Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2.Februar 1963 geborene Zimmerer Friedrich W*** des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach dem § 202 Abs 1 StGB und des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach dem § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er im Juni 1986 in Schönberg am Kamp vorsätzlich die am 4.Jänner 1972 geborene, sohin minderjährige und seiner Erziehung und Aufsicht unterstehende Renate L*** unter Ausnützung seiner Stellung dadurch, daß ... mehr lesen...
Gründe: Der am 2. Dezember 1961 geborene Hilfsarbeiter Karl S*** ist der Verbrechen der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB und des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB schuldig erkannt worden, weil er am 19. November 1987 in Wien die am 27. September 1980 geborene, sohin unmündige ***** H*** mit Gewalt und Drohung, indem er sie zunächst in einem Hausflur an den Haaren packte, ein Messer gegen sie richtete, sie sodann in einen Hinterhof zog, sie zwang, sich auf den Boden zu ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 29-jährige Norbert D*** (zu 1) des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB, (zu 2) des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB, (zu 3/a und b) des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB, (zu 4/a und b) des Verbrechens des Zwangs zur Unzucht nach § 203 Abs 1 StGB, (zu 5/a und b) des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB und (zu 6) des Ve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (im zweiten Rechtsgang) der am 5.Mai 1956 geborene Helmut S*** des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB (Punkt 1 a des Urteilssatzes), des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB (Punkt 1 b) und des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB (Punkt 3) sowie der am 15.Jänner 1942 geborene Heinz W*** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB (Punkt 2) schul... mehr lesen...
Gründe: Die (auch andere Angeklagte betreffende) Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vom 23.Juli 1985, AZ 27 St 11.587/85, legte den oben genannten Angeklagten das Verbrechen des schweren Betruges nach §§ 146 ff StGB zur Last. Das Verfahren gegen die einzelnen Angeklagten wurde in erster Instanz jeweils gemäß § 57 StPO ausgeschieden und gesondert abgeschlossen. Mit Beschluß vom 28. Juli 1988, GZ 14 Os 1/88-9, hat der Oberste Gerichtshof in analoger Anwendung des § 264 Abs. ... mehr lesen...
Gründe: Der am 10.September 1957 geborene, zuletzt beschäftigungslose Johann N*** wurde des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB. (II 1) sowie der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 15 StGB. (III 2 und I 1), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB. (II 2 und III 1), der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs. 1 StGB. (II 3), der teils vollendeten, teils versuchten Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 15 StGB. (I... mehr lesen...
Gründe: Gert E*** wurde von der Anklage, am 26.März 1987 in Innsbruck Angelika H*** mit Gewalt, nämlich durch Versetzen von Schlägen gegen Gesicht und
Kopf: , sowie durch gefährliche Drohung, nämlich durch Ankündigung weiterer Schläge, zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen getrachtet und hiedurch das Verbrechen der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB begangen zu haben, gemäß § 259 Z. 3 StPO freigesprochen. Nach den mit der Verantwortung des Angeklagten si... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11.Juli 1970 geborene, zuletzt als Hausarbeiter beschäftigt gewesene Jugendliche Freddy Anton M*** auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen, welche die anklagekonform gestellten Hauptfragen stimmeneinhellig bejaht hatten, des Verbrechens der versuchten Unzucht mit Unmündigen nach den §§ 15, 207 Abs 1 StGB (Punkt I/ 1/ des Urteilssatzes), des Vergehens der versuchten Nötigung zur Unzucht nach den §§ 15, 204 Abs 1 StGB (Punkt I/ ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Kreisgerichtes Ried/Innkreis vom 4. Februar 1988, GZ 7 Vr 936/87-22, wurde der am 9.April 1961 geborene Hilfsarbeiter Walter S*** der Verbrechen des Zwanges zur Unzucht nach dem § 203 Abs 1 StGB (1/), der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Jugendlichen nach dem § 209 StGB (2/) und der teils versuchten, teils vollendeten schweren Nötigung nach den §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1, § 15 StGB (3/), sowie des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs 1 StGB... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §202
