Norm: StGB aF §201StGB aF §202StGB aF §203StGB aF §204StGB §206StGB §207
Rechtssatz: Die Strafbestimmungen der §§ 206 und 207 StGB gegen den geschlechtlichen Mißbrauch Unmündiger stellen keine abschließenden, die Normen zum Schutz vor sexuellen Angriffen mit Brechung oder Beugung des widerstrebenden Willens des Opfers verdrängenden Regelungen dar, zumal sie allein die ungestörte sexuelle Entwicklung Unmündiger gewährleisten sollen, ohne daß es ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde gemäß § 21 Abs 1 StGB die Unterbringung des am 25.Mai 1964 geborenen Heinrich A in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher angeordnet. Laut dem von einem einhelligen Wahrspruch der Geschwornen ausgehenden Einweisungserkenntnis hat der Genannte jeweils im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit infolge Schwachsinns I. am 11.Oktober 1984 in Döbriach 1) die am 21.Juni 1975 geborene Natascha B mit Gewalt, indem er sie an der Hand erfaßte und... mehr lesen...
Gründe: Helmut A, Thomas D, Friedrich E, Kurt C und Wilhelm B wurden des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil sie gemeinsam Waltraud F in einem Personenkraftwagen durch im Urteil detailliert beschriebene Gewaltakte und durch die Drohung mit dem Umbringen widerstandsunfähig gemacht und in diesem Zustand zum außerehelichen Beischlaf, der nur dem Thomas D gelang, mißbraucht haben. Wilhelm B bekämpft diesen Schuldspruch aus § 281 Abs 1 Z. 4, 5 und 10 StP... mehr lesen...
Norm: ABGB §1328ABGB §1329StGB aF §201
Rechtssatz: Die neue Lehre vertritt einheitlich den Standpunkt, daß auch im Falle einer echten Notzucht der Ersatz immaterieller Schäden gebührt. Im Ergebnis ist es hiebei ohne Bedeutung, ob man von einer analogen oder direkten Anwendung des § 1328 ABGB ausgeht und von ihm den Ersatz immaterieller Schäden ableitet (Strasser in JBl 1965, 576) oder ob man die Berechtigung zur Forderung ideeller Schäden aus d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Ried im Innkreis vom 10.6.1983, bestätigt durch Urteil des Oberlandesgerichtes Linz vom 11.10.1983, schuldig erkannt, die Klägerin am 20.2.1983 dadurch, daß er sie auf den Liegesitz des PKWs warf, ihr Schläge versetzte und sich auf sie kniete, eine Person weiblichen Geschlechtes mit Gewalt gegen ihre Person widerstandsunfähig gemacht und in diesem Zustand zum außerehelichen Beischlaf und dadurch, daß er den Stiel ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 37-jährige Emmerich A des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1 StGB sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB und des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt. Versuchter Raub liegt ihm (laut Punkt C des Urteilssatzes) zur Last, weil er am 3.Juli 1984 in Linz durch die Äußerung 'das ist ein Überfall', somit durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, der Hermine B, fremde beweglic... mehr lesen...
Norm: StGB §12 AaStGB §12 BcStGB §201
Rechtssatz: Mit dem Tatbestand nach § 201 StGB wird - im Gegensatz zu § 202 StGB - ein hinsichtlich des zweiten Teilaktes, also des Beischlafs, "eigenhändiges" Delikt normiert, welches nur durch den Täter des ersten Teilaktes, nämlich eines am Widerstandsunfähigmachen des Opfers Beteiligter (§ 12 erster bis dritter Fall StGB), in unmittelbarer Täterschaft (§ 12 erster Fall StGB) begangen werden kann. Wer nu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (unter anderen) der Angeklagte Herbert B der Verbrechen der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB und des Zwanges zur Unzucht nach § 203 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er, Anton A, Walter C und Hans D in der Nacht zum 28.Mai 1984 in Wien in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken (§ 12 StGB) Petra E vorsätzlich mit Gewalt gegen ihre Person, sowie durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben (§ 89 StGB) widerstandsunfähig machten, ind... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25.Februar 1955 geborene Invalidenrentner Franz A des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach dem § 202 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 27.August 1984 auf einem neben der Bundesstraße angelegten Parkplatz im Gemeindegebiet Ratten, Helga B, die er über deren Ersuchen heimbringen sollte, mit Gewalt, indem er sie mit dem Oberkörper zwischen Fahrer- und Beifahrersitz seines Personenkraftwagens zwängte und (danach) auch mit de... mehr lesen...
