Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.Mai 1953 geborene beschäftigungslose Horst A des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB. und des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs. 1 StGB. (I 1 des Urteilsspruchs), des Vergehens der Amtsanmaßung nach § 314 StGB. (I 2 des Urteilsspruches) und des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB. (II des Urteilsspruches) schuldig gesprochen. Er hat in Graz I. am 31.März 1983 1. Maritta B unter ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24. September 1948 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Heinz Peter A des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB (Pkt. A/1.), des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Nötigung zum Beischlaf nach den §§ 202 Abs. 1 und § 15 StGB (Punkt A/2. und 3.) sowie der Vergehen der Nötigung zur Unzucht nach dem § 204 Abs. 1 StGB (Punkt A/4.), der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB (Punkt A/5.) und der Sac... mehr lesen...
Gründe: Der am 28.Februar 1942 geborene Frührentner Franz A wurde des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB., des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB. und des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 2 (richtig: Abs. 1) StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er in Lembach (1) von 1974 bis 27.August 1977 mit einer unmündigen Person, nämlich seiner am 28.August 1963 geborenen Stieftochter Susanne A regelmä... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §202
Rechtssatz: § 202 StGB schützt den freien Willen aller Frauen zu Sexualkontakten, gleichgültig, ob diese geschlechtlich erfahren sind oder nicht. Entscheidungstexte 13 Os 42/83 Entscheidungstext OGH 07.04.1983 13 Os 42/83 12 Os 84/85 Entscheidungstext OGH 27.06.1985 12 Os 84/85 Vgl auch; ... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen seine Verurteilung wegen Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB. wurde vom Obersten Gerichtshof bereits mit Beschluß vom 24. März 1983, GZ. 13 Os 42/83-6, dem auch die näheren Umstände der Straftat zu entnehmen sind, zurückgewiesen. Im Gerichtstag war daher über die Berufung der Staatsanwaltschaft, die eine Erhöhung der Strafe anstrebt, und über jene des Ang... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 19.April 1960 geborene Autoverkäufer Karl A, der am 18.Mai 1961 geborene Maschinenschlosser Willibald Ernst B, der am 17.Oktober 1959 geborene Bürokaufmann Peter C und der am 25.September 1962 geborene Gas- und Wasserleitungsinstallateur Siegfried D des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Notzucht nach §§ 201 Abs 1 und 15 StGB (Punkt I 1 des Urteilssatzes), der Angeklagte Willibald Ernst B außerdem des Verbrechens (r... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die (beiden) Fliegerfähnriche der polnischen Luftstreitkräfte Jerzy-Jan A, geboren am 1.November 1953, und Andrzey (richtig: Andrzej - siehe S. 85 i.V.m. S. 156) B, geboren am 17.September 1951, des Verbrechens der Luftpiraterie nach § 185 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 1.April 1982 in Polen, der CSSR und Österreich in verabredetem Zusammenwirken als Mittäter unter Ausnützung der besonderen Verhältnisses des Luftverkehrs durch ge... mehr lesen...
Norm: StGB §202StGB §212StPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Die Ausnützung des Autoritätsverhältnis setzt ein gezieltes, für den Erfolg kausales Täterverhalten im Sinne eines Einsatzes dieser Autorität voraus; bloße Ausnützung einer sich lediglich im Zusammenhang mit der Stellung des Täters bietenden Gelegenheit reicht nicht, wohl aber ein dem Täter wie dem Opfer bewusster schlüssiger Einsatz des Abhängigkeitsverhältnisses. E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der zuletzt keiner Beschäftigung nachgegangene Walter A - im Ersturteil B - (zu I) des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB. und (zu II) des Vergehens des versuchten unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach §§ 15, 136 Abs. 1 und 2 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien am 19.Juli 1981 (die damals noch nicht ganz siebzehnjährige Serviererin) Margit C mit Gewalt (er drehte ihr die rechte Hand auf den Rücken, h... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29. Dezember 1949 geborene (ehemalige) Pharmaberater Henryk A des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Notzucht nach § 201 Abs. 1, 15 StGB schuldig erkannt. Das Schöffengericht lastet ihm an, in Wien Personen weiblichen Geschlechts, nämlich Ende Oktober 1980 Gabriele E, Anfang November 1980 Marina C und am 25. Oktober 1980 Elisabeth D dadurch, daß er ihnen Getränke anbot, in die er vorher Tranquilizer vom Benzodiazepin... mehr lesen...
