Norm: StGB §21 Abs1StGB §21 Abs2StPO §281 Abs1 Z11StPO §433 Abs1
Rechtssatz: Liegen dem Betroffenen mehrere Taten zur Last, von denen nur eine den Voraussetzungen des § 21 Abs 1 StGB entspricht, während die anderen zufolge der für sie maßgebenden Strafdrohung nicht einweisungsrelevant sein können, so hat das Gericht den Einweisungsantrag, soweit er auch diese Taten betrifft, abzuweisen; stützt es jedoch (rechtsirrig) sein Einweisungserkenntnis ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Atanas Georgiev P*** gemäß § 21 Abs. 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Rechtliche Beurteilung Obwohl in dem gemäß § 430 Abs. 2 StPO ergehenden Urteil die dem Betroffenen zur Last liegende Anlaßtat bei sonstiger Nichtigkeit nach § 281 Abs. 1 Z 3 StPO im Urteilstenor zu bezeichnen ist (vgl. Mayerhofer-Rieder StPO2 ENr. 1 zu § 430 und Leukauf-Steininger Komm.2 § 21 Rz 17), hat es da... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StPO §281 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die Erstellung der Gefährlichkeitsprognose ist nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre eine Ermessensentscheidung. Mit einer dagegen gerichteten Mängelrüge (Z 5) wird kein formeller Begründungsfehler betreffend irgendwelche Tatsachenfeststellungen geltend gemacht, die dafür maßgebend sind, ob das Gericht durch die Entscheidung über die vorbeugende Maßnahme seine Befugnis überschritte... mehr lesen...
Gründe: Werner K*** wurde des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB. und des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB. schuldig erkannt und gemäß § 169 Abs 1 StGB. unter Anwendung von § 28 StGB. zu achtzehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Gemäß § 21 Abs 2 StGB. wurde der Angeklagte in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Rechtliche Beurteilung K*** macht Nichtigkeit des letztgenannten Urteilsausspruchs aus § 28... mehr lesen...
Gründe: Erich L*** wurde mit dem angefochtenen Urteil (das auch Teilfreisprüche enthält) der Verbrechen der teils vollendeten, teils versuchten Brandstiftung nach §§ 169 Abs 1 und 15 StGB (A), des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 15 StGB (B) sowie der schweren Sachbeschädigung nach §§ 125, 126 Abs 2 StGB (C) schuldig erkannt und zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde er gemäß § 21 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Cäcilia H*** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil sie unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, am 21.Jänner 1987 in St. Leonhard Johann H*** durch Versetzen von zwei oder drei Schlägen mit einem 0,9 kg schweren Hammer gegen den
Kopf: , absichtlich eine schwere Körperve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde ausgesprochen, daß der am 28. Mai 1965 geborene, wiederholt im Wagner-Jauregg-Krankenhaus in Linz angehaltene Invalidenrentner Rudolf F*** am 6.April 1987 in Waldhausen unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grade beruht, an einer fremden Sache ohne Einwilligung des Eigentümers dadurch eine Feuersbrunst verursachte, daß er mit ... mehr lesen...
