Norm: StGB §21 Abs2StGB §43StGB §43aStPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Die Anordnung der Unterbringung nach § 21 Abs 2 StGB steht der (gänzlich oder teilweise) bedingten Nachsicht der zugleich ausgesprochenen Freiheitsstrafe nicht entgegen, weil die Beurteilungskriterien der Gefährlichkeit (§ 21 StGB) nicht identisch sind mit jenen der spezial- oder generalpräventiven Erforderlichkeit des Vollzugs (§ 43 Abs 1, § 43a Abs 1 bis 4 StGB). ... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs1StGB §21 Abs2StGB §47 Abs2
Rechtssatz: Der Ausspruch der bedingten Entlassung des Rechtsbrechers aus der Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs 1 StGB neben der Anordnung der Fortsetzung der Anstaltsunterbringung nach § 21 Abs 2 StGB widerspricht der Regelung des § 47 Abs 2 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 121/17v Entscheidungstext OGH 06.12.2017 13... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Christoph K***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet. Danach hat er am 14. Oktober 2010 in Wien unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad, nämlich einer paranoiden Schizophrenie beruht, eine fremde bewegliche Sache, nämlich ein Paar Rauhlederhandschuhe im Wert... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bertram E***** im zweiten Rechtsgang (vgl zum ersten: 13 Os 46/10d - richtig:) mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt (1/a und b sowie 2). Danach hat er im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Salzburg-Stadt vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht Abgaben verkürzt, nämlich (1) als Geschäftsführer der (richtig:) P***** F***** C*****... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen Schuldspruch einer anderen Angeklagten enthält, wurde Melissa P***** des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 StGB (I./A./1./), zweier Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (I./A./2./a./ und b./), zweier Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (I./B./1./ und 2./) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (I./C./) schuldig erkannt. Danach hat sie in Graz Daniela S***** I... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Thomas W***** je zweier Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG idF BGBl I 2004/57 (A/a und B/a) und der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG idF BGBl I 2004/57 (A/b und B/b) und Richard T***** jeweils des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG idF BGBl I 2004/57 (A/a) und der gewerbsmäß... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen unbekämpft gebliebenen Schuldspruch des Vitaliano C***** sowie (überflüssig auch die rechtlichen Kategorien anführende - vgl Lendl, WK-StPO § 259 Rz 1) Freisprüche beider Angeklagter von Vorwürfen gleichartiger Delinquenz enthält, wurde Gisela S***** der Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 1, Abs 2, 129 Z 2, 130 dritter und vierter Fall, 15 StGB und der Entfremdung unbarer Zahlun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch rechtskräftige Freisprüche enthaltenden - Urteil wurde Michael B***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 zweiter Fall StGB (I./), der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 dritter Fall StGB (II./), des Vergehens des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach § 92 Abs 1 StGB (III./), der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden und auch einen rechtskräftigen (Teil-)Freispruch enthaltenden Urteil wurde Jürgen K***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB (A./) und des (richtig:) Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach §§ 15, 87 Abs 1 StGB (B./) schuldig erkannt, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt sowie gemäß § 21 Abs 2 StGB seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Danac... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Thomas E***** (zu I./) mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 erster und zweiter Fall StGB, (zu II./) mehrerer Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster und zweiter Fall StGB, (zu III./) mehrerer Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB sowie (zu IV./) mehrerer Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 2 St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andreas L***** zweier Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (1) und zweier Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er zwischen 2005 und 8. April 2009 in F***** jeweils zwei Mal 1. außer dem Fall des § 206 StGB eine geschlechtliche Handlung an seiner am 27. August 2002 geborenen, sohin unmündigen Tochter Christine L***** vorgenommen,... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian Z***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Danach hat er am 3. November 2008 in Ü***** unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad, nämlich einer paranoiden Schizophrenie, beruht, 1./ DI Friedrich R***** durch die Ankündigung, ihn umzubringen, gefährlich mit dem Tod bedro... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Vedran J***** der Verbrechen des schweren und durch Einbruch begangenen gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 1 und Z 4, 129 Z 1, 130 erster Fall, 15 StGB (I) und des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, 148 zweiter Fall StGB (II) sowie der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (III), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (IV), des betrüger... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zlatko B***** wie klarzustellen ist: (der Sache nach) real konkurrierend zweifach des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1 lit a (erster Fall), 38 Abs 1 lit a FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er „in der Nacht vom 17. auf 18. August 2007 bzw 19. auf den 20. August 2007 am Grenzübergang Gruskje Slowenien bzw Spielfeld Österreich in der Absicht, sich durch wiederkehrende Begehung" (gemeint: von Schmuggel) „eine ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Fritz S***** mehrerer Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG (I/A/a, I/B/a/ und I/D) und nach § 33 Abs 2 lit b FinStrG (I/A/b, I/B/b und I/C) sowie der Vergehen des Vorenthaltens von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung nach § 153c Abs 1 (erg: Abs 2; vgl Kirchbacher/Presslauer in WK2 § 153c [2006] Rz 4 und 6) StGB (II) und des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB (III) schuldig erkannt. Danach hat ... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs1StGB §21 Abs2StPO §290 Abs2
Rechtssatz: Bei ursprünglicher Einweisung gemäß § 21 Abs 1 StGB führt der Wegfall der Zurechnungsunfähigkeit zu einer Einweisung nach § 21 Abs 2 StGB, was zur Folge hat, dass die Einweisungsdauer nach oben hin gleichbleibt, nach unten hin aber durch die Strafzeit begrenzt ist, es also zu einer Verschlechterung für den Eingewiesenen kommt. Soweit die Mängelrüge (Z5) daher zugunsten des Betroffenen d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Albert K***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Danach hat er am 28. Jänner 2008 in Klagenfurt unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höherem Grad, nämlich einer wahnhaften Störung mit akustischen Halluzinationen, beruht, Reinhold J***** durch die mittels Vorhalts eines Küchenmessers b... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander H***** schuldig erkannt, das „zweifache" Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I.) und das „zweifache" Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (II.) begangen zu haben. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander H***** schuldig erkannt, das „zweifache" Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 207, Absatz eins, StGB (römisch ei... mehr lesen...
