Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Oktober 1943 geborene freiberufliche Verkäufer Karl-Heinz M*** der Vergehen der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB, der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 teils Abs. 1, teils Abs. 2 Z 1 und 3, teils Abs. 2 Z 3 StGB, der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs. 1, teils auch Abs. 2 StGB, des Hausfriedensbruches nach dem § 109 Abs. 1 und Abs. "2" (richtig: Abs. 3) Z 1 StGB, der Sachbeschädigung nach dem § ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 2. Dezember 1987, GZ 1 c E Vr 5488/86-39, wurde der Finanzbeamte Robert B*** des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs. 2, 224 StGB schuldig erkannt. Das Gericht legte ihm zur Last, in Mödling und Gumpoldskirchen als Leiter der Vollstreckungsstelle beim Finanzamt Mödling, nachdem er das vom Vollstrecker Erich S*** und der Ehegattin des Abgabenschuldners Brigitte S*** unterschriebene Pf... mehr lesen...
Norm: StGB §223 Abs2
Rechtssatz: Wird eine Urkunde trotz einer in einem bestimmten Punkt erfolgten Verfälschung im Rechtsverkehr verwendet, so entspricht dies § 223 Abs 2 StGB nur dann, wenn diese Verfälschung für die konkrete Verwendung bedeutsam war. Entscheidungstexte 14 Os 183/88 Entscheidungstext OGH 21.12.1988 14 Os 183/88 E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 45-jährige Kaufmann Hermann M*** des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er Anfang Dezember 1984 in Wien eine falsche Urkunde, nämlich eine fingierte Reparaturrechnung der Firma R*** AG-Z*** im Rechtsverkehr zum Beweis einer Tatsache gebraucht, indem er sie seinem Dienstgeber, der Firma N***, zum Beweis eines Unfallschadens in der Höhe von 19.406,60 sfr an dem ihm überlassenen D... mehr lesen...
Gründe: Der am 21. März 1946 geborene Kaufmann Dipl.Ing. Lucian E***, der am 24. Oktober 1948 geborene kaufmännische Angestellte Gerhard H*** und der am 18. März 1951 geborene Kraftfahrer Josef P*** sind des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit. a und b FinStrG. und des Vergehens nach § 17 Abs 2 (Abs 1 Z. 1) AußenhandelsG., Gerhard H*** auch des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 1 (ersichtlich gemeint: Abs 2) StGB. s... mehr lesen...
Norm: StGB §223 Abs2
Rechtssatz: Der Gebrauch einer echten oder verfälschten Urkunde setzt voraus, daß die Urkunde entweder dem Beweisadressaten zugänglich gemacht wird, oder daß der Täter, in dessen unmittelbarem Machtbereich sich die Urkunde befindet, sich auf diese beruft und durch deren rechtserhebliche Verwendung, mag diese auch bloß im behördeninternen Bereich geschehen, eine rechtserhebliche Reaktion eines anderen bezweckt, also einen an... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden u.a. schuldig erkannt: Der am 18.Mai 1963 geborene Maschineneinsteller Christian J*** des Verbrechens des (schweren) Diebstahls (durch Einbruch) nach den §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB, des Verbrechens des Raubes (als Beteiligter) nach den §§ 12, 142 Abs 1 StGB, des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 2 und 15 StGB, des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffenG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Jänner 1939 geborene Kaufmann Josef P*** des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 1 und 2, Abs. 3 1. und 2. Fall, StGB, teils als Beteiligter gemäß § 12 StGB (A), des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach den §§ 223 Abs. 2, 224 StGB (B I), des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StGB (B II), des Vergehens der Täuschung nach dem § 108 Abs. 1 StGB (C), des Finanzvergehens der gewe... mehr lesen...
Norm: StGB §108StGB §223 Abs2
Rechtssatz: Selbst bei Verwendung mehrerer Täuschungsmittel, darunter auch falscher bzw gefälschter (öffentlicher) Urkunden wird bei einheitlichem, weil insgesamt auf ein Ziel ausgerichteten Tatgeschehen die Täuschungskomponente durch die Tatbeurteilung als Urkundenfälschung nach den § 223 Abs 2 StGB regelmäßig mitabgegolten (Keine Idealkonkurrenz zwischen § 223 Abs 2, 224 StGB und § 108 StGB). ... mehr lesen...
