Norm: StGB §32StGB §44
Rechtssatz: Die außerordentliche Strafmilderung nach § 41 StGB soll angesichts der realistischen, wirklichkeitsangepaßten Strafdrohungen des Strafgesetzbuchs nur in Ausnahmefällen angewendet werden. Entscheidungstexte 13 Os 68/88 Entscheidungstext OGH 04.08.1988 13 Os 68/88 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: StGB §32StPO nF §281 Abs1 Z11 Fall2
Rechtssatz: Nichtigkeit im Sinne § 281 Abs 1 Z 11 zweiter Anwendungsfall StPO bewirkt nur die unzutreffende Heranziehung eines für die Strafzumessungsschuld irrelevanten Umstandes, nicht jedoch die (bloß) irrige Einordnung eines nach den allgemeinen Grundsätzen für die Strafbemessung (§ 32 Abs 2 und 3 StGB) relevanten Umstandes als besonderer Strafzumessungsgrund. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 30-jährige Walter H*** (zu 1) des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB, (zu 2) des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall StGB und (zu 3) des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 erster Fall StGB, begangen im August 1986 bzw. in der Zeit von August 1986 bis Oktober 1987 an seiner am 17. Jänner 1976 geborenen, sohin unmündigen Stieftochter Elisabeth R**... mehr lesen...
Gründe: Harald K***, Christian S*** (der am Rechtsmittelverfahren nicht beteiligt ist) und Anton D*** wurden des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143, erster und zweiter Fall, StGB., Harald K*** auch des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z. 1 WaffG. und Anton D*** überdies des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB., schuldig erkannt. Fußend auf dem Wahrspruch der Geschwornen haben: 1. die Angeklagten von Mitte Oktober 1986 bis 12.Februar... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (unter anderem) der 42-jährige Werner R*** (zu I/1) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB, (zu I/2) des Verbrechens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs 2 zweiter Fall StGB und (zu II/1 und 2) der Vergehen der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs 1 Z 1 und 2, 161 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Die bezeichneten Verbrechen liegen ihm zur Last, weil er in Wiener Neustadt (zu I/1) am 17.September 1984 ... mehr lesen...
Gründe: Der Hilfsarbeiter Herbert P*** wurde des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt. Der Schuldspruch beruht auf dem Wahrspruch der Geschwornen, demzufolge P*** am 1. März 1987 in Innsbruck der Adelinde O*** dadurch, daß er sie aufforderte, ihm ihr gesamtes Geld zu übergeben, wobei er sie am Hals erfaßte, sie in ihre Wohnung drängte und ihr gleichzeitig ein geöffnetes Taschenmesser mit einer Klingenlänge von ca. 5 cm am Hal... mehr lesen...
Norm: StGB §32
Rechtssatz: Der in der Tat aktualisierte Gesinnungsunwert ist als Ausdruck der individuellen Sozialschädlichkeit Maßstab für die tätergerechte Bestrafung (9 Os 42/71, 11 Os 118/72, 9 Os 129/75, 13 Os 115/80; vgl Gallas, Beiträge zur Verbrechenslehre, Berlin 1968, S 13 bis 15, ib 15, ferner S 56, 68 f, 146 Anmerkung 23 a; Platzgummer in JBl 1971,238: Vorsatz und Fahrlässigkeit als Träger des in der Tat aktualisierten Gesinnungsunw... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 46jährige Werner H*** (zu 1.) des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 3 StGB, (zu 2.) des Vergehens des Gebrauches fremder Ausweise nach § 231 Abs. 1 StGB und (zu 3.) des Vergehens der Fälschung öffentlicher Urkunden nach §§ 223 Abs. 2, 224 StGB schuldig erkannt. Die beiden erstangeführten strafbaren Handlungen erblickte das Erstgericht - zusammengefaßt wiedergegeben - darin, daß der Beschwerdeführer im Zu... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen wurden der am 7. Februar 1958 geborene Wilhelm Peter P*** des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1, erster Fall, StGB. (I 1), des Verbrechens der erpresserischen Entführung nach § 102 Abs 1 StGB. (I 2), des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142, 143, erster und zweiter Fall, StGB. (II 4) sowie des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffGes. (IV 1); der am 9. Februar 1959 geborene Rudo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auf dem (stimmeneinhelligen) Wahrspruch der Geschwornen beruhenden - angefochtenen Urteil wurde der am 4. November 1951 geborene jugoslawische Staatsangehörige Vladan S*** der Verbrechen der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 (Z 1) StGB (Punkt A/I/2 b des Urteilssatzes), des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster und zweiter Fall StGB (Punkt A/I/1 a-c), der versuchten schweren Erpressung nach §§ 15, 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z 1 StGB (Punkt A/I... mehr lesen...
