RS OGH 1996/5/14 14Os178/95, 14Os92/03, 15Os49/07f, 15Os192/08m, 14Os1/16b, 15Os65/18z, 11Os31/18w

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Veröffentlicht am 14.05.1996
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Norm

StGB §156
StGB §159 Abs1 Z2

Rechtssatz

Zwar kann eine Aufrechnung keine Vermögensverringerung bewirken und würde daher (ohne im Kridastadium von einer strafbaren Haftung nach § 159 Abs 1 Z 2 StGB zu befreien) an sich eine Strafbarkeit nach § 156 StGB ausschließen, doch hätte es hiezu der Manifestation eines entsprechenden Kompensationswillens bedurft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102144

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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