Norm: StGB §147 Abs1 Z1StGB §223 Abs2
Rechtssatz: Ist die Strafbarkeit des unter Verwendung einer verfälschten Urkunde begangenen Betruges (§ 147 Abs 1 Z 1 StGB) infolge tätiger Reue aufgehoben, so lebt die Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung (§ 223 Abs 2 StGB) wieder auf. Entscheidungstexte 9 Os 131/85 Entscheidungstext OGH 11.12.1985 9 Os 131/85 Veröff: SSt 56/98 = EvBl 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 46-jährige, zuletzt beschäftigungslose Kaufmann Hermann S*** (zu I/ des Urteilssatzes) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten "schweren, teils gewerbsmäßigen" (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3, 148 zweiter Fall und § 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, nac... mehr lesen...
Norm: AußHG §17 Abs1 Z1FinStrG §22 Abs2FinStrG §35 Abs1StGB §223 Abs2StGB §224
Rechtssatz: Idealkurrierendes Zusammentreffen beim Schmuggel einfuhrbewilligungspflichtiger Waren unter Verwendung falscher Urkunden. Entscheidungstexte 10 Os 36/85 Entscheidungstext OGH 08.11.1985 10 Os 36/85 13 Os 90/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 6. Mai 1983, das außerdem andere, vom gegenständlichen Rechtsmittelverfahren nicht betroffene Aussprüche enthält, wurden schuldig erkannt: Josef K*** - des Finanzvergehens des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit. a und b FinStrG (A I 1 a, 1 c, 2 und 3) des Vergehens nach § 17 Abs 2 (§ 17 Abs 1 Z 1) AußHG (A II 1 a, 1 c, 2 und 3), und des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 ... mehr lesen...
Gründe: I. Der am 15.Oktober 1960 geborene Wolfgang A, der am 20. Februar 1962 geborene Kurt B und die am 5.September 1960 geborene Isabella C wurden des Verbrechens des versuchten Betrugs nach § 15, 146, 147 Abs 1 Z. 1 und Abs 3 StGB, B und C nach § 12, dritter Fall, StGB, sowie A überdies des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach übermittelte der beim Finanzamt für den 9., 18. und 19. Bezirk in Wien als Vertragsbediensteter beschäftigt gewes... mehr lesen...
Norm: StGB §147 Abs1 Z1StGB §164StGB §223 Abs2
Rechtssatz: Das Ansichbringen einer falschen Urkunde (hier: falscher = unechter Scheck), mag auch deren Herstellung als Vergehen nach § 223 Abs 1 StGB strafbar sein, ist keine Hehlerei. Erst ein Gebrauch einer solchen Urkunde im Rechtsverkehr könnte allenfalls Haftung nach § 223 Abs 2 StGB begründen, sofern er sich nicht als betrügerische Irreführung einer anderen Person im Sinne des § 147 Abs 1 Z ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter A 1.) des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2 StGB und 2.) des Vergehens des (versuchten) schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 1 Z. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 4.Juni 1984 in Klagenfurt 1.) einen Scheck, den der abgesondert verfolgte Manfred B durch eine mit Strafe bedrohte Handlung gegen fremdes Vermögen, und zwar einen am 2. Juni 1984 in Klagenfurt unternommenen Einbruch in den PKW. der Ilse (im Urteil unric... mehr lesen...
Norm: StGB §223 Abs2StGB §228 Abs1
Rechtssatz: Das Vergehen nach § 223 Abs 2 StGB kann mit jenem des § 228 Abs 1 StGB (idealkonkurrierend) zusammentreffen, vorausgesetzt, daß der Täter mittels der verfälschten Urkunde die gutgläubige Beurkundung eines Rechtes, Rechtsverhältnisses oder einer Tatsache in einer inländischen öffentlichen Urkunde bewirkt. Entscheidungstexte 12 Os 145/81 Ents... mehr lesen...
Gründe: Der am 23.Juni 1946 geborene Peter Andreas A wurde des Verbrechens des versuchten gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 15, 146, 147 Abs. 1 Z. 1, Abs. 2, 148, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt. Nach den Urteilsfeststellungen kaufte der Angeklagte in einem Cafehaus je einen verfälschten, mit seinem Lichtbild versehenen und auf den Namen Peter E lautenden Führerschein und Personalausweis, die er dazu verwendete, am 5.April und am 6.April 1983 bei zwei Filialen der F G und... mehr lesen...
