Norm: StGB §28 CaStGB §201StGB §202StGB §205StGB §206StGB §207
Rechtssatz: Sind mehrere gleichartige sexuelle Übergriffe nach §§ 201 Abs 1, 202 Abs 1, 205 Abs 1, 206 Abs 1 oder 2 oder 207 Abs 1 oder 2 StGB für eine der Folgen nach §§ 201 Abs 2, 202 Abs 2, 205 Abs 2, 206 Abs 3 oder 207 Abs 3 StGB ursächlich geworden, darf die Erfolgsqualifikation nur bei einer dieser Taten angelastet werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu 2./ bis 5./) der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 und 2 erster Fall StGB und (zu 1./) des Verbrechens der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 und 2 erster Fall StGB idF vor dem StRÄG 2004 (gemeint idF BGBl 1989/242) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte (zu 2./ bis 5./) der Verbrechen der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz ein... mehr lesen...
Gründe: Aron A***** wurde des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Aron A***** wurde des Verbrechens des versuchten Raubes nach Paragraphen 15,, 142 Absatz eins und Absatz 2, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 27. März 2005 in Wien dem Harald F***** dadurch, dass er ihn würgte und ihm zwei Faustschläge gegen den
Kopf: versetzte, wodurch dieser eine Prellung und Abschürfung im Gesichtsbereich sowie eine Hautabschürfung an der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther O***** des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (I des Urteilssatzes) sowie der Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 2 StGB (II) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (III) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günther O***** des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz eins, StGB (römisch eins des Urteilssatzes) ... mehr lesen...
Gründe: Manfred E***** wurde der Verbrechen der „Schändung" (seit 1. Mai 2004, BGBl 2004/15, und auch im Urteil ersichtlich gemeint [US 1, 7]: „des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person") nach § 205 Abs 1 StGB (1) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er in der Nacht vom 6. auf den 7. Mai 2005 in Tauchen Natascha P***** „des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person") n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Özcan B***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB idF BGBl I 2001/130 (I.a.), der Vergehen der teils versuchten, teils vollendeten Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 15 StGB (I.b. und II.b.), der versuchten geschlechtlichen Nötigung nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB idF BGBl I 2001/130 (II.a.), der Freiheitsentzeihung nach § 99 Abs 1 StGB (II.c.) sowie nach § 50 Abs 1 Z 3 WaffG (III.) und nach § 27 Abs 1 (zu ergänzen: erster, zweiter... mehr lesen...
Norm: StGB §28 DStGB §83 Abs1StGB §201StGB §202StGB §207StGB §212StPO §34 Abs2 AStPO §260 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wiederholte Verwirklichung des selben Tatbestandes in kurzer zeitlicher Abfolge (hier des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB) kann als tatbestandliche Handlungseinheit gesehen werden. Der dogmatische Begriff der „verstärkten Tatbildmäßigkeit" ist überholt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 11. April 2005, GZ 20 Hv 6/05k-20, wurde Simon Sch***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Leoben vom 11. April 2005, GZ 20 Hv 6/05k-20, wurde Simon Sch***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz eins, StGB schuldig erkannt ... mehr lesen...
Norm: StGB §201StGB §205 Abs1
Rechtssatz: § 201 StGB bezweckt den Schutz der sexuellen Integrität vor durch besondere Nötigungsmittel bewirkten Angriffen auf die Willensbildungs- und -betätigungsfreiheit, nicht aber unter dem von § 205 Abs 1 zweite Deliktsvariante StGB spezifisch erfassten Schutzaspekt psychisch bedingt fehlender Fähigkeit zu sexueller Selbstbestimmung. Nützt daher der Täter zur intendierten Effektuierung des sexuellen Angriff... mehr lesen...
Gründe: Der Angeklagte Ali B***** wurde der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I/1) der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauches von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (I/2) und der versuchten Vergewaltigung nach (ergänze: § 15) § 201 Abs 2 StGB (II) sowie der Vergehen der versuchten Blutschande nach (ergänze: § 15) § 211 Abs 2 StGB (III), der versuchten Blutschande nach (ergänze: § 15) § 211 Abs 1 StGB (IV) und des Missbrauchs eines Auto... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Thomas S***** (im zweiten Rechtsgang) des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (gemeint:) idF vor BGBl I 2004/15 (vgl US 10) schuldig erkannt. Danach hat er im Juli 2002 in Haag Marlene St***** dadurch außer dem Fall des § 201 Abs 1 StGB (richtig:) aF mit Gewalt zur Duldung einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung genötigt, dass er die Widerstrebende an den Händen festhaltend gegen eine Wand drückte, ... mehr lesen...