Rechtssatz: War sich der Täter (zwar noch im Zeitpunkt der Nötigungshandlung, jedoch) beim Vollzug des Beischlafes der fehlenden Einwilligung des Opfers nicht mehr bewußt, so verantwortet er - ungeachtet der objektiven Deliktsvollendung - bloß versuchte Nötigung zum Beischlaf. Entscheidungstexte 11 Os 5/88 Entscheidungstext OGH 26.04.1988 11 Os 5/... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 43jährige Gastwirt Maximilian F*** des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 27.August 1987 in Frohnleiten die Evelyne P*** dadurch mit Gewalt zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen versucht hatte, daß er sie auf einer Couch mit Gewalt in Rückenlage drückte, ihr die Unterhose vom Körper riß und mit seinem Glied in ihre Scheide eindringen wollte, wobei die ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.Dezember 1926 geborene Invalidenrentner Emmerich H*** zu Punkt A/ des Urteilssatzes des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB und zu Punkt B/ des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach dem § 206 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nur den Schuldspruch wegen Verbrechens des Beischlafes mit Unmündigen bekämpft der Angeklagte mit Nichtigkeitsbeschwerde, die er ausdrücklich auf den § 281 Abs. 1 Z 10 (in... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden der am 18.Juli 1951 geborene Gerhard K*** und sein am 20.Mai 1960 geborener Bruder Robert K*** (zu 1.) des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB sowie (zu 2.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 9.April 1987 in Oberstockstall 1. in Gesellschaft als Beteiligte versucht, dem Walter V***... mehr lesen...
Norm: StGB aF §202StGB §211
Rechtssatz: Nötigung zum Beischlaf kann zwar mit dem Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB, nicht aber auch mit jenem nach § 211 Abs 2 StGB in echter Idealkonkurrenz zusammentreffen. Entscheidungstexte 14 Os 150/87 Entscheidungstext OGH 02.12.1987 14 Os 150/87 Veröff: SSt 58/85 12 Os 13/01 ... mehr lesen...
Norm: StGB aF §202StGB §206StGB §211
Rechtssatz: Die Nötigung einer unmündigen, mit dem Täter in gerader Linie verwandten Person zum Beischlaf ist als in Tateinheit mit dem Verbrechen der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 (Abs 1) StGB und des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 (Abs 1) StGB begangenes Vergehen der Blutschande nach § 211 Abs 1 StGB zu beurteilen. Entscheidungstexte 14 Os 1... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Hubert G*** gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er der (im März 1979 an seiner am 9.Oktober 1973 geborenen Tochter Sonja G*** begangenen) Verbrechen (I.) der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB und (II.) des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB sowie (III.) des Vergehens der Blutschande nach § 211 Abs 2 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 23jährige Reinhard J*** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 129 Z 2 StGB schuldig erkannt, weil er - zusammengefaßt wiedergegeben - im September 1984 und im Oktober 1985 in Gesellschaft des abgesondert verfolgten Gerhard R*** nach Aufbrechen von Warenautomaten der Firma H***-Warenhandel einmal eine 10-S-Münze und einmal ca. 100 S Münzgeld gestohlen hatte. Rechtliche B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Juni 1963 geborene und zuletzt beschäftigungslos gewesene Anton B*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten Mordes nach den §§ 15, 75 StGB (Punkt I), des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB (Punkt II), des Vergehens des versuchten Ansammelns von Kampfmitteln nach den §§ 15, 280 Abs 1 StGB (Punkt III), des Verbrechens des teils ... mehr lesen...
Gründe: Der am 18.September 1945 geborene Johann Peter W*** wurde mit dem Urteil des Kreisgerichts Wels vom 10.November 1986 der Verbrechen der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB. (1) sowie des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB. (2) schuldig erkannt. Er hat am 9. März 1986 in Edt bei Lambach Jasmina K*** durch die Äußerung, es werde ihr etwas passieren, wenn sie nicht pariere, wobei er sie mit beiden Händen am Hals erfaßte, sohin eine Person weiblichen Geschlechts mit Gewalt ... mehr lesen...
