RS OGH 1996/3/19 14Os179/95, 15Os195/96, 15Os127/98, 14Os141/01, 14Os125/02, 15Os87/07v, 12Os31/07m,

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Veröffentlicht am 19.03.1996
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Norm

StGB §156

Rechtssatz

Die Gläubigereigenschaft wird bereits durch die Entstehung, nicht erst durch die Fälligkeit der Schuld begründet, und zwar unabhängig davon, ob Schritte zur Hereinbringung der Forderung seitens der Gläubiger gesetzt wurden oder nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0095306

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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