Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Adolf G*** (im zweiten Rechtsgang erneut) des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 2 StGB (A 1) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (A 2), des tätlichen Angriffs auf einen Beamten nach § 270 (Abs 1) StGB (B 1), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (B 2) sowie der Beleidigung nach § 115 Abs 1 StGB (B 3) schuldig erkannt. Darnach hat er am 2.Mai 1989 in Linz dem Mohamed A***-B*** durch die... mehr lesen...
Norm: StGB §144
Rechtssatz: In einem im - wenn auch noch nicht verbücherten (SSt 55/71) - Eigentum (Miteigentum) fundierten Nutzungsanspruch ist ein realer Vermögensbestandteil zu erblicken, auf den (formfrei - MietSlg 7037) verzichtet werden kann. Die Abnötigung eines derartigen Verzichtes mit Gewalt oder gefährlicher Drohung stellt demnach das (vollendete) Verbrechen der Erpressung dar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Der am 9.März 1965 geborene Alois H*** wurde des Verbrechens der schweren Erpressung nach §§ 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z 1 StGB und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Den wesentlichen Urteilsfeststellungen zufolge hat Josef E*** im Juni 1989 durch Kauf vom Vater des Angeklagten, Alfred H***, das außerbücherliche Eigentum an der Hälfte des Grundstückes samt Haus in Seibersdorf 102 erworben, während die andere Hälfte dieser Liegenschaft i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.Mai 1957 geborene ägyptische Staatsangehörige Mohamed Abd el Latif Abo EL M*** der Vergehen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs. 1 StGB (Punkt 1./ des Urteilssatzes) und der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB (Punkt 2./ des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Darnach hat er im einverständlichen Zusammenwirken mit den zugleich abgeurteilten Mittätern Reda Mousstafa Mahmoud S***, Housam Elden Abdel Aziz Ahmed EL B*** und Adel Taha Abde... mehr lesen...
Norm: StGB §105 Abs1StGB §127 AStGB §142 AStGB §144StGB §146 C1
Rechtssatz: Bankomatkarten sind auch dann keine Wertträger, wenn dem Täter der persönliche Code bekannt ist, können daher weder Gegenstand eines Diebstahles noch eines Betruges noch eines Raubes und somit auch keiner Erpressung sein. Entscheidungstexte 11 Os 95/88 Entscheidungstext OGH 06.09.1988 11 Os 95/88 Veröff: S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.Februar 1965 geborene Hans-Peter S*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Raubes nach den §§ 142 Abs. 1 und 15 StGB (I), des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach den §§ 15, 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z 1 StGB (II) und des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach dem § 135 Abs. 1 StGB (III) schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, am 19.Februar 1988 in Innsbruck dem Lutz O*** mit unrechtmäßi... mehr lesen...