Gründe: Der am 12.Jänner 1958 geborene Pensionist Johann M*** wurde mit dem angefochtenen Urteil gemäß § 21 Abs. 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen: Er hat am 6. Oktober 1986 in Knittelfeld unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands durch Ansetzen eines Küchenmessers an die Brust seiner Mutter Adelheid M***, mit den Worten: "Gib mir das Geld, sonst bring' ich dich um!", versucht, die Genannte durch gefährliche Drohun... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2
Rechtssatz: Die Anwendung des § 21 Abs 2 StGB erfordert, daß einerseits die konkrete (Anlaßtat) Tat unter dem Einfluß der höhergradigen Abartigkeit begangen worden ist, also zwischen dieser und jener ein Kausalzusammenhang besteht, und andererseits, daß die in der Anlaßtat zum Ausdruck kommende (also rechtsgutspezifische) spezifische Gefährlichkeit auch für die Zukunft zu befürchten ist. Daß die tatauslösende und prognostisc... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StGB §22
Rechtssatz: Die Therapierbarkeit der einweisungsrelevanten Abartigkeit ist nach § 21 Abs 2 StGB (anders als nach § 22 Abs 2 StGB) kein zu berücksichtigendes Kriterium. Entscheidungstexte 15 Os 145/87 Entscheidungstext OGH 29.09.1987 15 Os 145/87 Veröff: SSt 58/71 14 Os 8/00 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StPO §289
Rechtssatz: Einweisung und Strafmaß können in concreto in einem Zusammenhang (§ 289 StPO) stehen. Entscheidungstexte 15 Os 145/87 Entscheidungstext OGH 29.09.1987 15 Os 145/87 Veröff: SSt 58/71 15 Os 2/90 Entscheidungstext OGH 27.02.1990 15 Os 2/90 Vgl auch; Beisatz: Im Hinblick auf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann B*** (I.) des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB, (II. 1. und 2.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB sowie (II. 3.) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 Z 1 StGB schuldig erkannt, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und gemäß § 21 Abs. 2 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Rechtliche Beurteilung Der nur geg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred E*** gemäß § 21 Abs. 1 (mit Bezug auf § 207 Abs. 1) StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Diese Einweisung bekämpft der Betroffene mit einer auf § 281 Abs. 1 Z 4 und 5 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde sowie mit Berufung, wobei er mit beiden Rechtsmitteln ausschließlich gegen die vom Erstgericht erstellte Gefährlichkeitsprognose (§ 21 Abs. 1 letzter Satzteil StPO) remonstriert. Re... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StPO §258 Abs2 BaStPO §439 Abs2
Rechtssatz: Eine Gutachtenserstattung zur Gefährlichkeitsprognose muss zunächst geradezu notwendigerweise stets unter der Prämisse erfolgen, dass der Angeklagte die Anlasstat auch verübt hat, zumal das Institut des Schuldinterlokutes der österreichischen Rechtsordnung fremd ist. Die Entscheidung über die Tatfrage obliegt jedoch ausschließlich dem Gericht; wird sie verneint, dann ist das unter d... mehr lesen...
Gründe: Bereits bei der nichtöffentlichen Beratung wurde mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofes vom 24.März 1987, GZ 10 Os 43/87-6, die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Helmbrecht G*** gegen das angefochtene Urteil, mit dem er wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 und 2 StGB und des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs. 1 StGB schuldig erkannt worden war, zurückgewiesen. Im Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung war demnach über die Be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29.Juni 1960 geborene Koch Siegfried R*** neben anderen strafbaren Handlungen des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach dem § 229 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen, weil er (B/ des Urteilssatzes) in der Nacht zum 21. Juni 1986 in Rum Urkunden, über die er nicht verfügen durfte, nämlich den Führerschein, den Reisepaß und die Scheckkarte des Norman T***, durch Ansichnahme unterdrückte, wobei er mit dem Vorsatz handelte, zu verhinder... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde der Angeklagte Heinz Gerhard L*** des in 30 Angriffen verübten Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 2, 129 Z 1 und 2 sowie 15 StGB und der (jeweils in zwei Fällen verübten) Vergehen des teils vollendeten, teils versuchten unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 und 2 sowie § 15 StGB und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB schuldig erkan... mehr lesen...
