Bestimmung des § 494 a Abs 3 StPO noch aus der - gleichfalls... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Bezirksgerichtes Hernals vom 21. April 1993, GZ 10 U 203/93-3, wurde Karl S***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Strafverfügung enthält auch den Beschluß, vom Widerruf der Karl S***** im Verfahren 18 e BE 684/90 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien gewährten bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe gemäß § 494 a Abs 1 Z 2 StPO abzusehen. Zugl... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs2StPO §494a Abs1 Z2StPO §494a Abs6
Rechtssatz: Ein nach rechtskräftig festgestellter endgültiger Strafnachsicht vom öffentlichen Ankläger gestellter Antrag auf Verlängerung der Probezeit (§ 53 Abs 2 StGB) ist nicht abzuweisen, sondern zurückzuweisen. Entscheidungstexte 13 Os 185/97 Entscheidungstext OGH 10.12.1997 13 Os 185/97 ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes St.Pölten vom 8. April 1994, GZ 18 E Vr 1282/93-8, wurde Romana S***** des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4 StGB schuldig erkannt und zu einer bedingt nachgesehen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit Urteil des Landesgerichtes St.Pölten vom 8. April 1994, GZ 18 E römisch fünf r 1282/93-8, wurde Romana S***** des Vergehens des schweren Diebstahls nach Paragraphen 127,, 128 Absatz eins, Ziffer 4, StGB schuldig erkannt ... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §13 Abs1JGG 1988 §15 Abs2StGB §53 Abs2
Rechtssatz: Die Verlängerung einer gemäß § 13 Abs 1 JGG bestimmten Probezeit ist unzulässig. Einer analogen Anwendung des § 53 Abs 2 StGB steht die jugendstrafrechtliche Sonderregelung des § 15 Abs 2 JGG entgegen, welche eine solche Verlängerung nicht vorsieht. Entscheidungstexte 14 Os 62/95 Entscheidungstext OGH 30.05.1995 14 Os ... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §13 Abs1JGG 1988 §15 Abs2StGB §53 Abs2
Rechtssatz: Das JGG stellt gegenüber dem StGB die lex specialis dar, weshalb die (analoge) Anwendung der Vorschrift des § 53 Abs 2 StGB (die eine Verlängerung der Probezeit bis höchstens fünf Jahre wegen einer während dieser begangenen strafbaren Handlung vorsieht) auf eine gemäß § 13 Abs 1 JGG bestimmte Probezeit nicht möglich ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs2StPO §494a Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Verlängerung der Probezeit schließt begrifflich ein Absehen von Widerruf der bedingten Strafnachsicht in sich. Entscheidungstexte 12 Os 190/94 Entscheidungstext OGH 12.01.1995 12 Os 190/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0092714 D... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - in Rechtskraft erwachsenen - Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 8.September 1987, GZ 25 U 250/87-7, wurde die am 26.Jänner 1971 geborene, demnach damals noch jugendliche Beschuldigte Sonja W***** der Vergehen des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 StGB (aF) und des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs. 1 JGG 1961 wurde der Ausspruch und die Vollstreckung der zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorläufig aufgeschoben; die Pr... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes für Strafsachen Graz vom 20. Dezember 1990, GZ 3 U 930/90-5, wurde Kurt H***** wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Da der Beschuldigte die abgeurteilten Straftaten vor Ablauf der Probezeiten nach einem Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe (§ 13 JGG) und nach zwei bedingten Strafnachsichten verübt hatte, traf das Bezirksgericht gemeinsam mit dem Urteil diesbezüglich im § 494 a A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - durch Rechtsmittelentscheidung des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 16.Oktober 1990, AZ 13 d Bl 1094/90, bestätigten und demnach in Rechtskraft erwachsenen - Urteil des Bezirksgerichtes Hernals vom 1.März 1990, GZ 9 U 650/89-7, wurde der am 24.Dezember 1969 geborene Thomas J***** des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach den §§ 287 Abs. 1 (270 Abs. 1) StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstraf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - in Rechtskraft erwachsenen - Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 25.April 1988, GZ 14 U 20/88-5, wurde der am 30.Mai 1970 geborene Beschuldigte Robert H***** des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs. 1 JGG 1961 wurde der Ausspruch und die Vollstreckung der zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorläufig aufgeschoben. Wegen einer (am 3.Feber 1991 und damit) vor Ablauf der Probezeit neuerlich begangene... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 27.Oktober 1988, GZ 1 c Vr 837/88-13, wurde der am 24.März 1971 geborene, sohin zur Zeit der Urteilsfällung noch jugendliche Angeklagte Rene E***** des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach dem § 136 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Gemäß dem § 13 Abs. 1 JGG 1961 wurden der Ausspruch und die Vollziehung der zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorläufig aufgeschoben. Das Urteil erwuchs in Rec... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - gemäß § 458 Abs. 3 StPO gekürzt ausgefertigten - Urteil des Bezirksgerichtes Hernals vom 11.September 1990, GZ 9 U 243/90-7, wurde der am 21.August 1970 geborene Thomas H***** wegen des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 und Abs. 3 (§ 81 Z 2) StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Unter einem wurde gemäß § 494 a Abs. 1 Z 2 (richtig: Z 1) StPO vom nachträglichen Ausspruch einer Strafe zu AZ 17 a U 78/88 des Jugendgerichtshofes Wien abgesehen ... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §13 Abs1JGG 1988 §15 Abs2StGB §53 Abs2
Rechtssatz: Die Verlängerung der mit einer bedingten Verurteilung gemäß dem § 13 Abs 1 JGG aF (nicht anders wie mit einem Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe gemäß § 13 Abs 1 JGG 1988) bestimmten Probezeit ist im Gesetz nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 11 Os 82/90 Entscheidungstext OGH 12.09.1990 11 Os 82/90 ... mehr lesen...
