Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Oktober 1948 geborene Angeklagte Peter A des Verbrechens der versuchten Notzucht nach § 15, 201 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt; außerdem ordnete das Schöffengericht gemäß § 21 Abs. 2 StGB die Unterbringung des Angeklagten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher an. Dem Angeklagten liegt zur Last, daß er am 7.Februar 1978 (gegen 20 Uhr) in Neu-Draschitz versucht hat, die 51-jä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Eduard A und Alfred B des Verbrechens der Notzucht nach dem § 201 Abs. 1 StGB und des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Das Urteil gründet sich auf den Wahrspruch der Geschwornen, welche die für die beiden Angeklagten gemeinsam in Richtung des Verbrechens der Notzucht nach dem § 201 Abs. 2 StGB gestellte Hauptfrage I sowie die nur für den Angeklagten Eduard A wegen dieses Verbrechens gestellte Event... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 28-jährige Maurer Alois A des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB (Punkt I des Schuldspruches; ergangen in Erledigung der auf Verbrechen der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB lautenden Anklage) und des Vergehens der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB (Punkt II des Schuldspruchs) schuldig erkannt, weil er I. am 5. Dezember 1977 in Kundl die Ingrid B mit Gewalt, nämlich dadurch, daß er sie in... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde unter anderen der am 13. Juli 1960 geborene Installateurlehrling Rudolf A der Verbrechen des schweren Diebstahls nach den § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 und 2, 128 Abs. 1 Z 4 und 129 Z 1 (und 2) StGB und der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach den § 15, 202 Abs. 1 StGB sowie der Vergehen der schweren Sachbeschädigung nach den § 125, 126 Abs. 1 Z 5 StGB, der dauernden Sachentziehung nach dem § 135 Abs. 1 StGB und des versuch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 26.Jänner 1963 geborene Handelsschüler Klaus A und der am 12.Dezember 1962 geborene Schüler Alfred B von der wider sie erhobenen Anklage, die am 14.März 1964 geborene Elisabeth C Ende Juni 1977 und am 3.September 1977 durch das im
Spruch: beschriebene Verhalten zur Duldung unzüchtiger Handlungen genötigt und hiedurch das Vergehen der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB. begangen, sowie dabei am 3.September 1977 der Genannten Kratzwun... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB aF §203StGB aF §204
Rechtssatz: Sexuelle Handlungen unter Ehegatten fallen nicht unter den Unzuchtsbegriff. Bei Zwang oder Nötigung ist § 105 StGB anzuwenden, weil bei Ehegatten nicht die Sittlichkeit, sondern das Recht auf Freiwilligkeit des Handels geschütztes Rechtsgut ist. Entscheidungstexte 13 Os 167/77 Entscheidungstext OGH 07.04.1978 13 Os 167/77 V... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Juni 1941 geborene Tischlergeselle Wolfgang A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB., des Verbrechens der schweren Nötigung nach § 105, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB. und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Dieses Urteil wird vom Angeklagten mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung bekämpft. Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde bereits vom Obersten Gerichtshof in nichtöffentlic... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.April 1957 geborene beschäftigungslose Alfred A des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach den § 15, 127 Abs. 1, 129 Z. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er am 24.September 1977 in Wien versuchte, Bargeld in einem 5.000,-- S nicht übersteigenden Betrag dem Inhaber des Gasthauses B durch Einbruch mit dem Vorsatz wegzunehmen, sich durch dessen Zueignung unrechtmäßig zu bereichern. Diesen Schuldspruch bekämpft der Ange... mehr lesen...
Norm: StGB §201 aF
Rechtssatz: Versuchte Notzucht verlangt nicht bereits Vorliegen der Widerstandsunfähigkeit. Entscheidungstexte 11 Os 191/77 Entscheidungstext OGH 17.01.1978 11 Os 191/77 13 Os 90/87 Entscheidungstext OGH 10.09.1987 13 Os 90/87 Vgl auch 15 Os 30/89 ... mehr lesen...