Norm: StGB aF §202StGB §212 Abs1
Rechtssatz: Idealkonkurrenz von § 202 Abs 1 StGB mit § 212 Abs 1 zweite Fallgruppe StGB möglich. Entscheidungstexte 10 Os 128/82 Entscheidungstext OGH 09.11.1982 10 Os 128/82 9 Os 80/86 Entscheidungstext OGH 27.06.1986 9 Os 80/86 11 Os 164... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andreas A (1.) des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB und (2.) des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 26. August 1981 in Heiligenblut (zu 1.) die am 13. November 1966 geborene Ingrid B mit Gewalt, und zwar insbesondere dadurch, daß er sie gegen ihren Willen entkleidete und auf das Bett niederdrückte, zum außerehelichen Beischlaf genötigt sowie (... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 30.März 1951 geborene Gustav A (zu I und II) des Verbrechens der teils versuchten, teils vollendeten Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 und 15 StGB und (zu III) des Vergehens der versuchten Nötigung nach § 15, 105 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hatte er in Wien (I.) im Juli 1979 Martina B mit Gewalt zum außerehelichen Beischlaf genötigt, indem er sie im Bett festhielt und mit seinem Körpergewicht niederdrückte, (II.) am ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 15.11.1943 geborene Gelegenheitsarbeiter Friedrich A und der am 3.9.1946 geborene Kraftfahrer Horst B des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB und des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 12.1.1981 in Innsbruck im bewußten und gemeinsamen Zusammenwirken als Mittäter Simona C 1. mit Gewalt und durch gefährliche Drohung, nämlich dadurch, daß sie sie festhielte... mehr lesen...
Norm: StGB aF §202
Rechtssatz: Auch derjenige, der in Kenntnis der vorangegangenen Nötigung des Opfers an ihm den Beischlaf vollzieht, begeht das Verbrechen der Nötigung zum Beischlaf, denn hiedurch setzt er die eingeleitete Willensbeugung fort und verwirklicht sie (Pallin, WK, RN zu § 202 StGB). Entscheidungstexte 9 Os 108/82 Entscheidungstext OGH 14.09.1982 9 Os 108/82 Ver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8. Oktober 1936 geborene Laborant Alois A des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 28. August (richtig: September) 1981 in Wien - im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit dem bereits rechtskräftig abgeurteilten Peter B als Mittäter - eine Person weiblichen Geschlechts mit Gewalt und durch gefährliche Drohung zum außerehelichen Beischlaf genötigt hat, indem nach Absprache zwisch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden (A) Gilbert A und Johannes B des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs. 1, 143 (erster und dritter Fall) StGB sowie (B) B überdies des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (mit einem Beutewert von 16.200 S) schuldig erkannt. Als Raub liegt ihnen zur Last, am 3. September 1981 in Innsbruck vorsätzlich in Gesellschaft als Bete... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen die am 31.Juli 1945 geborene Christine A und die am 8. Februar 1943 geborene Christine B des Verbrechens des teils (in drei Fällen) vollendeten, teils (in einem Fall) versuchten schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143; 15 StGB schuldig erkannt. Zum weiteren Anklagevorwurf wegen eines am 26.November 1980 versuchten Raubes erging ein Freispruch, der unangefochten blieb. Die Geschwornen hatten - jewei... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den am 31.Jänner 1949 geborenen Holzeinkäufer Josef A des Vergehens (richtig: Verbrechens) der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB schuldig, weil er am 27.August 1980 in Aigen im Ennstal Brigitta B mit Gewalt, indem er sie aufhob, hinter einen Geräteschuppen des Gasthauses C trug, dort mit Gewalt auf den Boden drückte und ihr die Hose auszog, zum außerehelichen Beischlaf genötigt hatte. Die vom Angeklagten dagegen erhobene, auf die Z. 5... mehr lesen...
