Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter R***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I.), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (II. zu 1. in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB), der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB aF (III.) sowie der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB aF (IV.) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter M***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (zu 1.) und der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 ( zu ergänzen: Z 1 erster Fall) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter M***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB (zu 1.) und der Vergehen des Missbrauchs eines ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte aufgrund des Wahrspruchs der Geschworenen mehrerer Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (I), mehrerer Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB (II) sowie des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte aufg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen unzulässigen, prozessual aber wirkungslosen Subsumtionsfreispruch enthält, wurde Herbert R***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (Punkt I des Urteilssatzes), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (II) und der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (IV 2) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Marco G***** des Verbrechens der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB (1.), des Vergehens nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen: erster und zweiter Fall) SMG (2.) und des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB (3.) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Marco G***** des Verbrechens der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach Paragraphen 15,, 202 Absatz eins, StGB (1.), des Vergehens nach ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStGB §201StGB §202StGB §205StGB §206StGB §207
Rechtssatz: Sind mehrere gleichartige sexuelle Übergriffe nach §§ 201 Abs 1, 202 Abs 1, 205 Abs 1, 206 Abs 1 oder 2 oder 207 Abs 1 oder 2 StGB für eine der Folgen nach §§ 201 Abs 2, 202 Abs 2, 205 Abs 2, 206 Abs 3 oder 207 Abs 3 StGB ursächlich geworden, darf die Erfolgsqualifikation nur bei einer dieser Taten angelastet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu 2./ bis 5./) der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 und 2 erster Fall StGB und (zu 1./) des Verbrechens der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 und 2 erster Fall StGB idF vor dem StRÄG 2004 (gemeint idF BGBl 1989/242) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu 2./ bis 5./) der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Markus M***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Markus M***** des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 11. Juli 2003 in Neukirchen an der Vöckla an der am 16. Februar 1994 geborenen Isabella H*****, somit an einer unmündigen Person, dadu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB idF vor BGBl I 2004/15 (1) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt, weil er im Frühjahr 2004 Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB in der Fassung vor BGBl römisch eins 2004/15 (1) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther O***** des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (I des Urteilssatzes) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (II) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther O***** des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz eins, StGB (römisch eins des Urteilssatzes) ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Özcan B***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB idF BGBl I 2001/130 (I.a.), der Vergehen der teils versuchten, teils vollendeten Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 15 StGB (I.b. und II.b.), der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB idF BGBl I 2001/130 (II.a.), der Freiheitsentzeihung nach § 99 Abs 1 StGB (II.c.) sowie nach § 50 Abs 1 Z 3 WaffG (III.) und nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen: erster, zweiter... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält, wurde Engelbert F***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 erster Fall StGB idF BGBl 1989/242 (Punkt I des Urteilssatzes) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Deliktsfall StGB idF BGBl 1974/60 (II) schuldig erkannt. Danach hat er zu einem unbekannten Zeitpunkt zwischen Mitte April 1995 und Ende September 1995 in Adnet den am 7. Juli 1991 geborenen und so... mehr lesen...
Norm: StGB §28 DStGB §83 Abs1StGB §201StGB §202StGB §207StGB §212StPO §34 Abs2 AStPO §260 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wiederholte Verwirklichung des selben Tatbestandes in kurzer zeitlicher Abfolge (hier des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB) kann als tatbestandliche Handlungseinheit gesehen werden. Der dogmatische Begriff der „verstärkten Tatbildmäßigkeit" ist überholt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 11. April 2005, GZ 20 Hv 6/05k-20, wurde Simon Sch***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 11. April 2005, GZ 20 Hv 6/05k-20, wurde Simon Sch***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins, StGB schuldig erkannt ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kenan T***** der Verbrechen der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB aF (1) und der versuchten Schändung nach §§ 15, 205 Abs 1 StGB aF (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kenan T***** der Verbrechen der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15,, 201 Absatz 2, StGB aF (1) und der versuchten Schändung nach Paragraphen 15,, 205 Absatz eins, StGB aF (2) schuldig erkannt. Demnach hat er am 28. Juni 200... mehr lesen...
