Norm
StGB §32Rechtssatz
Ein Vergleich mit der in einem anderen Straffall verhängten Sanktion ist grundsätzlich unzulässig, da ausschließliches Kriterium für die Bemessung der Strafe nur die individuelle Täterschuld in bezug auf eine konkrete Tat sein kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0090736Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.07.2022