Norm
StGB §156Rechtssatz
Beim Tatbestand der betrügerischen Krida geht es um die Beeinträchtigung des Befriedigungsfonds der Gläubigergesamtheit, nicht aber darum, ob es einzelnen von ihnen doch noch gelingt, eine Schädigung durch Befriedigung aus anderen Quellen zu verhindern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0094745Dokumentnummer
JJR_19960116_OGH0002_0140OS00101_9500000_002