Gründe: Ramazan A*** wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB. in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 11.November 1985 in Korneuburg unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB.), der auf einer geistigen Abartigkeit von höherem Grade beruht, Dipl.Ing. Walter D*** absichtlich schwer verletzte. Rechtliche Beurteilung Die Anordnung der Unterbringung in dieser Anstalt ficht der Betroffene mit einer ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Othmar U*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 3, 129 Z 1, 15 StGB, des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB, des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffG, des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 StGB und des Vergehens des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 StGB schuldi... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Betroffenen Albert M*** gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde, weil er am 21. Jänner 1986 im zurechnungsunfähigen Zustand (§ 11 StGB) das landwirtschaftliche Anwesen seiner Mutter in Brand steckte (§ 169 Abs 1 StGB), wurde mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofs vom 9. Oktober 1986, GZ 13 Os 143/86-... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Emil N*** und Helga S*** des Verbrechens des teils vollendeten und teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall und § 15 StGB schuldig erkannt. Laut Schuldspruch haben sie mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, und in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung der Taten eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, Angestellte von Versiche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Jänner 1951 geborene beschäftigungslose Ewald T*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2, 129 Z 1 und 2, 130 (zweiter Fall) StGB (I des Schuldspruches) und des Vergehens nach dem § 6 Abs. 1 Ausfuhrverordnung (II des Schuldspruches) schuldig erkannt. Ihm liegen zehn in gewerbsmäßiger Absicht teils allein, teils in Gesellschaft gesondert v... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs1StGB §21 Abs2
Rechtssatz: Die - sowohl nach Abs 1 wie nach Abs 2 des § 21 StGB erforderliche - Höhergradigkeit der für die Anlaßtat kausalen geistigen oder seelischen Abartigkeit ist unter Anlegung eines strengen Maßstabes zu prüfen. Bei einem zumindest mittelgradig schwachsinnigen, aggressiven und gemütsarmen Psychopathen mit erheblicher Minderung der Hemmfähigkeit ist sie jedenfalls gegeben, zumal Schwachsinn an sich schon ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen der am 12.Oktober 1965 geborene Leopold L*** des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs 1, 143 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt, weil er am 16. September 1985 in Villach dem Taxilenker Robert F***, indem er ihm ein Messer an den Hals setzte und drohte: "Geld her oder ich steche dich ab", durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben und unter Verwendung ... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs1StGB §21 Abs2
Rechtssatz: Ob eine - geistige oder seelische - Abartigkeit höheren Grades vorliegt, ist eine (demgemäß) vom Gericht und nicht vom Sachverständigen zu beantwortende Rechtsfrage. Entscheidungstexte 9 Os 92/86 Entscheidungstext OGH 18.06.1986 9 Os 92/86 15 Os 145/87 Entscheidungstext OGH 29.09.1987 15... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 31-jährige Helmut M*** des Verbrechens der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen nach § 209 StGB schuldig erkannt, er deswegen zu einer (2-jährigen) Freiheitsstrafe verurteilt und überdies gemäß § 21 Abs. 2 StGB seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Rechtliche Beurteilung Die sich aus den Z 5 und 11 des § 281 Abs. 1 StPO allein gegen diese Einweisung richtende ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Mai 1966 geborene Günter P*** des Verbrechens der versuchten Notzucht nach den §§ 15, 201 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Gemäß dem § 21 Abs. 2 StGB wurde seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Es liegt ihm zur Last, daß er am 3.Mai 1985 nach 21.00 Uhr in den Räumen der Computertomografie(-Abteilung) des Allgemeinen Krankenhauses in... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Peter B*** wegen des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach § 203 Abs 1 und Abs 2 (erster Fall) StGB schuldig erkannt, weil er am 4.Februar 1985 in Wien Helga S*** mit Gewalt, nämlich mit Fußtritten gegen Gesicht und Körper, widerstandsunfähig gemacht und sie in diesem Zustand unter weiteren Schlägen zur Durchführung eines Mundverkehrs zur Unzucht mißbraucht hat, wobei die Tat eine schwere Körperverletzung bei Helga S*** zur Folge hatte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.März 1938 geborene, zuletzt beschäftigungslose Josef B*** des Verbrechens der Hehlerei nach dem § 164 Abs. 1 Z 2, Abs. 3 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach brachte er in den Monaten Februar bis April 1985 in Wien von unbekannten Tätern gestohlenen Schmuck und Wertgegenstände sowie einen Revolver (im Urteil detailliert aufgezählt) im Gesamtwert von ca. 500.000 S im März oder in der ersten Aprilhälfte 1985 auf nicht mehr f... mehr lesen...
Gründe: Der am 5.Februar 1959 geborene Engelbert B*** wurde des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB. und des Vergehens der sittlichen Gefährdung Unmündiger oder Jugendlicher nach § 208 StGB. schuldig erkannt und unter Anwendung des § 28 StGB. nach § 207 Abs. 1 StGB. zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Gemäß § 21 Abs. 2 StGB. wurde die Einweisung des Genannten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Der Angeklagte be... mehr lesen...