Norm
StGB §156Rechtssatz
Die Möglichkeit einer erfolgreichen Anfechtung der Vermögenstransaktion oder der Inanspruchnahme des Übernehmers eines Vermögens oder Unternehmens schließt die Benachteiligung von Gläubigern nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0094681Dokumentnummer
JJR_19960215_OGH0002_0150OS00180_9500000_001