Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6. Juni 1931 geborene Hotelangestellte Kurt A des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 3 StGB. schuldig erkannt, weil er am 8. Oktober 1979 in Uderns versucht hatte, Angestellte der Volksbankfiliale Zell am Ziller unter Benützung eines gefälschten Banküberweisungsauftrages zur Vornahme einer Überweisung auf sein Konto bei der Hypothekenanstalt Innsbruck betrügerisch zu verleiten, wodu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde gemäß § 21 Abs. 1 StGB die Unterbringung des Norbert A in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Ihm liegt zur Last, daß er in Wien unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB) Taten beging, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht sind (richtig: von denen eine mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist), und zwar die Vergehen (1.) der schw... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9. März 1962 geborene beschäftigungslose Alois A gemäß dem § 21 Abs. 1 StGB. in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Anlaß der Einweisung war, daß er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes in der Zeit vom 31. Jänner bis 1. Juli 1979 in seiner Heimatgemeinde und in anderen Orten der Steiermark teils allein, teils in Gesellschaft von Beteiligten in insgesamt zehn Fällen Gegenst... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StGB §43
Rechtssatz: Ist die Befürchtung kriminellen Rückfalls (schon) in Ansehung der Notwendigkeit sofortiger Strafvollstreckung verneint, dann ist damit implizite auch die für die Anordnung der Unterbringung des Rechtsbrechers in einer Anstalt nach § 21 Abs 2 StGB erforderliche Gefährlichkeitsprognose negiert, weil andernfalls ein unlösbarer Widerspruch bestünde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StGB §24 Abs1StGB §45 Abs2
Rechtssatz: Eine bedingte Nachsicht der verhängten Strafe schließt jedenfalls die Anordnung der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB aus. Entscheidungstexte 12 Os 172/79 Entscheidungstext OGH 24.01.1980 12 Os 172/79 Veröff: EvBl 1980/172 S 496 = RZ 1980/52 S 225 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 19-jährige Metalldruckerlehrling Ludwig A des Verbrechens der in einem Fall vollendeten und in zwei weiteren Fällen versuchten Notzucht nach §§ 201 (zu ergänzen: Abs. 1), 15 StGB. schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Weiters wurde gemäß § 21 Abs. 2 StGB. die Unterbringung des Genannten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet, weil der Angeklagte nach den - auf das psychiatrische ... mehr lesen...
Norm: StGB §4StGB §18StGB §21 Abs2StGB §32
Rechtssatz: Verhältnis der Strafe zur Maßnahme nach § 21 Abs 2 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 58/79 Entscheidungstext OGH 21.06.1979 13 Os 58/79 Veröff: EvBl 1979/208 S 523 = RZ 1979/54 S 184 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0088819 Do... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StGB §32
Rechtssatz: In dem Ausmaß, als die Gefährlichkeit zufolge verminderter Zurechnungsfähigkeit bei der Strafzumessung außer Betracht bleiben muß, tritt supplierend die vorbeugende Maßnahme. Entscheidungstexte 13 Os 58/79 Entscheidungstext OGH 21.06.1979 13 Os 58/79 Veröff: RZ 1979/54 S 184 10 Os 140/84 ... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2
Rechtssatz: Ist vom Verschulden unabhängig. Entscheidungstexte 13 Os 58/79 Entscheidungstext OGH 21.06.1979 13 Os 58/79 Veröff: RZ 1979/54 S 184 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0090432 Dokumentnummer JJR_19790621_OGH0002_0130OS00058_7900000_002 mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil legte der Schöffensenat dem Hilfsarbeiter Werner A zur Last, in Lustenau (Vorarlberg) zwischen 3. Juli 1976 und der Nacht zum 5.März 1978 in sieben Fällen an fremde Anwesen ein Schadenfeuer gelegt und in zwei weiteren Fällen dies versucht zu haben und erkannte ihn wegen fünf der erfolgreichen Angriffe mit einem festgestellten Gesamtschaden von 5,989,060 S und eines erfolglosen Angriffes des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Bran... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2
Rechtssatz: Voraussetzungen einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades, welche die Willensbildung wesentlich beeinflußt. Entscheidungstexte 13 Os 62/79 Entscheidungstext OGH 31.05.1979 13 Os 62/79 10 Os 164/79 Entscheidungstext OGH 22.01.1980 10 Os 164/79 ... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StPO §290 Abs1