Norm: StGB §142 CStGB §201
Rechtssatz: Eine Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben liegt vor, wenn der Täter ein Übel - im allgemeinen von gewisser Schwere - für Leib oder Leben des Bedrohten ankündigt, diese Ankündigung eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben befürchten lässt und der sofortige Vollzug des angedrohten Übels in Aussicht gestellt wird; diese Kriterien der Raubbedrohung müssen vom (zumindest bedingten) Vorsatz des T... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil erkannte das Jugendschöffengericht den 16-jährigen Robert A und den 15-jährigen Michael B des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs.1, 143 StGB schuldig, weil die Genannten am 12.Mai !richtig: am 6.Mai; vgl. S 11, 13, 15 1983 in Wien in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben (§ 89 StGB) dem (damals 13- jährigen) Andreas C eine fremde bewegliche Sache, nämlich ca. 96 S Bargeld, ... mehr lesen...
Gründe: Der am 15.Juni 1965 geborene Einzelhandelskaufmann Karl A und der am 15. Dezember 1956 geborene Bankangestellte Hermann B wurden des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 10.Juni 1984 in Winkl (Gemeinde St. Jakob im Rosental) im einverständlichen Zusammenwirken Barbara C mit Gewalt gegen ihre Person, indem sie sie in einem Personenkraftwagen festhielten, ihr die Kleider vom Leib rissen, sie an den Armen festhielten und sich auf... mehr lesen...
Gründe: Das Landesgericht erkannte den am 26.August 1941 geborenen Adolf A des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs.1 StGB. (I) und des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs.1 StGB. (II) schuldig. Den Schuldspruch nach § 202 Abs.1 StGB. (II), wonach Adolf A am 19. Juni 1983 in Leutasch-Puttbach Renate B dadurch, daß er sich trotz ihres Entgegenstemmens mit seinem Körper auf sie legte, ihre Hand von der Türklinke des Kraftwagens wegdrückte, ihre Beine auseinanderpr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.Mai 1952 geborene Helmuth A des Verbrechens der versuchten Notzucht nach den § 15, 201 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Es liegt ihm zur Last, am 26.Jänner 1984 in Inzing die Frieda B mit Gewalt gegen ihre Person, indem er sie zu Boden warf, sich auf sie kniete, ihr Fußtritte sowie Schläge versetzte, sie hinter einen Stadel zerrte, dort gegen eine Wand drückte und ihr die Oberkleidung herunterriß, widerstandsunfähig gemacht und danach... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB aF §202
Rechtssatz: Das Verbrechen der Nötigung zum Beischlaf steht zu jenem der Notzucht im Verhältnis der (formellen) Subsidiarität. Entscheidungstexte 13 Os 102/84 Entscheidungstext OGH 23.08.1984 13 Os 102/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0095537 Dokum... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7. Juni 1960 geborene Tischlergeselle Franz A des Verbrechens der teils vollendeten und teils versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 202 Abs. 1 und 15 StGB sowie einer anderen strafbaren Handlung schuldig erkannt. In dem von ihm mit Nichtigkeitsbeschwerde aus der Z 9 lit b des § 281 Abs. 1 StPO bekämpften Schuldspruch (nur) zum Punkt I 2 wird ihm als versuchte Nötigung zum Beischlaf angelastet, am 5. Juli 1982 in St. Michael im Lu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24. Juni 1966 geborene kaufmännische Lehrling Martin A der Verbrechen des Beischlafs mit Unmündigen nach § 206 Abs. 1 StGB (1.) und der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB (2.) schuldig erkannt. Darnach hat er am 20. Feber 1983 in Leonding 1. mit der am 11. Juni 1970 geborenen, mithin unmündigen Petra B den außerehelichen Beischlaf unternommen; 2. die Genannte, indem er sie zur Durchführung von Hand- und Mundverkehr verlei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 51-jährige Kurt A (zu 1) des Verbrechens der versuchten Notzucht nach § 15, 201 Abs. 1 und (zu 2) des Vergehens der teils vollendeten, teils versuchten Nötigung zur Unzucht nach § 15, 204 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 23.April 1983 in Wien (1.) Marcella B mit Gewalt gegen ihre Person, indem er ihr Faustschläge versetzte, sie am Hals würgte, mehrmals in die linke Brust zwickte und ihr die Kleider vom Körper riß, widerst... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §201 ff
