RS OGH 1986/3/4 10Os159/85, 9Os163/86, 13Os46/87, 16Os7/90, 24Ds8/20s, 23Ds1/21f

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Veröffentlicht am 04.03.1986
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Norm

StGB §32

Rechtssatz

Ein Vergleich mit der in einem anderen Straffall verhängten Sanktion ist grundsätzlich unzulässig, da ausschließliches Kriterium für die Bemessung der Strafe nur die individuelle Täterschuld in bezug auf eine konkrete Tat sein kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0090736

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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