Rechtssatz: Amtswegige Wahrnehmung gemäß § 290 Abs 1 StPO, wenn das Urteil mit Feststellungsmängeln sowohl hinsichtlich des im § 21 Abs 2 StGB umschriebenen Zustands als auch hinsichtlich der Kausalität für die Tatbegehung behaftet ist. Entscheidungstexte 13 Os 62/79 Entscheidungstext OGH 31.05.1979 13 Os 62/79 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Peter A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Mordes nach den §§ 75 und 15 StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 6.April 1978 in Wien I. Pawel B durch einen gezielten Schuß mit einem Kleinkalibergewehr in die Herzgegend tötete, und II. Rafaela C sowie Margit D durch gezielte Schüsse mit einem Kleinkalibergewehr, und zwar C durch einen Schuß in die Herzgegend, wobei... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2
Rechtssatz: Zusammenwirken von Psychopathie, Debilität und Alkoholgenuß als Einweisungsgrund. Entscheidungstexte 9 Os 52/79 Entscheidungstext OGH 22.05.1979 9 Os 52/79 12 Os 25/84 Entscheidungstext OGH 29.03.1984 12 Os 25/84 Vgl auch European Case... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2
Rechtssatz: Bei der Einstufung des (geistigen) Krankheitsbildes sind aktuelle exogene Einflüsse (hier: periodischer Alkoholgenuß), die die an sich gestörte Willensbildung zusätzlich negativ beeinflussen, mit in Betracht zu ziehen. Entscheidungstexte 9 Os 52/79 Entscheidungstext OGH 22.05.1979 9 Os 52/79 15 Os ... mehr lesen...
Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Gerold A gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB schuldig erkannt, nach dieser Gesetzesstelle zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und gemäß § 21 Abs 2 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde, ist vom Obersten Gerichtshof, soweit sie auf § 281 Abs 1 Z 4 und Z 5 StPO gestützt wurde, bereits mit dem vorerwähnten Beschluß, dem de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.September 1917 geborene, beschäftigungslose Friedrich A des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 StGB. und des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs. 2, 224 StGB. schuldig erkannt und nach §§ 28, 148, zweiter Strafsatz, StGB. zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 4 1/2 (viereinhalb) Jahren verurteilt. Zugleich wurde gemäß § 23 StGB. seine Unterbringung i... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StGB §34 Z1
Rechtssatz: Einweisungsvoraussetzung nach § 21 Abs 2 StGB (= Abartigkeit höheres Grades) und Voraussetzung der Strafbemessung nach § 34 Z 1 StGB) (= bloß abnormer Geisteszustand) sind unterschiedlich. Entscheidungstexte 13 Os 22/79 Entscheidungstext OGH 26.04.1979 13 Os 22/79 Veröff: SSt 50/28 11 Os... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StPO §435
Rechtssatz: Maßnahme gemäß § 290 StPO bezüglich der gemäß § 21 Abs 2 StGB ausgesprochenen Einweisung nur, wenn der dafür nötige Sachverhalt nicht ausreichend konkret festgestellt ist (Feststellungsmangel). Entscheidungstexte 9 Os 190/78 Entscheidungstext OGH 27.03.1979 9 Os 190/78 European Case Law Ide... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Oktober 1948 geborene Angeklagte Peter A des Verbrechens der versuchten Notzucht nach § 15, 201 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt; außerdem ordnete das Schöffengericht gemäß § 21 Abs. 2 StGB die Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an. Dem Angeklagten liegt zur Last, daß er am 7.Februar 1978 (gegen 20 Uhr) in Neu-Draschitz versucht hat, die 51-jä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 4.August 1935 geborene beschäftigungslose Oswald A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach § 146, 147 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 3, 148 und 15 StGB. (strafbar nach dem zweiten Strafsatz des § 148 StGB.) sowie des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach § 223 Abs. 1 und 2, 224 StGB., weiters die am 8.Oktober 1946 geborene gleichfalls beschäftigungslose Ingeborg B des ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17.Juni 1939 geborene beschäftigungslose Walter A des Verbrechens des Diebstahls nach den § 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z. 4, 129 Z. 1 und 2 StGB. und des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Das Gericht verhängte über ihn hiefür nach dem § 129 StGB. unter Bedachtnahme auf § 28 StGB. eine Freiheitsstrafe in der Dauer von dreieinhalb Jahren und ordnete gemäß dem § 23 StGB. die Unterbringung des A... mehr lesen...