Gründe: Der Angeklagte Ali B***** wurde der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I/1) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauches von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I/2) und der versuchten Vergewaltigung nach (ergänze: § 15) § 201 Abs 2 StGB (II) sowie der Vergehen der versuchten Blutschande nach (ergänze: § 15) § 211 Abs 2 StGB (III), der versuchten Blutschande nach (ergänze: § 15) § 211 Abs 1 StGB (IV) und des Missbrauchs eines Auto... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Valentin Theodor S***** der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB aF (1.) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 StGB aF Mit dem angefochtenen Urteil wurde Valentin Theodor S***** der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz eins, StGB aF (1.) und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach Paragraph 212, StGB aF (2.) schuldig erkannt. Danach hat er im Sommer 200... mehr lesen...
Gründe: Die Staatsanwaltschaft Wien legt in der Anklageschrift vom 1. Juni 2004 (ON 107) den Angeklagten Sasa und Suzana J***** neben weiteren für das Nichtigkeitsverfahren nicht relevanten Delikten zu 1. das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB zur Last. Danach sind sie verdächtig, zwischen Mitte September und 28. November 2003 in Wien, teilweise durch Unterlassung der Abwendung des Erfolges, obwohl sie zufolge einer (sie)... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthält, wurde Halil A***** der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (Punkt I und II des Urteilstenors) und der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren nach § 208 StGB (III) schuldig erkannt. Darnach hat er in Abtenau Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthält, wurde Halil A***** der Vergehen des Missbrauchs eine... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dragan O***** des (richtig: der) Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB und des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 3 StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Wien A./ mit unmündigen Personen den Beischlaf und dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen unternommen, und zwar Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dragan O***** des (richtig: der) Verbrechen des schweren sexuellen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jörg H***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (A) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jörg H***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (A) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins und 2 StGB (B) schuldig erkannt. Danach hat er am 14. Juli 2002 in Wien A) Chri... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §201StGB §202
Rechtssatz: Richtet sich bei einer geschlechtlichen Nötigung der Vorsatz des Täters auf eine Begehung dieses Delikts durch eine durch ein einheitliches Geschehen begangene Nötigung derselben Person zur Duldung mehrerer verschiedener geschlechtlicher Handlungen, die jede für sich tatbestandsmäßig ist, und ist es hinsichtlich einer derselben beim Versuch geblieben, so ist die Begehung dieser insgesamt einen Tat... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Fritz T***** des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1, § 15 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Fritz T***** des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Absatz eins,, Paragraph 15, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 13. Juni 2003 in Laa an der Thaya außer den Fällen des § 201 StGB Simone K***** mit Gewalt, in... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Kaspar S***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (II), des schweren sexuellen Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Kaspar S***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (römisch II), des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (III), des sexue... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann G***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A./I./1.), des teils in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 15 StGB) verbliebenen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A./I./2. und II./) und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (C./) sowie der Vergehen des teils in der Entwicklungsstufe des Versuchs (§ 15 StGB) verbliebenen Missbrauchs eine... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ferdinand A***** der Verbrechen der vollendeten (1.) und versuchten (2.) Vergewaltigung nach §§ 201 Abs 2 und 15 StGB schuldig erkannt, weil er am 5. April 2002 in Leibnitz außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB Cornelia R***** mit Gewalt zur Duldung einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung, indem er sie Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ferdinand A***** der Verbrechen der vollendeten (1.) und versuchten (2.) Vergewalt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Harald Eduard K***** der Verbrechen des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (I) und des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Z 2, 148 zweiter Fall und 15 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Harald Eduard K***** der Verbrechen de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Herbert S***** der Verbrechen der teils vollendeten, teils versuchten Unzucht mit Unmündigen nach §§ 207 Abs 1 aF, 15 StGB (A), des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (B) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (D) sowie der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 202 Abs 1, 15 StGB (C) und des teils vollendeten, teils versuchten Missbrau... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Yildiray B***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (A) und des Vergehens des Raufhandels nach § 91 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Danach hat er in Wien Mit dem angefochtenen Urteil wurde Yildiray B***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (A) und des Vergehens des Raufhandels nach Paragraph 91, Absatz eins, StGB (B) schuldig erkannt. Danach hat er in Wien A) am 15. Juni 2002 außer... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Tahar N***** der Vergehen der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB und des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs 1 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Tahar N***** der Vergehen der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach Paragraphen 15,, 202 Absatz eins, StGB und des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt nach Paragraphen 15,, 269 Absatz eins,... mehr lesen...