Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil des Geschworenengerichtes wurde Anton Peter L***** des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil des Geschworenengerichtes wurde Anton Peter L***** des Verbrechens des versuchten Mordes nach Paragraphen 15,, 75 StGB schuldig erkannt. Inhaltlich des Wahrspruches hat er am 24. Juli 2000 in Salzburg Hilde P***** "vorsätzlich" zu töten versucht, indem er die Genannte mehrmals, auch noch als... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StPO §281 Abs1 Z11 zweiter Fall, StPO §285iStPO §290 Abs1StPO §344
Rechtssatz: Weist der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeitsbeschwerde bereits in nichtöffentlicher Sitzung zurück und war mit dieser eine zugunsten des Angeklagten erhobene Berufung verbunden, so überlässt der Oberste Gerichtshof die Wahrnehmung allfälliger Nichtigkeit aus Z 11 zweiter Fall StPO dem Oberlandesgericht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Tamàs T***** wurde (gemeint:) der dreizehnfach tateinheitlich begangenen Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinstrG (I/1) sowie des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs 1 lit b FinStrG (II/1) sowie der tateinheitlich begangenen Finanzvergehen des versuchten gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 13, 35 Abs 1 lit a, 38 Abs 1 lit a FinStrG (I/2) und des versuchten vorsätzlichen Eingriffs in die Recht... mehr lesen...
Gründe: Maria S***** wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil sie am 12. September 1999 in E***** unter dem Einfluss eines ihre Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, an dem ihr und ihrem Ehemann Gerhard S***** je zur Hälfte gehörenden Einfamilienhaus ***** ohne Einwilligung ihres Ehegatten dadurch, dass sie über das im Wohnzimme... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Arthur F***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen Abartigkeit von höherem Grade beruhte, Taten beging, die ihm außer diesem Zustand als Verbrechen der teils versuchten, teils vollendeten Brandstiftung nach §§ 169 Abs 1 und 15 StGB zuzurechnen gewesen wären, und zwar ind... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Geschworenengerichtes beim Landesgericht Feldkirch vom 7. August 1992, GZ 16 Vr 299/92-38, wurde Ingomar Ernst E***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 1. März 1992 in Feldkirch unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden halluzinoseartigen subakuten Verwirrtheitszustandes, der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruhte, eine mit einer ein Jahr üb... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StGB §22 Abs2
Rechtssatz: § 21 Abs 2 StGB prävaliert gegenüber § 22 StGB (§ 22 Abs 2 zweiter Fall StGB). Therapeutische Gesichtspunkte sind bei der Abgrenzung der Maßnahmen zueinander als sachfremd nicht anzustellen. Entscheidungstexte 14 Os 8/00 Entscheidungstext OGH 14.03.2000 14 Os 8/00 European Case Law I... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Herbert Z***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs 1 StGB angeordnet, weil er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, seine Sachwalterin Dr. Ursula Z***** 1.am 2. August 1999 durch die Äußerung, er werde sie zusammenlegen und er könnte sie umbringen, wenn er sie auf der Straße tre... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Martin W***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 6. November 1998 und am 24. April 1999 in Schwaz unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades beruht, an fremden Sachen, nämlich am Haus I*****, ohne Einwilligung des Eigentümers eine Feuersbrunst verursachte und hiedur... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StGB §22 Abs1StGB §45 Abs1
Rechtssatz: Die bedingte Nachsicht gemäß § 45 Abs 1 StGB der Maßnahme nach § 22 Abs 1 StGB ist nur bei gänzlicher bedingter Nachsicht der Strafe möglich. Entscheidungstexte 13 Os 179/98 Entscheidungstext OGH 19.05.1999 13 Os 179/98 12 Os 36/05v Entscheidungstext OGH 23.06.2005 12 Os 36/... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde der Angeklagte Daniel Jay L***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde der Angeklagte Daniel Jay L***** des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins und Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 17. April 1998 in Salzburg in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken mit der ges... mehr lesen...