Gründe: Das Erstgericht ordnete gemäß § 21 Abs.1 StGB die Unterbringung der am 18.7.1911 geborenen Landwirtin Anna A in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an, weil sie am 26.4.1977 in Gerhagen, Gemeinde Lambrechten, unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen Abartigkeit von höherem Grad beruht, an einer fremden Sache, nämlich an einer grundbücherlich zwar noch in ihrem und ihres Gatten Josef A sen. Eig... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StPO §435
Rechtssatz: Bloßes Bestreiten der festgestellten Tatsachen ist keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 13 Os 134/77 Entscheidungstext OGH 04.11.1977 13 Os 134/77 9 Os 145/80 Entscheidungstext OGH 28.10.1980 9 Os 145/80 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2
Rechtssatz: Euphorische Stimmungsphasen sind noch keine seelischen Abartigkeiten. Entscheidungstexte 13 Os 89/77 Entscheidungstext OGH 23.06.1977 13 Os 89/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0090427 Dokumentnummer JJR_19770623_OGH0002_0130OS00089_7700000_00... mehr lesen...
Norm: StGB §11 FStGB §21 Abs2
Rechtssatz: § 21 Abs 2 StGB verlangt einen außerhalb der Variationsbreite des Normalen liegenden, die Willensbildung wesentlich beeinflussenden Zustand. Entscheidungstexte 10 Os 33/77 Entscheidungstext OGH 27.04.1977 10 Os 33/77 Veröff: SSt 48/40 10 Os 52/78 Entscheidungstext OGH 17.05.1978 1... mehr lesen...
Norm: StGB §11 EStGB §21 Abs2
Rechtssatz: Nicht jede Psychopathie genügt den Voraussetzungen des § 21 Abs 2 StGB. Entscheidungstexte 10 Os 33/77 Entscheidungstext OGH 27.04.1977 10 Os 33/77 Veröff: SSt 48/40 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0090096 Dokumentnummer JJR_1977042... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs1StGB §21 Abs2StPO §281 Abs1 Z11 CStPO §283 BStPO §433 Abs1
Rechtssatz: Anfechtung eines Urteils über die Anordnung einer Maßnahme gemäß § 21 Abs 1 StGB wegen Nichtigkeit nur in Bezug auf jene materiellrechtlichen Voraussetzungen des § 21 Abs 1 StGB, deren Beurteilung dem richterlichen Ermessen entzogen sind, sohin der Grundvoraussetzungen dieser Anstaltsunterbringung (§ 21 Abs 1 erster Teil StGB); die Beurteilung der Gefährli... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2 CStGB §22StGB §23StPO aF §281 Abs1 Z11 CStPO §435
Rechtssatz: Anfechtung der Entscheidung über Anordnung der Anstaltsunterbringung (hier gemäß § 23 StGB) wegen Nichtigkeit (§§ 281 Abs 1 Z 11, 345 Abs 1 Z 13 StPO) nur bei Verletzung materiellrechtlicher Vorschriften, die dem richterlichen Ermessen keinen Spielraum lassen, so etwa wenn die Grundvoraussetzungen für eine solche Anstaltsunterbringung (§ 23 Abs 1 Z 1 und 2 StGB) n... mehr lesen...
Norm: StGB §1 Abs2StGB §21 Abs2StGB §22StGB §61
Rechtssatz: Bei Tatbegehung vor dem 01.01.1975 ist die Anordnung der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB auf Grund des Rückwirkungsverbots des § 1 Abs 2 StGB ausgeschlossen, weil die alte Rechtslage weder eine (neben der Freiheitsstrafe zu verhängende) Anhaltung auf ungewisse Dauer in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher als vorbeugende ... mehr lesen...