Norm: StGB §144StGB §146 F
Rechtssatz: Ein Ausschluß des Betrugs-Tatbestandes wegen Vorliegens der Tatbestandsmerkmale der Erpressung (Tatbestandsexklusivität: "nötigen" schließt "verleiten" aus) im Fall eines Prävalierens des Nötigungselements gegenüber dem Täuschungselement in demselben Tatverhalten kommt nur im Fall einer Identität des Angriffsobjekts, also dann in Betracht, wenn sich das sowohl ein Nötigungselement als auch ein Täuschungsel... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred H*** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 und 12 (zweiter Fall) StGB (1. und 4.), sowie der Vergehen der Zuhälterei nach § 216 Abs 2, 1., 2. und 4. Deliktsfall StGB (2.), der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (3.), und der mittelbaren unrichtigen Beurkundung nach § 228 Abs 2 StGB (5.) schuldig erkannt. Der Angeklagte ficht die Schuldsprüche wegen Nötigung (3.) und wegen Betruges (4.) mit einer auf die Z 5 und ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Juni 1963 geborene und zuletzt beschäftigungslos gewesene Anton B*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten Mordes nach den §§ 15, 75 StGB (Punkt I), des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB (Punkt II), des Vergehens des versuchten Ansammelns von Kampfmitteln nach den §§ 15, 280 Abs 1 StGB (Punkt III), des Verbrechens des teils ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem bekämpften Urteil wurde der Angeklagte Jose Enrique M*** (zu I.) des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105, 106 Abs. 1 Z 1 StGB und (zu II.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach dem - allein angefochtenen - Punkt I. des erstgerichtlichen Urteils liegt ihm zur Last, am 1.Dezember 1985 in Wiener Neustadt Heidemarie B*** durch die Äußerung "schau her, was ich da habe, jetzt bringe ich dich um", wobei er... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.November 1969 geborene (demnach noch jugendliche) Christian S*** von der (in Richtung des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143 zweiter Fall StGB erhobenen) Anklage, er habe am 11. Oktober 1986 in Graz versucht, der Elfriede P*** durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) unter Verwendung einer Waffe, indem er ihr ein Messer vorhielt, eine fremde bewegliche Sache, nämlich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen der am 9.November 1963 geborene Otto K*** I./ des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB, II./ des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 (zweiter Fall) StGB, III./ des Vergehens der Freiheitsentziehung nach dem § 99 Abs 1 StGB, IV./ des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach dem § 136 Abs 1 und Abs 2 StGB, V./ des Verbrechens der schweren Erp... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6.Juni 1939 geborene Willibald G*** des verbrechens der schweren Erpressung nach §§ 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 27. November 1982 in Köflach mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Genötigten unrechtmäßig zu bereichern, (seine geschiedene Ehegattin) Johanna G*** durch die Androhung, sie zu erwürgen, zur Unterfertigung der ihr vorgelegten schriftlichen Erklärung, auf den ihr laut gerichtlichem Ve... mehr lesen...
Norm: StGB §144
Rechtssatz: Unter den Vermögensbegriff des § 144 StGB fallen auch Forderungen. Der für die Vollendung der Erpressung vorausgesetzte effektive Vermögensschaden tritt mit der durch die Annahme einer (abgenötigten) Verzichtserklärung seitens des Schuldners bewirkten Aufhebung der Verbindlichkeit ein (§ 1444 ABGB). Entscheidungstexte 9 Os 184/85 Entscheidungstext OGH 22... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden u.a. Süleyman A und Ismail B des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB. schuldig erkannt. Ihnen liegt nach dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen - welche die (für jeden Angeklagten getrennt) gemäß § 312 Abs. 1 StPO. im Sinne des Anklagevorwurfes gestellten Hauptfragen A/ und B/ in Richtung des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB. uneingeschränkt und einstimmig bejaht ... mehr lesen...
Norm: StGB §105 DStGB §142 DStGB §144
Rechtssatz: Im Gegensatz zu den als spezielle Nötigungsdelikte konstruierten Vermögensdelikten der Erpressung und des Raubes, die auf unrechtmäßige Bereicherung des Täters oder eines Dritten und damit verbundene Vermögensschädigung des Opfers abstellen, liegt das Vergehen der Nötigung als strafbare Handlung gegen die (Willensfreiheit) Freiheit auch dann vor, wenn der Täter rechtswidrig (vgl § 105 Abs 2 StGB... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §107 Abs1StGB §144
Rechtssatz: Imminenz des angedrohten Übels nicht erforderlich. Entscheidungstexte 11 Os 109/85 Entscheidungstext OGH 10.09.1985 11 Os 109/85 12 Os 161/86 Entscheidungstext OGH 11.12.1986 12 Os 161/86 Vgl auch 11 Os 31/91 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.Dezember 1969 geborene jugendliche Angeklagte Bruno A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 15 StGB schuldig erkannt, weil er mit dem Vorsatz auf unrechtmäßige Bereicherung in Hall in Tirol (1.a) am 1.Juli 1984 der Maria B (richtig: Marianne C) einen Schlüssel unerhobenen Wertes und nach Eindringen in ihre Wohnung mit diesem... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.September 1938 geborene Chemielaborant Peter A des Verbrechens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB (1.), des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs. 2 StGB (2.) und des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 zweiter Fall StGB (3.) schuldig erkannt, weil er in einem mit der nachgemachten Unterschrift seines Bewährungshelfers Ottokar B gefertigten Schreiben an das Bezirkspolizeikommiss... mehr lesen...