Gründe: Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Stefan M***** des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt. Soweit mit Nichtigkeitsbeschwerde angefochten, wurde Stefan M***** des Verbrechens des versuchten Mordes nach Paragraphen 15,, 75 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 29. November 2000 in S***** Karl Heinz K***** dadurch, dass er ihm von hinten ein zweischneidiges Messer mit ca 12 cm Klingenlänge in den Rücken auf Höhe des fünfte... mehr lesen...
Gründe: Mohamed M***** wurde des Verbrechens der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung nach §§ 15, 87 Abs 1 StGB (1), des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (2) und des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB (3) schuldig erkannt. Mohamed M***** wurde des Verbrechens der versuchten absichtlichen schweren Körperverletzung nach Paragraphen 15,, 87 Absatz eins, StGB (1), des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Georg S***** (richtig:) der Verbrechen der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (1) sowie der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 erster Fall StGB (2 und 3) schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem wurde Georg S***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB eingewiesen. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Georg S***** (richtig:) der V... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StGB §45 Abs1
Rechtssatz: Die bedingte Nachsicht der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB kommt nur zugleich mit gänzlich bedingter Strafnachsicht in Betracht. Entscheidungstexte 12 Os 36/05v Entscheidungstext OGH 23.06.2005 12 Os 36/05v 14 Os 99/05y Entscheidungstext... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte Herbert B***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall StGB (I./l. und 2.) und (richtig:) der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (II.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde der Angeklagte ... mehr lesen...
Gründe: Aufgrund eines bereits in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruchs wegen (richtig:) mehrerer Verbrechen der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB (A/2 und 3), des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (B) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (C) wurde mit dem angefochtenen Urteil die Unterbringung des Bernhard T***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB angeordnet. Aufgrund eines bereits in Rechtskraft erw... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mokhtar L***** der teilweise in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 15 StGB) gebliebenen Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall SMG und des Verbrechens der versuchten absichtlich schweren Körperverletzung nach §§ 15, 87 Abs 1 StGB als Beitragstäter (richtig Bestimmungstäter) nach § 12 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mokhtar L***** der teilweise in der Entwicklungsstufe des Versuc... mehr lesen...
Gründe: Titan S***** wurde des Verbrechens nach § 28 Abs 2 vierter Fall, Abs 3 erster Fall und Abs 4 Z 3 SMG schuldig erkannt. Titan S***** wurde des Verbrechens nach Paragraph 28, Absatz 2, vierter Fall, Absatz 3, erster Fall und Absatz 4, Ziffer 3, SMG schuldig erkannt. Danach hat er den bestehenden Vorschriften zuwider in der Absicht, sich durch wiederkehrendes Inverkehrsetzen jeweils großer Mengen (§ 28 Abs 6 SMG; US 4 f) eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, (nach den U... mehr lesen...
Gründe: Werner Sch***** wurde schuldig erkannt, in 700 Fällen jeweils tateinheitlich das Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs 2, 38 Abs 1 lit a FinStrG (1), das Finanzvergehen nach § 116 (zu ergänzen: erster Fall) MOG (2) sowie das Vergehen der Fälschung von Beweismitteln nach § 293 Abs 2 StGB Werner Sch***** wurde schuldig erkannt, in 700 Fällen jeweils tateinheitlich das Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl K***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er in Steyr unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, Taten beging, die ihm außer diesem Zustand als Vergehen des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 dritter Fall StGB (I 1) und der sc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Rudolf R***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 3. August 2000 in Wien Emma L***** dadurch, dass er auf sie einschlug und eintrat, sich auf ihren Brustkorb setzte und sie am Hals würgte, vorsätzlich getötet hat. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Rudolf R***** des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75,... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StPO §338StPO §345 Abs1 Z13
Rechtssatz: Trifft das für die Entscheidung über die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zuständige Geschworenengericht (§ 338 StPO) keine Feststellungen über die einweisungsrelevanten Tatsachen, erfordert dieser Mangel (§ 345 Abs 1 Z 13 erster und zweiter Fall StPO - vgl WK-StGB - 2 Vorbem zu § 21 RZ 8 f) die amtswegige Kassation des die in Rede stehende Maßnahme betreffen... mehr lesen...