Gründe: Ardian S***** wurde der Verbrechen der teils vollendeten, teils versuchten Vergewaltigung nach §§ 201 Abs 2, 15 StGB (I) und der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB (III) sowie des Vergehens der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Ardian S***** wurde der Verbrechen der teils vollendeten, teils versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 201, Absatz 2,, 15 StGB (römisch eins) und der versuchten sch... mehr lesen...
Norm: StGB §28StGB §201
Rechtssatz: Beim Verbrechen der Vergewaltigung, welches hinsichtlich der Begehungsarten durch Beischlaf und einer dem Beischlaf gleichzusetzenden Handlung ein alternatives Mischdelikt ist, ist auch bei in kurzer zeitlicher Abfolge gegen dasselbe Tatopfer gerichteten mehrfachen Angriffen Deliktswiederholung (= echte Realkonkurrenz), etwa auch durch Vornahme beider Begehungsarten möglich. Dies erfordert jedoch nicht nur ei... mehr lesen...
Gründe: Sabas A***** wurde "des Verbrechens der teilweise vollendeten und teilweise versuchten Vergewaltigung nach §§ 201 Abs 2 und 15 StGB" schuldig erkannt. Sabas A***** wurde "des Verbrechens der teilweise vollendeten und teilweise versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 201, Absatz 2 und 15 StGB" schuldig erkannt. Danach hat er am 17. Juni 1999 in Wien Dagmar G***** durch Entziehung der persönlichen Freiheit, indem er das sogenannte "Putzkammerl" im dritten Stock des Bundes... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 5.4.1995 wurde der Beklagte unter anderem wegen des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB, des Verbrechens de rteils vollendeten, teils versuchten gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter 18 Jahren nach den §§ 209, 15 StGB und des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten Missbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach den §§ 212 Abs 1, 15 StGB verurteilt, wei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 5. 4. 1995 wurde der Beklagte unter anderem wegen des Verbrechens der teils versuchten, teils vollendeten gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter 18 Jahren nach den §§ 209, 15 StGB verurteilt, weil er in Ried im Innkreis und in Neuhofen in der Zeit von 1989 bis 1990 in wiederholten Angriffen mit seinem Stiefsohn, dem am 14. 11. 1974 geborenen Kläger, gleichgeschlechtliche Unzucht ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mohamed F***** des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Mohamed F***** des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 25. Juli 1998 Elisabeth W***** mit Gewalt zur Duldung geschlechtlicher Handlungen genötigt, und zwar A./ in Laufen (Bayern) dadurch, daß er sie in ihrer Wohnung plötzli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 10. 4. 1995 bis 8. 11. 1995 als Hilfsarbeiterin mit einem Bruttomonatsgehalt von S 13.960,-- beim Beklagten beschäftigt. Am 25. 10. 1995 teilte ihr der Beklagte nach Arbeitsschluß mit, daß er mit ihr noch etwas zu besprechen habe. Als die Parteien einander an einem Arbeitstisch gegenüberstanden, teilte der Beklagte der Klägerin mit, daß er sich in sie "verschaut" habe, trat an ihre Seite und begann die Klägerin an den Schultern, im Gesic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die durch Art I Z 2 des BGBl 1996/759 geänderte Fassung des § 1328 ABGB trat nach den Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art IV § 2) mit 1. Jänner 1997 in Kraft und ist auf Tathandlungen anzuwenden, die nach dem 31.Dezember 1996 gesetzt worden sind. Die dem Beklagten zur Last gelegten Tathandlungen lagen vor diesem Zeitpunkt. § 1328 ABGB in seiner alten Fassung war seinem klaren Wortlaut nach jedoch eine Schutznorm zugu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Herbert V***** der Verbrechen der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 erster Fall StGB (Punkt I des Urteilssatzes) und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (V) sowie der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (II), des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 erster Fall StGB (III) und der schweren Körperverl... mehr lesen...
Norm: StGB §201
Rechtssatz: Die Tathandlung des Verbrechens der Vergewaltigung besteht im Nötigen zur Vornahme oder Duldung des Beischlafs oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung unter Einsatz der Nötigungsmittel der schweren, gegen das Opfer gerichteten Gewalt oder der gegen das Opfer gerichteten Drohung mit gegenwärtiger schwerer Gefahr für Leib oder Leben. Diese Nötigungsmittel sind rechtlich gleichwertige Begehu... mehr lesen...
Norm: StGB §201
Rechtssatz: Die Neufassung des § 201 StGB durch die Strafgesetznovelle 1989, BGBl Nr 242, bezweckte nach der Absicht des Gesetzgebers, durch Beseitigung des Merkmals der Widerstandsunfähigkeit dem Verhalten des widerwilligen Opfers die Bedeutung für die Tatbestandserfüllung zu nehmen. Entscheidungstexte 11 Os 77/97 Entscheidungstext OGH 26.08.1997 11 Os 77/97 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des angefochtenen Urteils wurde der Angeklagte Hans Joachim S***** der Verbrechen der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er in H***** außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB die Maria B***** mit Gewalt zur Vornahme einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung, nämlich eines Mundverkehrs, zu nötigen versucht hatte, und zwar Mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des angefochtenen U... mehr lesen...