Norm: StGB §131StGB §142 CStGB §201StGB §203
Rechtssatz: Die Imminenz einer Drohung ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beantworten. Entscheidungstexte 10 Os 141/77 Entscheidungstext OGH 23.11.1977 10 Os 141/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0093814 Dokumentnummer JJR_19771... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB aF §203
Rechtssatz: Zur Tatvollendung gehört der Mißbrauch. Entscheidungstexte 10 Os 78/77 Entscheidungstext OGH 24.08.1977 10 Os 78/77 13 Os 166/77 Entscheidungstext OGH 12.01.1978 13 Os 166/77 Auch; Beisatz: Die Berührung der Geschlechtsteile nur Versuch. (T1) ... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB aF §203
Rechtssatz: § 201 StGB aF ist ein vollendet zweiaktiges Delikt. Entscheidungstexte 10 Os 78/77 Entscheidungstext OGH 24.08.1977 10 Os 78/77 13 Os 176/86 Entscheidungstext OGH 14.05.1987 13 Os 176/86 Beisatz: Zur Notzucht. (T1) European Case... mehr lesen...
Norm: StGB §142 CStGB §201StGB §203
Rechtssatz: § 142 setzt - im Gegensatz zu § 201 und 203 StGB - nicht voraus, daß sich das an Leib und Leben angedrohte Übel gegen den Bedrohten selbst richtet. Entscheidungstexte 11 Os 80/77 Entscheidungstext OGH 28.06.1977 11 Os 80/77 Veröff: SSt 48/52 = EvBl 1977/272 S 670 = RZ 1977/117 S 220 ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BbStGB §125StGB §201
Rechtssatz: Die im Zuge der Überwältigung des Opfers erfolgenden Beschädigung von Kleidungsstücken ist dem Täter neben dem Verbrechen der Notzucht nicht gesondert zuzurechnen. Entscheidungstexte 12 Os 70/77 Entscheidungstext OGH 23.06.1977 12 Os 70/77 13 Os 4/82 Entscheidungstext OGH 18.... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BbStGB §125StGB §201
Rechtssatz: Die Beschädigung des Funkgerätes und das Wegwerfen des Zündschlüssels werden nicht durch das Verbrechen der (in einem Taxi verübten) Notzucht konsumiert. Entscheidungstexte 12 Os 70/77 Entscheidungstext OGH 23.06.1977 12 Os 70/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am ***** geborene Hilfsarbeiter Karl S***** schuldig erkannt: 1. des Verbrechens der Freiheitsentziehung nach dem § 99 Abs 1 und Abs 2 (2. Fall) StGB; 2. des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach dem § 203 Abs 1 StGB; 3. des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs 1 und 2 StGB; 4. des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 und Abs 2 Z 3 StGB; 5. ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStGB §201StGB §203
Rechtssatz: Realkonkurrenz zwischen § 201 StGB und § 203, wenn sich die der Notzucht vorangegangenen, sie begleitenden oder auch nachfolgenden Unzuchtshandlungen als von der Notzucht getrennte, auf gesonderten Willensentschlüssen des Täters beruhende, auf geschlechtlichen Mißbrauch des Opfers teils durch Beischlaf, teils auf andere Art gerichtete selbständige Tathandlungen darstellen. Ents... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B1StGB §201
Rechtssatz: Die gewalttätigen Tathandlungen, auch die das Opfer unmittelbar in den Zustand der Widerstandsunfähigkeit versetzt werden soll, sind als Versuch des § 201 StGB zu werten, sofern der Täter sogleich (auch) den zweiten Deliktsakt (Mißbrauch zum außerehelichen Beischlaf) setzen will. Entscheidungstexte 13 Os 171/75 Entscheidungstext OGH 09.09.1976 ... mehr lesen...
Norm: StGB §16 AStGB §201
Rechtssatz: Freiwilligkeit liegt vor, wenn der Täter aus eigenem Antrieb von einem von ihm für durchführbar gehaltenen deliktischen Vorhaben abläßt. Dies trifft nicht bei Furcht vor drohender Entdeckung zu, wobei es genügt daß der Täter in der Person des Opfers liegenden Umständen eine solche Bedeutung beimißt, daß er subjektiv nicht mehr die Kraft oder den Mut zur Vollendung hat. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB §203
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, ob das Opfer dem gewaltsamen Angriff gegenüber einen aktuellen Widerstandswillen bestätigen konnte. Entscheidungstexte 13 Os 87/75 Entscheidungstext OGH 22.06.1976 13 Os 87/75 Veröff: EvBl 1977/78 S 164 11 Os 191/77 Entscheidungstext OGH 17.01.1978 11 Os 1... mehr lesen...