Gründe: Der am 10.Jänner 1937 geborene Wilhelm J***, der vom 6. Juli 1981 bis 8.September 1982 bei der A***, Strumpffabriken Ges.m.b.H., als Bilanzbuchhalter beschäftigt war, ist des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB. schuldig erkannt worden. Darnach hat er vom 19.Februar bis 9. Juni 1982 in Wien in vier Angriffen Robert S*** durch die Vorspiegelung, die ihm vorgelegten Schecks würden zur Zahlung von Verbindlichkeiten der genannten Gesellschaft bzw. zur... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Mario N*** gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB. (1) und des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB. (2) schuldig erkannt worden war, wurde mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofs vom 7.Mai 1987, GZ 13 Os 53/87-8, dem der maßgebende Sachverhalt zu entnehmen ist, bei einer nichtöffentlichen Beratung zurück... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 12.Mai 1987, GZ 15 Os 64/87-6, wurde die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das angefochtene Urteil, mit dem er wegen des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB (unbefugter Gebrauch des Mopeds des Thomas W***), des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 129 Z 2 StGB (Diebstahl einer silbernen Taschenuhr, von Münzen und Bargeld im Gesamtwert von 4.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der tunesische Staatsbürger Limeiem S*** (zu A/) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 dritter Fall StGB und (zu B/) des Verbrechens des Raubes nach § 142 (Abs. 1) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien nachgenannten Personen dadurch, daß er ihnen Betäubungsmittel einflößte, sohin mit Gewalt gegen ihre Person, wobei die Gewaltanwendung zumindest in einem Fall eine ... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §302
Rechtssatz: Bei einem Amtsmißbrauch wurzelt der Unrechtsgehalt der Tat wesentlich in der betragsunabhängigen mißbräuchlichen Amtsausübung selbst. Es darf aber doch nicht ganz außer acht bleiben, wie hoch neben der ideellen Schädigung durch Erschütterung des Vertrauens der Allgemeinheit in eine korrekte Amtsführung der Beamtenschaft der materielle Schaden ist, der aus einer solchen mißbräuchlichen Amtsausübung entsteht od... mehr lesen...
Gründe: Mit dem sogleich in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Jugendgerichtshofes Wien als Schöffengericht vom 7.September 1983, GZ 3 a Vr 528/83-18, wurde die am 12.Mai 1967 geborene, damals also noch jugendliche Angeklagte Ursula G*** des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4 StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie am 8.März 1983 in Wien in Gesellschaft mit der abgesondert verfolgten Erwachsenen Johanna S*** als Beteiligter (§ 12 StGB) ... mehr lesen...
Norm: StGB §32
Rechtssatz: Tilgungsrechtliche Erwägungen sind für die Strafbemessung überhaupt unmaßgeblich. Entscheidungstexte 10 Os 5/87 Entscheidungstext OGH 17.02.1987 10 Os 5/87 Veröff: SSt 58/11 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0090579 Dokumentnummer JJR_19870217_... mehr lesen...