Norm: StGB §201StGB §202StGB §212StPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Auch in den Fällen, in denen der Täter das Verbrechen nach § 201 StGB oder das Vergehen nach § 202 StGB an seinem eigenen Kind, Wahlkind, Stiefkind oder Mündel unter Willensbrechung des Opfers verübt, ist Idealkonkurrenz mit § 212 StGB möglich, weil die Autorität des Täters für das Entstehen der Tatsituation und für die Tatausführung in der Regel mitbestimmend ist, die Widersta... mehr lesen...
Norm: StGB §99 Abs2 D + FStGB §99 Abs2 FStGB §201
Rechtssatz: Idealkonkurrenz beider strafbarer Handlungen. Entscheidungstexte 13 Os 188/96 Entscheidungstext OGH 26.03.1997 13 Os 188/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107314 Dokumentnummer JJR_19970326_OGH0002_0130OS00188_960... mehr lesen...
Norm: StGB §201StPO §118StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Die Frage der Anwendung schwerer Gewalt ist als Rechtsfrage allein vom Gericht - und nicht von einem Sachverständigen - zu beantworten. Entscheidungstexte 12 Os 116/96 Entscheidungstext OGH 26.09.1996 12 Os 116/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:R... mehr lesen...
Norm: StGB §201 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 201 StGB aF Strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit Notzucht § 201 StGB vor StGNov 1989, BGBl 1989/242 nF Strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit Vergewaltigung § 201 StGB idF StGNov 1989, BGBl 1989/242 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102631 Dokumentnummer JJR_19960917_OGH00... mehr lesen...
Norm: StGB §201StPO §314StPO §330 Abs3StPO §345 Abs3
Rechtssatz: Im Verfahren vor den Geschworenengerichten wäre bei entsprechenden Beweisergebnissen in der Hauptverhandlung für den Fall der Verneinung der auf Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB gerichteten Hauptfrage eine Eventualfrage (§ 314 StPO) nach minderschwerer Vergewaltigung im Sinne des § 201 Abs 2 StGB zu stellen. Im gegebenen Fall gereicht jedoch die Unterlassung der Stellung einer... mehr lesen...
Norm: StGB §201
Rechtssatz: Oralverkehr ist eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung. Entscheidungstexte 15 Os 149/95 Entscheidungstext OGH 09.11.1995 15 Os 149/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0094880 Dokumentnummer JJR_19951109_OGH0002_0150OS00149_950... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B1StGB §201
Rechtssatz: Wie bei zweiaktigen Delikten liegt auch bei einem Delikt mit teilbarer Ausführungshandlung strafbarer Versuch schon dann vor, wenn das Täterverhalten ausführungsnah in bezug auf den ersten Deliktakt ist. Umsomehr liegt Versuch vor, wenn der Täter bereits Ausführungshandlungen im Sinn des ersten Deliktsaktes gesetzt hat, vorausgesetzt er war willens, auch die zweite Handlung vorzunehmen. ... mehr lesen...
Norm: StGB §201
Rechtssatz: Das Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 StGB ist ein Delikt mit bloß teilbarer Ausführungshandlung, weil seine Tathandlung aus zwei (oder mehreren) Teilakten besteht, die zeitlich zusammenfallen können, aber nicht notwendigerweise müssen. Entscheidungstexte 14 Os 93/95 Entscheidungstext OGH 08.08.1995 14 Os 93/95 ... mehr lesen...
Norm: StGB §201StGB §202StGB §212
Rechtssatz: Kein eintätiges Zusammentreffen der jeweils ersten Fälle des § 212 Abs 1 und Abs 2 StGB mit Sexualdelikten nach § 201 und § 202 StGB, die unter Brechung des dem sexuellen Mißbrauch entgegenstehenden Willens des Opfers begangen wurden. Entscheidungstexte 15 Os 58/95 Entscheidungstext OGH 22.06.1995 15 Os 58/95 ... mehr lesen...
Norm: StGB §201StGB §206
Rechtssatz: - Vaginalpenetration mit dem Finger Ob eine digitale Vaginalpenetration dem Beischlaf gleichzusetzen ist, muss strikt einzelfallbezogen nach der Summe der Auswirkungen und Begleiterscheinungen eines solchen Sexualangriffes beurteilt werden. Als Vergleichskriterien sind die Intensität der sexuellen Inanspruchnahme, die Schwere des Eingriffes in die sexuelle Selbstbestimmung und das Ausmaß der Demütigung und E... mehr lesen...