Norm: StGB §201StGB §203
Rechtssatz: "Widerstandsunfähig" ist eine Frau, wenn sie in einen Zustand echter Wehrlosigkeit versetzt wurde, das ist eine extreme Lage der Hilflosigkeit, in der sie aus physischen oder psychischen Gründen zu weiterer Widerstandsleistung nicht mehr imstande ist oder in der ihr ein weiterer Widerstand wegen Aussichtslosigkeit nicht zugemutet werden kann. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §201StGB §203
Rechtssatz: Bei Prüfung, ob Widerstandsunfähigkeit vorliegt, ist auch darauf Bedacht zu nehmen, daß bei fortgesetzten Angriffen insbesondere die seelischen Kräfte einer Frau derart erlahmen können, daß sie schließlich aus psychischen Gründen außerstande ist, weiteren Widerstand zu leisten, und sich mehr oder weniger widerstandslos dem Angreifer fügt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB §202StGB §206
Rechtssatz: Gebraucht der Täter die Mittel des § 201 oder § 202 StGB gegen eine unmündige Person, so ist sein Verhalten dennoch nur nach § 206 StGB zu beurteilen, da § 206 StGB die lex specialis ist. Entscheidungstexte 10 Os 10/75 Entscheidungstext OGH 11.03.1975 10 Os 10/75 Veröff: SSt 46/12 = EvBl 1975/195 S 407 ... mehr lesen...
Norm: StGB §105 DStGB §201StGB §202StGB §203StGB §204
Rechtssatz: Konsumtion von vorangehenden Gewalttätigkeiten und Drohungen durch ein anschließend, nach Lage des Falles aber faktisch "uno actu" verübtes Notzuchtsverbrechen. Entscheidungstexte 9 Os 52/74 Entscheidungstext OGH 10.07.1974 9 Os 52/74 11 Os 73/88 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStGB §105 DStGB §201StGB §202
Rechtssatz: Nötigt der Täter in Verwirklichung seines von vornherein auf Notzucht gerichteten Vorhabens die Frau zum Verbleiben im Kraftfahrzeug, bis er eine günstigere Stelle zur Tatbegehung gefunden hat, so wird das Delikt der Nötigung durch jenes der Notzucht konsumiert. Entscheidungstexte 13 Os 3/74 Entscheidungstext OGH 19.03.1974... mehr lesen...
Norm: StGB §131StGB §142StGB §201StGB §203
Rechtssatz: "Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben" setzt eine gewisse Schwere des in Aussicht gestellten Angriffs auf die körperliche Unversehrtheit voraus; bloße Androhung von Schlägen genügt nicht. Veröff: MDR 1975,367 (Dallinger) Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1974:RS0103884 D... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStGB §105 DStGB aF §201
Rechtssatz: Nötigt der Täter nach vorangegangener Notzucht die Frau mit vorgehaltenem Revolver, die ganze Nacht bei ihm auszuharren, wird das Tatbild der Erpressung nicht durch jene der Notzucht konsumiert. Die Dauer der erzwungenen Freiheitsbeschränkung geht soweit über die durch die Notzucht begründete sexuelle Freiheitsbeschränkung hinaus, daß die Annahme der Verletzung zweier Rechtsgüter berechtigt i... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §201
Rechtssatz: Versuch des Verbrechens der Notzucht nach § 125 StG (nunmehr § 201 StGB) liegt bereits vor, wenn der Täter mit der Gewalttätigkeit beginnt (Rittler II 2.Auflage 299; SSt 38/19). Entscheidungstexte 12 Os 190/71 Entscheidungstext OGH 16.11.1971 12 Os 190/71 12 Os 135/72 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StGB §99 DStGB §201StGB §205
Rechtssatz: War die Absicht des Täters von vornherein auf die Durchführung eines Geschlechtsverkehrs gerichtet, so stellen sich die einzelnen Vorakte, wie zB das Verfolgen des Mädchens, ihr Festhalten, das Zurückzerren zum Auto und das Hineinstoßen in dieses nur als Teilakte der Notzucht nach dem § 125 StG (nunmehr § 201 StGB) dar, auch wenn der eigentliche Notzuchtsakt nicht unmittelbar danach, sondern erst n... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A1StGB §201
Rechtssatz: Die weibliche Geschlechtsehre ist ein notwehrfähiges Rechtsgut, soweit ein Angriff auf sie einen Angriff auf Leben oder Freiheit enthält (zB bei Notzucht). Entscheidungstexte 12 Os 31/69 Entscheidungstext OGH 23.04.1969 12 Os 31/69 Veröff: EvBl 1969/364 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A1StGB §201
Rechtssatz: Der Gatte einer von einem Dritten in Notzuchtsabsicht überfallenen Frau handelt dann, wenn er auf den Dritten einschlägt, um seine Frau zu befreien, nicht rechtswidrig (Nothilfe). Entscheidungstexte 12 Os 31/69 Entscheidungstext OGH 23.04.1969 12 Os 31/69 Veröff: EvBl 1969/364 S 554 European ... mehr lesen...
Norm: StGB §12 AaStGB §201
Rechtssatz: Handelt es sich um ein zweiaktiges Delikt, bei dem - wie es das Verbrechen der Notzucht bedingt - der zweite Akt - der Geschlechtsverkehr - nur persönlich gesetzt werden kann, so ist nach herrschender Auffassung (vgl 5 Os 68/51, 5 Os 618/53, 8 Os 166/58, ferner Rittler I S 282 Anmerkung 1) nur jener als unmittelbarer Täter zu betrachten, der diesen zweiten Akt selbst verübt, während jenem Täter, welcher de... mehr lesen...
Norm: StGB §99 DStGB §201
Rechtssatz: Freiheitsbeschränkung als straflose Vortat zum Notzuchtsverbrechen. Entscheidungstexte 8 Os 232/60 Entscheidungstext OGH 21.10.1960 8 Os 232/60 12 Os 35/64 Entscheidungstext OGH 08.04.1964 12 Os 35/64 Auch; Beisatz: Hier: Als selbständige Tat vor der Notzucht selbständig strafbar. (T... mehr lesen...
Norm: StGB §14 BStGB §201
Rechtssatz: Bei den "eigenhändigen" Delikten, das sind solche, bei denen die Ausführungshandlung selbst nur persönlich vorgenommen werden kann, haftet der Mitwirkende, der nur eine Teilhandlung des Deliktes setzt, wie etwa beim Verbrechen der Notzucht nach dem § 125 StG (nunmehr § 201 StGB) die Gewaltausübung, hingegen die nur höchstpersönlich zu verwirklichende Vollendung des Verbrechens weder will noch setzt, ledigli... mehr lesen...
Norm: StGB §16 EStGB §99 EStGB §201
Rechtssatz: Bei freiwilligem Rücktritt von der versuchten Notzucht kann Einschränkung der persönlichen Freiheit vorliegen, sodaß der Täter nach § 93 StG (nunmehr § 99 StGB) haftet. Entscheidungstexte 4 Os 356/23 Entscheidungstext OGH 28.09.1923 4 Os 356/23 Veröff: SSt 3/63 5 Os 288/51 Entschei... mehr lesen...