Norm: StGB §102StGB §105 A2StGB §131StGB §142 BStGB §201StGB §202StGB §269
Rechtssatz: Gewalt ist auch Verabreichung eine Betäubungsmittels (hier: betäubendes Getränk). Entscheidungstexte 13 Os 51/76 Entscheidungstext OGH 10.06.1976 13 Os 51/76 9 Os 146/76 Entscheidungstext OGH 08.12.1976 9 Os 146/76 Implizite auch; Veröff: SSt 47/74 ... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB aF §203StGB §205
Rechtssatz: Ob Widerstandsunfähigkeit vorliegt ist nicht stets nur (reine) Rechtsfrage, jedenfalls als Zustand körperlicher Erschöpfung unterliegt sie der Beurteilung nach den Erfahrungen der Medizin. Entscheidungstexte 9 Os 124/75 Entscheidungstext OGH 17.03.1976 9 Os 124/75 12 Os 121/80 ... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB §203StGB §205
Rechtssatz: Widerstandsunfähigkeit liegt nur bei Unmöglichkeit, Aussichtslosigkeit oder Unzumutbarkeit eines weiteren Widerstands vor; dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Entscheidungstexte 9 Os 124/75 Entscheidungstext OGH 17.03.1976 9 Os 124/75 13 Os 87/75 Entscheidungstext OGH 22.06.1976 13 ... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB aF §202
Rechtssatz: Notzucht verlangt Widerstandsunfähigkeit der Frau; bei der Nötigung zum Beischlaf darf ein solcher Zustand nicht vorliegen. Entscheidungstexte 9 Os 124/75 Entscheidungstext OGH 17.03.1976 9 Os 124/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0095556 D... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201
Rechtssatz: Das Bewußtsein, den Widerstand des Opfers nur mit Gewalt brechen zu können, ist dem Bewußtsein der Widerstandsunfähigkeit des Opfers nicht gleichzustellen. Entscheidungstexte 9 Os 124/75 Entscheidungstext OGH 17.03.1976 9 Os 124/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0095551... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201
Rechtssatz: Bei durch vorangegangene Vorfälle aufgestauter Erregung des Täters bedarf es einer genauen Untersuchung, ob er noch an einen ernstgemeinten, nur durch Überwältigung ausschaltbaren Widerstand der Frau glauben und einer solchen Erwägung noch Raum geben konnte und ob dieselbe noch sein Bewußtsein durchdringen konnte. Entscheidungstexte 9 Os 124/75 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §142 Abs1 EStGB §143 CStGB §201StGB §202StGB §203StGB §204
Rechtssatz: Der Tatbestand der Delikte nach §§ 142 Abs 1, 201 - 204 StGB erfasst auch die bei Anwendung körperlicher Gewalt dem Opfer zugefügten leichten Verletzungen (daher keine Idealkonkurrenz mit § 83 StGB). Schwere Verletzungen führen zur Anwendung des jeweiligen Abs 2 der §§ 201 bis 204 StGB beziehungsweise des § 143 StGB. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB aF §202
Rechtssatz: Notzucht unterscheidet sich von der Nötigung zum Beischlaf grundlegend dadurch, daß im letzteren Fall der vom Täter ausgeübte Zwang nicht bis zur Widerstandsunfähigkeit des Opfers reicht. Entscheidungstexte 9 Os 142/74 Entscheidungstext OGH 21.05.1975 9 Os 142/74 Veröff: JBl 1975,663 13 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB aF §202
Rechtssatz: Der Täter muß sich sowohl bei der Notzucht als auch bei der Nötigung zum Beischlaf der Ernsthaftigkeit des Widerstandes seines Opfers bewußt sein. Entscheidungstexte 13 Os 16/75 Entscheidungstext OGH 20.03.1975 13 Os 16/75 Veröff: EvBl 1975/270 S 613 12 Os 3/76 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: StGB §201 aFStGB §202 aF
Rechtssatz: § 201 StGB erfordert, daß der Tätervorsatz auf das Herbeiführen einer Widerstandsunfähigkeit der betroffenen Frau und ihren Mißbrauch zum außerehelichen Beischlaf in diesem Zustand gerichtet ist; strebt der Täter hingegen an, den (entgegenstehenden) Willen der Frau zu beugen und zu erreichen, daß sie letztlich (ohne geradezu wehrlos oder bewußtlos zu sein, aber immerhin als Folge seiner Gewalttätigkei... mehr lesen...