Gründe: Christian M***, schuldig gesprochen des versuchten Einbruchsdiebstahls (§§ 15, 127 Abs. 1, 129 Z. 1 StGB) in das Elektrogeschäft des Ing.Alfred S***, dessen Glastür der Angeklagte mit einem Ziegelstein eingeschlagen hatte, bevor er flüchtete, bekämpft den Schuldspruch mit Nichtigkeitsbeschwerde aus § 281 Abs. 1 Z. 5 und 10 StPO. Rechtliche Beurteilung Die bloß eine strafbare Sachbeschädigung einräumende Verantwortung des Angeklagten in der Hauptverh... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde aufgrund des Wahrspruchs der Geschwornen (neben anderen Angeklagten) Erich E*** des in der Zeit vom 12. März 1985 bis 29. März 1985 in Wien wiederholt verübten Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster und zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Die Geschwornen hatten die ihn betreffenden, nach dem genannten Verbrechen in sieben Fällen gestellten Hauptfragen 2, (fortlaufende Zahl II des Fragenschemas), 4 (VI), 5 (IX), 6 (... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Wilhelm H*** gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er sowie die Angeklagten Raimund H*** und Anton S*** des (von Wilhelm H*** in zwei, von Raimund H*** in vier und von Anton S*** in drei Angriffen verübten) Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4 StGB (mit einem Gesamtwert des Diebsgutes bei Wilhelm H*** von 20.000 S, bei Raimund H*** von 24... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 45-jährige Kaufmann Wilhelm VAN DER F*** und der 27-jährige Schlosser Rupert L*** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB, L*** als Beteiligter gemäß § 12 dritter Fall StGB, schuldig erkannt. Darnach haben sie im März 1984 in Graz und Bad Goisern "in Gesellschaft als Beteiligte" mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, Verfügungs... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Manfred W*** gegen das angefochtene Urteil, mit dem er (und der Mitangeklagte K***) wegen des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB und des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB schuldig erkannt wurden, wurde vom Obersten Gerichtshof bereits bei der nichtöffentlichen Beratung mit dem Beschluß vom 14. Oktober 1986, 10 Os 131/86-6, zurückgewiesen.... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt wurde, wurde mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofs vom 20.August 1986, 13 Os 109/86-6, dem der maßgebende Sachverhalt zu entnehmen ist, bei einer nichtöffentlichen Beratung zurückgewiesen. Gegenstand des Gerichts... mehr lesen...
Gründe: Der taubstumme Pensionist Gottfried K*** wurde des Verbrechens des Mords nach § 75 StGB. schuldig erkannt, weil er am 17. November 1980 in Graz Josefa K*** durch mehrere Hiebe mit einem Schlagring gegen Mund und Kinn und durch zwei Messerstiche in die linke Halsseite und einen Messerstich gegen die linke Brustseite vorsätzlich getötet hat. Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte aus § 345 Abs 1 Z. 4 und 5 StPO. mit Nichtig... mehr lesen...
Norm: StGB §32
Rechtssatz: Bei der Gewichtung der Strafzumessungsschuld des Rechtsbrechers darf die Schuld nicht darnach beurteilt werden, ob es sich beim Straftäter um einen sozial höherstehenden oder einen sozial niederstehenden, einen, bislang sozial integrierten oder nicht sozial integrieren, einen verheirateten oder einen ledigen Menschen handelt; die Berücksichtigung derartiger Unterschiede liefe letztlich auf eine Klassenjustiz hinaus, f... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Heinz Konrad S*** des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür nach dieser Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von neun Monaten verurteilt. Dabei wertete das Schöffengericht als erschwerend die beiden einschlägigen Vorstrafen, mildernd nichts. Die vom Angeklagten gegen den Schuldspruch erhobene Nichtigkeitsbeschwerde wurde mit Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 20.März... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 49-jährige Udo K*** (1.) des Verbrechens der Brandstiftung als Beteiligter nach §§ 12 (dritter Fall), 169 Abs. 2 StGB, (2.) des Vergehens des Versicherungsmißbrauches nach § 151 Abs. 1 Z 1 StGB, (3.) des Vergehens der Entziehung von Energie nach § 132 Abs. 1 und Abs. 2, erster Fall, StGB, (4.) des Vergehens der versuchten Urkundenfälschung als Beteiligter nach §§ 12 (zweiter Fall), 15, 223 Abs. 1 StGB und (5.) des Vergehens der Verlet... mehr lesen...
Norm: StGB §32
Rechtssatz: Ein Vergleich mit der in einem anderen Straffall verhängten Sanktion ist grundsätzlich unzulässig, da ausschließliches Kriterium für die Bemessung der Strafe nur die individuelle Täterschuld in bezug auf eine konkrete Tat sein kann. Entscheidungstexte 10 Os 159/85 Entscheidungstext OGH 04.03.1986 10 Os 159/85 9 Os... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.Jänner 1937 geborene Hilfsarbeiter Johann G*** des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB sowie des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs. 2 StGB schuldig erkannt, weil er von Mitte 1982 bis Mitte Juni 1985 in St. Peter (Gemeinde Radenthein) wiederholt, mindestens jedoch dreimal mit seiner am 14.Oktober 1971 geborenen, sohin unmündigen leiblichen Tochter Evelyn G*** den außerehelichen Beischlaf vollz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Alexander P*** und Karl F*** der Verbrechen (A.) des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 (zu ergänzen: erster und zweiter Fall) StGB sowie (B.) der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 27.April 1985 in Innsbruck Günther P*** (zu A.) in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) und unter Verwendung einer Waffe mit Gewalt gegen seine Person sowie durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für... mehr lesen...