Gründe: Horst E***** wurde der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er in Eberschwang und anderen Orten vom 22. Mai bis 10. Juli 1993 in wiederholten Angriffen mit der am 11. Juli 1979 geborenen, sohin im Tatzeitraum unmündigen Maria D*****, den Beischlaf unternommen hat. Horst E***** wurde der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach Paragraph 206, Absatz eins, StGB schuldig erkannt, weil... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Sali S***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (in der Fassung vor BGBl I 15/2004) und der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB (in der Fassung vor BGBl I 15/2004) sowie des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (in der Fassung vor BGBl I 15/2004) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Sali S***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jörg H***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (A) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und 2 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jörg H***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (A) und des Vergehens der gefährlichen Drohung nach Paragraph 107, Absatz eins und 2 StGB (B) schuldig erkannt. Danach hat er am 14. Juli 2002 in Wien A) Chri... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §201StGB §202
Rechtssatz: Richtet sich bei einer geschlechtlichen Nötigung der Vorsatz des Täters auf eine Begehung dieses Delikts durch eine durch ein einheitliches Geschehen begangene Nötigung derselben Person zur Duldung mehrerer verschiedener geschlechtlicher Handlungen, die jede für sich tatbestandsmäßig ist, und ist es hinsichtlich einer derselben beim Versuch geblieben, so ist die Begehung dieser insgesamt einen Tat... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Fritz T***** des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1, § 15 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Fritz T***** des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Absatz eins,, Paragraph 15, StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 13. Juni 2003 in Laa an der Thaya außer den Fällen des § 201 StGB Simone K***** mit Gewalt, in... mehr lesen...
Gründe: Rudolf K***** wurde einer unbestimmten Anzahl von Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (A/I), zweier Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A/II) und einer unbestimmten Anzahl von Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Rudolf K***** wurde einer unbestimmten Anzahl von Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach P... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Kaspar S***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (II), des schweren sexuellen Mit dem angefochtenen, auch in Rechtskraft erwachsene Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Kaspar S***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (römisch II), des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (III), des sexue... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Harald Eduard K***** der Verbrechen des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (I) und des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Z 2, 148 zweiter Fall und 15 StGB (II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurde Harald Eduard K***** der Verbrechen de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (soweit für das Rechtsmittelverfahren von Relevanz) Josef B***** - abweichend von der wegen des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB erhobenen Anklage - des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer gemäß § 43a Abs 3 StGB teilweise bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe sowie zur Zahlung von Schmerzengeld an die Privatbeteiligte verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 CStGB §201
Rechtssatz: Nicht jede gefährliche Drohung begründet auch eine solche mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben. Dafür ist vielmehr neben der Ausrichtung gegen die körperliche Unversehrtheit die Möglichkeit zum sofortigen Vollzug erforderlich. Entscheidungstexte 14 Os 31/03 Entscheidungstext OGH 01.04.2003 14 Os 31/03 ... mehr lesen...
Gründe: Mounir A***** wurde je zweier Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (I/1 und 2) und der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (II und III) sowie der Vergehen der versuchten Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 15, 223 Abs 2, 224 StGB (IV/1) und der versuchten Urkundenfälschung nach §§ 15, 223 Abs 2 StGB (IV/2) schuldig erkannt. Mounir A***** wurde je zweier Verbrechen der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2,... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CbStGB §201StGB §202StGB §206StGB §207
Rechtssatz: Mehrere geschlechtliche Handlungen, die nicht im Beischlaf bestehen oder diesem gleichzusetzen sind, die aber einem einheitlichen, auf die Erzwingung eines geschlechtlichen Missbrauchs gerichteten Tätervorsatz entspringen und in einem nahen zeitlichen Zusammenhang an dem selben Opfer begangen werden, gehen im Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 oder Abs 2 StGB auf. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Novica R***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (l), des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (2) und des Verbrechens der schweren Nötigung nach §§ 105 (zu ergänzen:) Abs 1, 106 Abs 1 Z 3 StGB (3) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Novica R***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Absatz 2, StGB (l), des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach Paragra... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zoltan K***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs 2 StGB (A) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (B) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zoltan K***** des Verbrechens der versuchten Vergewaltigung nach Paragraphen 15,, 201 Absatz 2, StGB (A) und des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB (B) schuldig erkannt. Danach hat er in Wien A) am 3.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Robert H***** nach § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustandes, der auf einer geistigen und seelischen Abartigkeit von höherem Grad beruht (paranoide Schizophrenie), Mit dem angefochtenen Urteil wurde Robert H***** nach Paragraph 21, Absatz eins, StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er u... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Albert E***** der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (I) und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (II) sowie des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Albert E***** der Verbrechen des sexuel... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Blagoja B***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (I.), (richtig:) der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (II.), des Vergehens der "teils vollendeten, teils versuchten" Nötigung nach §§ 105 Abs 1 und 15 StGB (III, richtig: der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB [III 1 a und b] und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB [III 2]) sowie des Verbrechens der versuchten sch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2. Juni 1955 geborene Walter C***** der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB (Punkt A des Urteilssatzes) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (B) sowie des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2. Juni 1955 geborene Walter C*****... mehr lesen...
Gründe: Cornelius O***** wurde des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB schuldig erkannt, weil er in der Nacht zum 26. Mai 2000 in Bad Gastein Alexandra D***** mit Gewalt zur Duldung einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung, nämlich dem mehrmaligen Einführen eines Fingers in ihre Scheide, genötigt hat, indem er sie festhielt, ihr die Kleider vom Leib riss und ihre Oberschenkel auseinanderdrückte. Cornelius O***** wurde des Verbrechens der ... mehr lesen...