Rechtssatz: Die mit einem Sittlichkeitsdelikt regelmäßig verbundenen psychischen Beeinträchtigungen des Opfers sind bei den mehrfach gestuften Strafsätzen dieser Delikte ohnedies einkalkuliert. Entscheidungstexte 12 Os 154/83 Entscheidungstext OGH 21.12.1983 12 Os 154/83 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde u.a. Stefan A des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Z 1 (richtig Abs 1) StGB schuldig erkannt. Das Erstgericht verurteilte den Angeklagten nach dieser Gesetzesstelle zu 10 (zehn) Monaten Freiheitsstrafe. Dabei wertete es zwei einschlägige Vorstrafen, die Tatsache, daß er der Haupttäter war, sowie den Umstand, daß die Vorgangsweise für die Frau besonders erniedrigend und die Menschenwürde verletzend war, als erschwerend, keinen U... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. Juni 1959 geborene Hilfsarbeiter Manfred Johannes A des Verbrechens der versuchten Notzucht (in zwei Fällen) nach §§ 15 (Abs. 1), 201 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Hingegen wurde er von der weiteren Anklage (in Richtung des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs. 1 StGB.), er habe am 5. April 1983 (richtig: am 4. April 1983) in Wels außer dem Fall der Notzuch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.Juni 1958 geborene Angeklagte Ernst A des Verbrechens (richtig: des Vergehens) der Nötigung zur Unzucht nach dem § 204 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Dieses Urteil wird sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Angeklagten im Schuldspruch mit Nichtigkeitsbeschwerde und im Strafausspruch mit Berufung bekämpft. Rechtliche Beurteilung Der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft kommt Berechtigung zu. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Jänner 1954 geborene Deichgräber Alois A der Verbrechen der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB und des Zwanges zur Unzucht nach § 203 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 30.September 1982 auf der Laubichl-Alm in Werfenweng Anna Katharina B mit Gewalt, und zwar indem er ihr mit einem Haarspray ins Gesicht sprühte und sie mit Handschellen fesselte, sowie durch eine gegen sie gerichtete Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und L... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (u.a.) der am 17.Mai 1953 geborene jugoslawische Staatsangehörige Namik A der Verbrechen der Notzucht nach § 125 StG. (Punkt A I des Urteilssatzes), der öffentlichen Gewalttätigkeit durch unbefugte Einschränkung der persönlichen Freiheit eines Menschen nach § 93 StG. (Punkt A II), durch Erpressung nach § 98 lit. b StG. (Punkt A III) und durch gefährliche Drohung nach § 99 StG. (Punkt A IV), ferner des Diebstahls nach §... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der nunmehr 29-jährige, zuletzt beschäftigungslose Gottfried Constantin A der Verbrechen der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB (Punkt 1 des Urteilsspruchs) und der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB (Punkt 3 des Urteilsspruchs) sowie der Vergehen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und Abs 3 erster Fall StGB (Punkt 2 des Urteilsspruchs) und der teils vollendeten, teils versuchten gefährlichen Droh... mehr lesen...
Norm: StGB aF §201StGB §205
Rechtssatz: Notzucht setzt voraus, daß der Vorsatz des Täters bereits bei der Herbeiführung der Widerstandsunfähigkeit - zumindest partiell - auf den geschlechtlichen Mißbrauch gerichtet sein muß. Bewirkt der Täter jedoch diesen Zustand aus anderen Gründen und faßt er erst nachträglich den Entschluß, an dem bereits widerstandsunfähigen Opfer den außerehelichen Beischlaf zu vollziehen, so fällt ihm das Verbrechen der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12. Mai 1956 geborene, zuletzt beschäftigungslose Josef A (zu I) des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs 1 StGB und (zu II) des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hatte er am 13. Juli 1982 I.) in einem Wald bei St. Michael ob der Gurk, Gemeinde Poggersdorf, Brigitte B mit Gewalt gegen ihre Person, indem er gegen sie ein Messer richtete und sie dadurch veranlaßte, mit ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 19.April 1960 geborene Autoverkäufer Karl A, der am 18.Mai 1961 geborene Maschinenschlosser Willibald Ernst B, der am 17.Oktober 1959 geborene Bürokaufmann Peter C und der am 25.September 1962 geborene Gas- und Wasserleitungsinstallateur Siegfried D des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Notzucht nach §§ 201 Abs 1 und 15 StGB (Punkt I 1 des Urteilssatzes), der Angeklagte Willibald Ernst B außerdem des Verbrechens (r... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 29. Dezember 1949 geborene (ehemalige) Pharmaberater Henryk A des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Notzucht nach § 201 Abs. 1, 15 StGB schuldig erkannt. Das Schöffengericht lastet ihm an, in Wien Personen weiblichen Geschlechts, nämlich Ende Oktober 1980 Gabriele E, Anfang November 1980 Marina C und am 25. Oktober 1980 Elisabeth D dadurch, daß er ihnen Getränke anbot, in die er vorher Tranquilizer vom Benzodiazepin... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 15.11.1943 geborene Gelegenheitsarbeiter Friedrich A und der am 3.9.1946 geborene Kraftfahrer Horst B des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB und des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 12.1.1981 in Innsbruck im bewußten und gemeinsamen Zusammenwirken als Mittäter Simona C 1. mit Gewalt und durch gefährliche Drohung, nämlich dadurch, daß sie sie festhielte... mehr lesen...