Norm: StGB aF §201
Rechtssatz: Hätte weiterer Widerstand, der zudem mit der Gefahr weiteren schweren Ungemachs verbunden gewesen wäre, höchstens zu einem kurzfristigen Hinauszögern der Tatvollendung führen können, dann ist ein solcher aus der Sicht des Opfers aussichtslos und ihm nicht mehr zuzumuten, weshalb Widerstandsunfähigkeit im Sinn des § 201 Abs 1 StGB vorliegt. Entscheidungstexte 12 ... mehr lesen...
Gründe: Reinhard P*** und Herbert P*** (der auch noch einen versuchten Einbruchsdiebstahl zu verantworten hat) wurden des Verbrechens des Zwangs zur Unzucht nach § 203 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Darnach liegt ihnen zur Last, am 21.Juni 1986 in Kitzbühel im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter Ottilie M***, indem sie die Frau an den Armen packten, sie etwa 500 Meter weit bis zu einer Parkbank zogen und dort niederdrückten, ihr ein Messer ansetzten und ihr an versc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.August 1956 geborene Walter B*** des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm liegt zur Last, am 11.September 1986 in Wien die zur Tatzeit 18-jährige Martina K*** mit Gewalt gegen ihre Person, indem er sie in ein Gestrüpp zerrte, sie dort zu Boden riß und mehrmals würgte, widerstandsunfähig gemacht und in diesem Zustand zum außerehelichen Beischlaf mißbraucht z... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden der am 29.Dezember 1966 geborene Reinhold H*** und der am 15.August 1963 geborene Robert W*** des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 und 2 erster Fall StGB (A), Robert W*** überdies des Vergehens der Weitergabe von Falschgeld oder verringerten Geldmünzen nach § 236 Abs. 1 StGB (B) schuldig erkannt. Inhaltlich des von den Nichtigkeitsbeschwerden erfaßten Schuldspruches zu A haben die G... mehr lesen...
Norm: StGB §12 AaStGB §12 AcStGB §201
Rechtssatz: Mittäterschaft (und nicht Beitragstäterschaft) beim (zweiaktigen) Verbrechen der Notzucht im Falle (bloßer) Mitwirkung an der Herbeiführung der Widerstandsunfähigkeit (ohne jedoch einen Geschlechtsverkehr zu versuchen oder zu unternehmen: in diesem Sinn ÖJZ-LSK 1985/64; Leukauf-Steininger, Kommentar zum StGB 2.Auflage RN 15 zu § 201; Trifterer AT 398; Kienapfel AT Entscheidung 3 RdZ 16; derselbe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann S*** I. des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB, II. des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB und III. des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig gesprochen. Nach den wesentlichen Feststellungen des Erstgerichts zu Punkt I des Schuldspruches stellte der Angeklagte am 29. November 1985 seine Subuntermieterin Gertrud G*** zur Rede, weil si... mehr lesen...
Gründe: Der am 13.April 1945 geborene Manfred E*** wurde mit dem angefochtenen Urteil des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er (laut Urteilsspruch, S. 120) am 9.Dezember 1985 in Groß-Veitsch Ingrid G*** mit Gewalt gegen ihre Person, indem er sie in einem Personenkraftwagen festhielt und auf die Dauer von mehr als zwei Stunden körperlich bedrängte, "widerstandsunfähig" machte und in diesem Zustand zum außerehelichen Beischlaf nöti... mehr lesen...
Norm: StGB §201StGB §203StGB §212 Abs1 Fall1
Rechtssatz: Der sexuelle Mißbrauch einer widerständsunfähigen Person kann nicht unter Ausnützung einer Autorität erfolgen. Anders als beim Einsatz von Gewalt oder gefährlicher Drohung zur Willensbeugung ist daher bei jenen Delikten, welche die Brechung des dem sexuellen Mißbrauch entgegenstehendem Willens des Tatopfers voraussetzen, ein eintätiges Zusammentreffen mit (sämtlichen) Deliktsfällen des § ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 18.September 1966 geborene Tischlerlehrling Manfred K***, der am 8.November 1966 geborene Kraftfahrzeugmechanikerlehrling Johann W*** und der am 3. Mai 1967 geborene Maurerlehrling Norbert O*** schuldig erkannt, am 24.April 1985 in Knappenberg im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken als unmittelbare Täter die Gertrude G*** durch gewaltsames Entkleiden und Festhalten mit Gewalt gegen ihre Person widerstandsunfähig gemacht, sie in dies... mehr lesen...