Norm: StGB §34StGB §202
Rechtssatz: Daß sich der Samenerguß außerhalb der Scheide der Genötigten ereignete, stellt ebensowenig einen Milderungsgrund dar wie die Tatsache, daß der Angeklagte mit dem Opfer vor der Tat ein intimes Verhältnis unterhalten hatte. Entscheidungstexte 10 Os 58/87 Entscheidungstext OGH 26.05.1987 10 Os 58/87 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander Ernst R*** des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und nach dieser Gesetzesstelle unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB auf das Urteil des Amtsgerichtes Kleve vom 30. Jänner 1986, 14 Ls 6 Js 1925/85 (116/85) zu einer Zusatz-Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Bei der Strafbemessung wertete das Schöffengericht als erschwerend die Vorverurteilungen wegen des Vergehens der Körp... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Reinhold J*** der Verbrechen (zu I. A. 3.) der schweren Nötigung nach §§ 1o5 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z 1 StGB und (zu II.) der (teils vollendeten, teils versuchten) Nötigung zum Beischlaf nach §§ 202 Abs. 1, 15 StGB sowie der Vergehen (zu I. A. 1., 2. und 4., B.) der (teils vollendeten, teils versuchten) Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 15 StGB und (zu III.) der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er I. Roswitha L*** tei... mehr lesen...
Gründe: Reinhard P*** und Herbert P*** (der auch noch einen versuchten Einbruchsdiebstahl zu verantworten hat) wurden des Verbrechens des Zwangs zur Unzucht nach § 203 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach liegt ihnen zur Last, am 21.Juni 1986 in Kitzbühel im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter Ottilie M***, indem sie die Frau an den Armen packten, sie etwa 500 Meter weit bis zu einer Parkbank zogen und dort niederdrückten, ihr ein Messer ansetzten und ihr an versc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden der am 29.Dezember 1966 geborene Reinhold H*** und der am 15.August 1963 geborene Robert W*** des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 und 2 erster Fall StGB (A), Robert W*** überdies des Vergehens der Weitergabe von Falschgeld oder verringerten Geldmünzen nach § 236 Abs. 1 StGB (B) schuldig erkannt. Inhaltlich des von den Nichtigkeitsbeschwerden erfaßten Schuldspruches zu A haben die G... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann S*** I. des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB, II. des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB und III. des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig gesprochen. Nach den wesentlichen Feststellungen des Erstgerichts zu Punkt I des Schuldspruches stellte der Angeklagte am 29. November 1985 seine Subuntermieterin Gertrud G*** zur Rede, weil si... mehr lesen...
Gründe: Ernst K*** wurde des Verbrechens der versuchten Unzucht mit Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB. und des Vergehens der versuchten Nötigung zur Unzucht nach §§ 15, 204 Abs 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 25.Dezember 1985 in St. Pölten den am 29. Juni 1972 geborenen, demnach unmündigen Günther G*** dazu zu verleiten getrachtet, eine unzüchtige Handlung an sich selbst vorzunehmen, nämlich ein Präservativ über sein Glied zu ziehen, um sich geschlechtlich zu erreg... mehr lesen...
Gründe: Der am 21.September 1961 geborene Freileitungsmonteur Bruno L*** wurde des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB. (1) und des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB. (2) schuldig erkannt. Darnach hat er in Graz im Jänner 1986 (seine ehemalige Lebensgefährtin) Brunhilde A*** mit Gewalt, nämlich durch Versetzen von Faustschlägen und Ohrfeigen, zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen versucht (1) und diese am 18.Februar... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Oktober 1947 (im Urteil irrtümlich: 10.Jänner 1947) geborene Hilfsarbeiter Anton W*** (zu I und VI) des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB, (zu II) des Verbrechens des Beischlafes mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB, (zu III und V) des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB sowie (zu IV) des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB schuldig e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Leopold G*** (1.) des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB sowie (2.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 28.November 1985 in Amstetten (zu 1.) dadurch, daß er einen mit Platzpatronen geladenen Schreckschußrevolver, aus dem er einen Schuß abgab, den Kassieren Franz K*** und Hans P*** vorhie... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 20-jährige Hermann W*** des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 5.Juli 1985 in Klagenfurt versucht hat, Franziska P*** mit Gewalt, nämlich dadurch, daß er sie am Hals erfaßte, würgte und ihr Ohrfeigen versetzte, zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z 4, 5, 9 lit. b und 10 des § 281 Abs. 1 StPO gestüt... mehr lesen...