Gründe: Im Strafverfahren AZ 11 E Vr 1.507/89 des Landesgerichtes Klagenfurt faßte der Einzelrichter im Zusammenhang mit dem Schuldspruch des Manfred T*** wegen des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB und anderer strafbarer Handlungen am 20. Oktober 1989 auch den Beschluß, daß gemäß dem § 494 a Abs. 1 Z 2 StPO "vom Widerruf der zu 11 Vr 1.221/86 und 11 Vr 2.069/87 (zu ergänzen: des Landesgerichtes Klagenfurt) bedingt ausgesprochenen Strafnachsicht abgesehen un... mehr lesen...
Gründe: Mit den im
Spruch: angeführten Beschlüssen wurde die der Renate Ö*** am 12.Dezember 1986 in Ansehung der beiden Vor-Verurteilungen gnadenweise (und damit rechtskräftig) gewährte bedingte Strafnachsicht widerrufen. Rechtliche Beurteilung Zur Zeit ihrer Erlassung, also am 6.Oktober 1989, lagen jedoch - im Hinblick darauf, daß die mit dem Gnadenakt bestimmt gewesene jeweils einjährige Probezeit unter Bedacht auf die Fortdauer des seinerzeitigen Haftvoll... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs2StGB §56StPO §494a Abs1 Z4
Rechtssatz: Ohne eine Verlängerungsverfügung nach § 53 Abs 2 StGB, welche für den Zeitraum zwischen ursprünglichem Probezeitende und Verlängerungsanordnung rückwirkende Kraft entfaltet, darf ein in Betracht kommender Zeitraum nicht als Probezeit angesehen werden. Die aus § 56 StGB ersichtliche Rückwirkungsmöglichkeit, welche auch dem Wesen des Widerrufs der bedingten Strafnachsicht oder der Verlänge... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 20. Dezember 1985, GZ 3 a Vr 3.727/85-29, wurde (ua) Richard H*** wegen des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach dem § 136 Abs. 1 und Abs. 2 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von einem Monat verurteilt. Diese Strafe wurde gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil erwuchs mit Ablauf des 3.Februar 1986 in Rechtskraft. Am 22.November 1988 - a... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Linz als Jugendschöffengericht vom 14. Juni 1984, GZ 24 Vr 228/84-7, wurde die am 22.Mai 1966 geborene Liliane Antonette B***, nunmehr verehelichte G***, des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs 1 JGG wurden Ausspruch und Vollstreckung der Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorläufig aufgeschoben. Da auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichte... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs2
Rechtssatz: Eine Probezeitverlängerung (auf höchstens fünf Jahre) ist nur "im Falle des Abs 1", somit nur dann zulässig, wenn trotz der abermaligen, während der Probezeit begangenen Verfehlung(en) die bedingte Strafnachsicht (oder Entlassung) nicht widerrufen wird. Entscheidungstexte 13 Os 63/87 Entscheidungstext OGH 14.05.1987 13 Os 63/87 ... mehr lesen...
Norm: StGB §53 Abs1StGB §53 Abs2StGB §56StPO §33 Abs2 BeStPO §79 Abs2StPO §292StPO §498 Abs1StPO §498 Abs2
Rechtssatz: Feststellung der Gesetzwidrigkeit des Vorgangs, daß der Beschluß, mit dem die Probezeit auf fünf Jahre verlängert wurde, dem Verurteilten nicht zugestellt wurde (§ 79 Abs 2 in Verbindung mit § 498 Abs 1 und Abs 2 StPO), unter Aufhebung des wegen einer weiteren nachfolgenden Verurteilung während der verlängerten Probezeit gefaßt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in einem Vermerk gemäß § 458 Abs. 2 (§ 488 Z 7) StPO beurkundeten Urteil des Jugendgerichtshofs Wien vom 21.Mai 1981, GZ 2 a E Vr 1.466/80-22, wurde der am 16.September 1947 geborene Elektromonteurgeselle Wolfgang S*** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach dem § 198 Abs. 1 und Abs. 2 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von vier Monaten verurteilt. Gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB wurde die verhängte Freiheitsstrafe unter Best... mehr lesen...