Gründe: Der am 21.September 1961 geborene Freileitungsmonteur Bruno L*** wurde des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB. (1) und des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB. (2) schuldig erkannt. Darnach hat er in Graz im Jänner 1986 (seine ehemalige Lebensgefährtin) Brunhilde A*** mit Gewalt, nämlich durch Versetzen von Faustschlägen und Ohrfeigen, zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen versucht (1) und diese am 18.Februar... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 15.Juli 1947 geborene Helmut MAY I. des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach dem § 203 Abs. 1 StGB und II. des Vergehens der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in den frühen Morgenstunden des 15. Jänner 1986 (in einem abgelegenen Waldgebiet im Bereich der Exelbergstraße zwischen Scheiblingstein und Wien-Neuwaldegg) Susanne D*** (geboren am 23.März 1964) zu I. mit Gewalt gegen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Leopold G*** (1.) des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB sowie (2.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 28.November 1985 in Amstetten (zu 1.) dadurch, daß er einen mit Platzpatronen geladenen Schreckschußrevolver, aus dem er einen Schuß abgab, den Kassieren Franz K*** und Hans P*** vorhie... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 23-jährige Alfred F*** der Verbrechen (1.) der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB und (2.) des Zwanges zur Unzucht nach § 203 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 24.Dezember 1985 in Tumeltsham Brigitte H*** mit Gewalt gegen ihre Person, indem er sie am Hals packte und an den Haaren mehrmals riß, sowie durch die Äußerung "dir passiert noch was", sohin durch eine gegen sie gerichtete Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib od... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 34-jährige Werner B*** des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 6.Juli 1984 Beatrix W*** mit Gewalt zum außerehelichen Beischlaf genötigt, indem er sie zunächst in Wien gewaltsam in sein Auto drängte, sie auf der folgenden Fahrt nach Korneuburg trotz wiederholten Ersuchens weder nach Hause brachte noch aussteigen ließ und schließlich am Donauufer im Ortsgebiet von Korneuburg ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 20-jährige Hermann W*** des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 5.Juli 1985 in Klagenfurt versucht hat, Franziska P*** mit Gewalt, nämlich dadurch, daß er sie am Hals erfaßte, würgte und ihr Ohrfeigen versetzte, zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen. Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Z 4, 5, 9 lit. b und 10 des § 281 Abs. 1 StPO gestüt... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB aF §203
Rechtssatz: Entscheidend für die Annahme einer (echten) Realkonkurrenz oder aber Konsumtion ist die Intensität und damit die Typizität der Unzuchtshandlungen als Begleiterscheinungen des Beischlafs. Können die vom Beischlaf verschiedenen Unzuchtsakte objektiv nach ihrer der Erreichung der geschlechtlichen Befriedigung dienenden Intensität nicht mehr als bloße Begleittaten angesehen werden, so kann von einer Schein... mehr lesen...
Gründe: Der am 11.Jänner 1953 geborene (zuletzt beschäftigungslose) Eduard H*** wurde des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB (1) und des Verbrechens des Zwangs zur Unzucht nach § 203 Abs. 1 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er am 20. Mai 1985 in Wien Hanna M*** mit Gewalt gegen ihre Person widerstandsunfähig gemacht und sie in diesem Zustand zum außerehelichen Beischlaf mißbraucht, indem er sie in Stiegenhäuser zog, ihr wiederholt Schläge versetzte, sie mißhandel... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB aF §202StGB aF §203StGB aF §204StGB §206StGB §207
Rechtssatz: An Unmündigen begangene, in den §§ 201 bis 204 StGB bezeichnete Delikte stehen in Idealkonkurrenz zu jenen der §§ 206, 207 StGB. Entscheidungstexte 10 Os 153/85 Entscheidungstext OGH 18.02.1986 10 Os 153/85 Veröff: SSt 57/9 = RZ 1986/62 S 219 9 Os 80/86 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Andreas R*** des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 20.Juli 1985 in Linz Johanna W*** mit Gewalt gegen ihre Person, und zwar durch Würgen am Hals, und durch die wiederholte Äußerung "Ich bringe dich um", also durch gegen sie gerichtete Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, widerstandsunfähig gemacht und in diesem Zustand zum außerehelichen Beischlaf mißbraucht hatte. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - in Ansehung des Angeklagten W*** auch einen (in Rechtskraft erwachsenen) Freispruch enthaltenden - Urteil wurden der am 5.Mai 1956 geborene Helmut S*** und der am 15. Jänner 1942 geborene Heinz W*** des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs. 1 StGB (Punkt I/1 des Urteilssatzes), S*** außerdem auch noch des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB (Punkt I/2) und des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen (in Rechtskraft erwachsenen) Freispruch enthaltenden Urteil wurde der am 12.August 1964 geborene Adolf S*** 1. des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB und 2. des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (zu 1.) im April 1985 Regina S*** dadurch, daß er sie festhielt, sich auf ihre Oberarme kniete, ihr gewaltsam den Mund öffnete und sein Glied in den M... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27.Oktober 1955 geborene Stabswachtmeister des Bundesheeres Karl Z*** des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 11.Juni 1985 in Lichtenwßrth Birgit G*** mit Gewalt gegen ihre Person, nämlich dadurch, daß er sie zu Boden stieß, ihr den Mund zuhielt, sie anschließend ca. 40 Meter in ein Getreidefeld schob, dort zu Boden warf und ihr die Ober- und Unterhose bis zu den Unterschenkeln herunterzog, wid... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 17.Mai 1967 geborene Christian Klaus F***, der am 2.September 1958 geborene Michael S*** und der am 18.Februar 1961 geborene Arno Friedrich Günther A*** (zu A 1) des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB, Michael S*** und Arno A*** (zu A 2 und A 3) des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach § 203 Abs. 1 StGB, Michael S*** und Christian F*** (zu B und D) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB und Chris... mehr lesen...
Norm: StGB §72 Abs2StGB §201StGB §202
Rechtssatz: Notzucht und Nötigung zum Beischlaf heben nicht auf die Angehörigeneigenschaft, sondern ausschließlich auf die Ehe ab. Lebensgemeinschaft (§ 72 Abs 2 StGB) zwischen Täter und Opfer schließt darum die Begehung der genannten Verbrechen nicht aus. Entscheidungstexte 13 Os 151/85 Entscheidungstext OGH 17.10.1985 13 Os 151/85 ... mehr lesen...
Gründe: Der am 17.Juni 1957 geborene Baggerfahrer Walter A wurde mit dem von ihm in Beschwerde gezogenen Schuldspruch des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Er hat am 22.März 1984 in Alpbach Waltraud B auf ein Bett geworfen, ihre Arme an den Handgelenken niedergedrückt, sich auf sie gekniet, ihr den Mund zugehalten und an ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen. Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte macht Urteilsnichti... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Karl Heinz A und Manfred B (zu 1/b) des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB sowie (zu 1/a) des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB, außerdem der Erstgenannte (zu 2/a) des Vergehens der versuchten Nötigung nach § 15, 105 Abs 1 StGB sowie (zu 2/b) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen zufolge haben die Angeklagten am 30.Mai 1984 in St.Veit a.d... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201
Rechtssatz: Argumento "in diesem Zustand" ist nur maßgeblich, ob sich das Tatopfer im Zeitpunkt der an ihm unternommenen Beischlafshandlungen im Zustand extremer Hilflosigkeit befunden hat. Entscheidungstexte 12 Os 111/85 Entscheidungstext OGH 19.09.1985 12 Os 111/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Walter A, Herbert B und Gerfried C des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB, Walter A und Herbert B überdies des Vergehens der versuchten Nötigung nach § 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben die Angeklagten am 22. September 1984 in Arnoldstein im bewußten Zusammenwirken Sonja D mit Gewalt gegen ihre Person, indem sie sie in den PKW K 424.726 zerrten und festhielten, sowie durch gegen sie gerichtete Drohungen mit geg... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB aF §202
Rechtssatz: Wer, gleichgültig ob als Mann oder Frau, eine Frau widerstandsunfähig macht, damit ein anderer den Beischlaf an ihr vollziehen kann, verantwortet § 201 Abs 1 StGB als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB; SSt 48/71 und ÖJZ-LSK 1977/348 sind demgegenüber nur auf § 202 StGB gemünzt. Entscheidungstexte 10 Os 94/85 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Peter B (1.) des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB und (3.) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB sowie Erich A und Christa A (2.) des Verbrechens der Notzucht als Beteiligte nach §§ 12 (zu ergänzen: dritter Fall), 201 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben in Wien (zu 1.) Peter B am 15.Mai 1984 eine Person weiblichen Geschlechts, nämlich Monika C, mit Gewalt gegen ihre Person widerstandsunfähig gemacht und ... mehr lesen...