Gründe: Thomas T***** wurde der Vergehen (I) des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und 3 erster Fall StGB und (II) der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB sowie (III) des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür - unter gleichzeitigem Widerruf einer Vorverurteilung - zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Überdies ordnete das Erstgericht gemäß § 21 Abs 2 StGB die Unterbringung des Ang... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann A***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen Abartigkeit von höherem Grad beruht, am 6. September 1997 in Munderfing Taten beging, die ihm, wäre er zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen, als Vergehen (1) des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 StGB u... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des am 23. Juli 1921 geborenen Pensionisten Josef P***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, am 14. Oktober 1997 in Wildon die Richterin Mag. Andrea B***** durch die Äußerung: "Ich werde dir mit einer Gaspistole oder einem... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StVG §71 Abs3StVG §158 Abs4StVG §167aUbG §2UbG §46
Rechtssatz: Wird ein nach § 21 Abs 2 StGB verurteilter abnormer Rechtsbrecher in eine öffentliche Krankenanstalt für Psychiatrie oder eine psychiatrische Abteilung eines öffentlichen allgemeinen Krankenhauses überstellt, ist das Unterbringungsgericht zur Führung des Unterbringungsverfahrens mit den in § 71 StVG genannten Einschränkungen zuständig. Entschei... mehr lesen...
Begründung: Dem Akteninhalt kann entnommen werden - Feststellungen der Vorinstanzen fehlen zur Gänze -, daß der Untergebrachte mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 26.11.1996 wegen des Verbrechens der Vergewaltigung gemäß § 201 Abs 2 StGB zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt und gemäß § 21 Abs 2 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde. Nach Verbüßung der Strafhaft begann der Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StPO §494aStVG §162 Abs2 Z1StVG §179 Abs1StVG §179 Abs2
Rechtssatz: 1. Über den Widerruf einer bedingten Entlassung aus einer Maßnahme entscheidet im Fall einer Verurteilung wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen strafbaren Handlung gemäß § 494 a grundsätzlich das im neuen Verfahren erkennende Gericht. 2. Der Widerruf einer bedingten Entlassung aus einer Maßnahme anläßlich einer neuen Verurteilung ist gemäß § 494 a ... mehr lesen...
Begründung: Manfred Josef G***** wurde durch Urteil des Landesgericht Linz vom 23. Jänner 1981, AZ 22 Vr 1471/80, wegen versuchten Mordes und schweren Diebstahls zu einer 18-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt und unter einem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB eingewiesen. Aus dieser - zuletzt in der Justizanstalt Mittersteig vollzogenen - Maßnahme wurde er mit Beschluß des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 1. Februar 1989, AZ 18 BE 18... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Sorinel C***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11) Klaus G***** Mit dem angefochtenen Urteil wurde Sorinel C***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB eingewiesen, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (Par... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Vukasin S***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 1.Jänner 1997 in Dorfgastein unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistig-seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, nachgenannte Personen dadurch am Körper verletzt hat, daß er 1. Michael R***** mit einem Küchenmesser zwei Stiche in den Brust- und Bauchbere... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Silvio D***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden, auf einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades beruhenden Zustandes die im
Spruch: des Ersturteiles angeführten (mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedrohten) Taten begangen hat, die ihm, wäre er zur Tatzeit zurechnungsfähig gewesen, als Verge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michael B***** des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Überdies wurde gemäß § 21 Abs 2 StGB seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michael B***** des Verbrechens der Brandstiftung nach Paragraph 169, Absatz eins, StGB schuldig erkannt und hiefür zu einem Jahr Freiheitsstraf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil, das auch eine in Rechtskraft erwachsene Abweisung des Unterbringungsantrages in Ansehung einer weiteren, dem Betroffenen angelasteten Tat enthält, wurde die Unterbringung des Karl V***** in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet, weil er unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder se... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Herbert B***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er am 5.März 1996 in Wien unter dem Einfluß eines seine Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistig-seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Herbert B***** gemäß Paragrap... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Waltraud L***** gemäß § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil sie am 5.Juni 1996 in Graz unter dem Einfluß eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistig-seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht, die minderjährigen Kerstin W***** und Christiana B***** durch die Äußerung, "ich bring euch um, ich stech euch ab !", wobei sie ein Butterfly-Messer in der link... mehr lesen...