Norm: StGB §16 Abs1 EStGB §147 Abs1 Z1StGB §223 Abs2
Rechtssatz: § 223 Abs 2 StGB nach Rücktritt vom Versuch des - nach § 147 Abs 1 Z 1 StGB qualifizierten - Betrugs. Entscheidungstexte 13 Os 39/84 Entscheidungstext OGH 05.04.1984 13 Os 39/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0090471 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. der am 2.Mai 1953 (S. 171 f./I; im Urteil unrichtig: 2.März 1953) geborene Angeklagte Kurt A zu Punkt A des Schuldspruches des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und § 15 StGB , zu Punkt B des Schuldspruches des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB , zu Punkt C des Schuldspruches des Vergehens der Fälschung b... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8. November 1945 geborene, zuletzt arbeitslos gewesene Kraftfahrer Franz A des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 4. Oktober 1982 in Ried/Innkreis dadurch, daß er sich nach einem Verkehrsunfall gegenüber dem Unfallsbeteiligten Herbert B als 'Gerhard D' ausgab und ein schriftliches Schuldanerkenntnis mit dem Namen 'Gerhard D' unterfertigte, eine falsche Urkunde mit dem Vorsatz herste... mehr lesen...
Norm: StGB §223 Abs2 Fall1
Rechtssatz: Auf der subjektiven Tatseite genügt, daß der Täter irgendeinen Einfluß auf das Rechtsleben bezweckt. Hingegen ist weder ein besonderer - über die schon im (zielgerichteten) Gebrauch des Falsifikats gelegene Irreführung über die Person des Ausstellers hinausgehender - Täuschungsvorsatz, noch ein Schädigungsvorsatz erforderlich. Entscheidungstexte 13 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §223 Abs2
Rechtssatz: Maßgebend für die Verfälschung einer Urkunde ist im Regelfall die (tätergewollte) Änderung des gedanklichen Inhalts und die Verschleierung der Identität des Ausstellers durch die Inanspruchnahme des Ausstelleranscheins. Nur beim unbefugten Anbringen desselben oder desgleichen Paßbildes (aus derselben Paßbildserie) kann eine inhaltliche Änderung der Urkunde verneint werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Finanzbeamte Hartmut A des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach § 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in der Zeit vom 15. Dezember 1980 bis zum 5. Februar 1981 in Graz mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Beamte des Finanzamtes Graz-Stadt durch Täuschung über Tatsachen unter Benützung falscher Urkunden zu einer Handlung, die die Republi... mehr lesen...
Norm: StGB §223 Abs2StGB §226
Rechtssatz: Tätige Reue ist beim Tatbild des § 223 Abs 2 StGB nicht denkbar. Entscheidungstexte 12 Os 195/81 Entscheidungstext OGH 11.02.1982 12 Os 195/81 Veröff: EvBl 1982/148 S 467 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0095874 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...
Norm: StGB §223 Abs2
Rechtssatz: § 223 Abs 2 StGB ist mit dem Gebrauch der falschen oder verfälschten Urkunde im Rechtsverkehr vollendet; der Eintritt eines Täuschungserfolges gehört nicht mehr zum Tatbild. Entscheidungstexte 12 Os 195/81 Entscheidungstext OGH 11.02.1982 12 Os 195/81 Veröff: EvBl 1982/148 S 467 European Case La... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Februar 1944 geborene Josef A der Vergehen des schweren Betruges nach § 146, 147 Abs 2 StGB und der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er I./ im März 1979 in Leobersdorf mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Adolf B durch Täuschung über Tatsachen, nämlich durch die Vorgabe, an seinem PKW. (Marke BMW 2002) sei bei dem von B (am 16.Februar 1979) verschuldete... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z7StGB §223 Abs1StGB §223 Abs2
Rechtssatz: Eine Kraftfahrzeug-Steuerkarte, die keine behördliche Bestätigung über die Zulassung oder Abmeldung des Kraftfahrzeuges oder über die Abgabe beim Finanzamt enthält, ist keine Urkunde im Sinne des § 74 Z 7 StGB; sie dient lediglich als Behelf zur Erfüllung der Steuerpflicht wobei der Beweis für die ordnungsgemäße Einrichtung der Steuer durch Anbringen und Entwerten der Steuermarken erbrac... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 28. Juni 1979, GZ. 1 e E Vr 1632/79-21, wurde Peter Kurt A des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 1 und 2 StGB. schuldig erkannt. Ihm wurde angelastet, er habe im Juli und August 1978 in Wien wiederholt eigenmächtig Vordrucke von Kraftfahrzeugsteuerkarten mit fremden Personen- und Kraftfahrzeugdaten (nach der Aktenlage ohne Wissen der Fahrzeugeigentümer) ausgefüllt, mit Bundesstempelmarken im Wert von... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 29.Juni 1942 geborene beschäftigungslose Ingeborg A, der am 16.Mai 1960 geborene beschäftigungslose Jorge - B und der am 2.Oktober 1957 geborene beschäftigungslose Alvaro -C des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z. 1, (Abs. 2), Abs. 3 sowie 15 StGB., Jorge -B ferner des Vergehens der versuchten Fälschung besonders geschützter Urkunden nac... mehr lesen...