Gründe: Johann A wurde des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Nötigung zum Beischlaf nach den § 202 Abs. 1 und 15 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 19.September 1981 in Wien (zu A) die 16-jährige Susanne B durch einen festen Griff um den Hals, Mitsichziehen, gewaltsames Entkleiden und Drücken an einen Baum sowie die Äußerung, er werde sie aufschlitzen, zum außerehelichen Beischlaf genötigt und (zu B) die 15-jährige Regina C dadurch, daß er sie am Hals packte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 14. Oktober 1949 geborene Ing. Lothar A, dessen am 28. März 1953 geborener Schwager Werner B und der am 13. März 1949 geborene Karl C des Verbrechens der Kärperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach den §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 und 85 Z 3 StGB schuldig erkannt. Das Erstgericht erkannte, daß am 13.7.1980 in Gloggnitz im Zug eines Raufhandels I.) Ing. Lothar A und Werner B im einverständlichen Zusammenwirken (als Mittäter) dem Karl C d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 11.Feber 1961 geborene Installateur Harald A, der am 19.Dezember 1960 geborene Kfz-Mechaniker Herbert B und der am 13.Jänner 1961 geborene Installateur Klaus C 1. des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach dem § 202 Abs 1 StGB., A und B als Beteiligte nach dem dritten Fall des § 12 StGB., und 2. des Vergehens der Schändung nach dem § 205 Abs 2 StGB., diesfalls Klaus C als Beteiligter nach dem dritten Fall des § 12 StGB., sowie ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 15. November 1951 geborene Vinzenz A und der am 7. Dezember 1954 geborene Helmut B der Vergehen der teils vollendeten, teils versuchten Nötigung nach §§ 105 (Abs 1), 15 StGB (Punkt A/I/1 und 2 des Urteilssatzes) und der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB (Punkt A/II/ des Urteilssatzes), Helmut B überdies des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs 1 StGB (Punkt B/ des Urteilssatzes) schuldig erkannt, weil in W... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht verhängte über den Angeklagten gemäß § 202 Abs 1 StGB. eine Freiheitsstrafe in der Dauer von 6 Monaten, die es gemäß § 43 Abs 1 StGB. unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachsah. Hiebei wertete es als erschwerend keinen Umstand, wogegen es als mildernd den bisherigen ordentlichen Wandel des Angeklagten in Betracht zog. Rechtliche Beurteilung Die Berufung des Angeklagten, mit der er eine Herabsetzung des Strafausmaßes... mehr lesen...
Gründe: Der am 23. August 1962 geborene Ewald A wurde mit dem angefochtenen Urteil der Verbrechen der teils vollendeten und teils versuchten Notzucht nach §§ 201 Abs 1, 15 StGB (Pkte A und B) sowie der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB (Pkt C) und der Vergehen der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB (Pkt D) sowie der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (Pkt E) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Wien und Langenzersdorf A) am 12. Juni 1980 die... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den am 31. Jänner 1950 geborenen Verkäufer Friedrich A des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB. schuldig und verurteilte ihn nach der genannten Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe. Nach den Urteilsannahmen hatte der Angeklagte am 23. März 1980 in Schladming die Gerlinde B mit Gewalt, indem er sie zu Boden warf, sie festhielt und ihr die Kleider vom Leib riß, sowie mit Drohung, indem er sich zu ihr äußerte, er werde ihren
Kopf: gege... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §202
Rechtssatz: Eine Nötigung zum Beischlaf ist jedenfalls dann schon versucht, wenn eine Ausführungshandlung zum ersten Teil-Akt der Nötigung gesetzt wurde, mag auch der zur Deliktsvollendung erforderliche zweite Teil-Akt, nämlich der Beischlaf noch in der Ferne liegen. Entscheidungstexte 10 Os 165/80 Entscheidungstext OGH 09.12.1980 10 Os 165/80 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anton A des (im Urteilstenor bei der Subsumtion untunlicherweise nicht zusammenfassend, sondern für jedes Faktum gesondert bezeichneten) Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 202 Abs. 1 und 15 StGB) schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er in Perchtoldsdorf I. am 8. August 1979 Kaimeta B, indem er sie zu Boden warf, am Hals packte und mit dem Umbringen bedrohte, mit Gewalt und durch gefährliche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 13. Mai 1945 geborene Krankenschwester Johanna A und der am 6. Februar 1908 geborene Pensionist Werner B des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach den §§ 15, 146, 147 Abs. 3 StGB, die Erstgenannte überdies auch des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Hiebei traf das Erstgericht - zusammenfassend dargestellt - folgende für die Entscheidung wesentlichen Feststellung... mehr lesen...
Gründe: Der am 19.März 1947 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Günther A wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach den §§ 15, 202 Abs. 1 StGB. und des Vergehens der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB. schuldig erkannt. Von weiteren Anklagepunkten wurde er rechtskräftig freigesprochen. Mit seiner auf die Z. 5, 9 lit. b und 10 des § 281 Abs. 1 StPO. gestützten, der Sache nach auch in Richtung der Z. 9 lit. a dieser Gesetz... mehr lesen...