RS OGH 1996/5/14 14Os178/95

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Veröffentlicht am 14.05.1996
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Norm

StGB §156

Rechtssatz

"Schwarzentlohnung": Im Fall einer bloßen Abgeltung tatsächlich erbrachter und wertmäßig das offizielle Gehalt übersteigender Leistungen eines Dienstnehmers wird keine im Sinne des § 156 StGB tatbildmäßige Verminderung des Vermögens der Gesellschaft bewirkt, sondern diese vielmehr durch die Abdeckung bestehender Forderungen von einer Last befreit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102143

Dokumentnummer

JJR_19960514_OGH0002_0140OS00178_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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