Norm: StGB §144StGB §164
Rechtssatz: Wer sich mit Bereicherungsvorsatz an einer Gewaltanwendung oder an einer Drohung beteiligt und dadurch einem andern eine diesen am Vermögen schädigende Leistung abnötigt, verantwortet Erpressung, weil er den Leistungsgegenstand durch eigenes strafbares Verhalten unmittelbar in die Hand bekommt. Wer Sachen, die ein anderer (der sogenannte Vortäter) strafbar (§ 164 StGB) erlangt hat, von diesem vorsätzlich (§ ... mehr lesen...
Norm: StGB §144StGB §146 E
Rechtssatz: Besteht die Drohung aus dem Vortäuschen einer Gefahrenlage, so ist nicht Betrug, sondern Erpressung gegeben, weil die Leistung nicht aus freien Stücken (wie für den Betrug typisch), sondern unter dem Druck der Drohung (wie für die Erpressung typisch) erbracht wird. Entscheidungstexte 13 Os 197/84 Entscheidungstext OGH 16.01.1985 13 Os 197/84... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Linz als Schöffengericht vom 30. April 1984, GZ 27 Vr 452/83-45, wurde Helmut Roman A des Verbrechens der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 (Abs 1) StGB und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 12.Februar 1983 in Linz 1. seine Gattin Evelyn A mit Gewalt und durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, die diese am Vermögen schädigt, nämlich zur Ablieferung des bei der Prostitution erzielte... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §144
Rechtssatz: Ein längerer zeitlicher Abstand zwischen Nötigung einerseits und abgenötigtem Verhalten sowie dadurch herbeigeführtem Schadenseintritt andererseits ist gerade bei der Erpressung durchaus typisch, für die Frage der Ausführungsnähe aber ohne Bedeutung. Entscheidungstexte 9 Os 114/84 Entscheidungstext OGH 25.09.1984 9 Os 114/84 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 6.Mai 1948 geborene, zuletzt beschäftigungslose Johann Josef A der Verbrechen der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB. (Punkt II c des Urteilssatzes) und der schweren Erpressung nach §§ 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z. 1 und Abs. 2 Z. 1 und 2 StGB. (Punkt II a) sowie der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. (Punkt III), der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs. 1 StGB. (Punkt IV), der Förderung gew... mehr lesen...
Norm: StGB §105 EStGB §144
Rechtssatz: Erpressung steht zur Nötigung im Verhältnis der Spezialität. Entscheidungstexte 12 Os 153/83 Entscheidungstext OGH 15.03.1984 12 Os 153/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0093511 Dokumentnummer JJR_19840315_OGH0002_0120OS00153_8300000_0... mehr lesen...
Gründe: Der am 7.Februar 1960 geborene Manfred A und der am 21.Juni 1965 geborene Albert B wurden mit dem angefochtenen Urteil des am 3.Juli 1983 in Wiener Neustadt begangenen Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 und 2 Z. 1 StGB (Bestohlener: Leopold C; Beute: 60 S Bargeld und eine geringwertige Herrengeldbörse) schuldig erkannt. Von der weiteren wider sie erhobenen Anklage, sie hätten bei dieser Gelegenheit im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Vorsatz, sich unrechtmäß... mehr lesen...
Norm: StGB §144
Rechtssatz: Ist die Eignung der Drohung, begründete Besorgnisse zu erregen, objektiv gegeben und bleibt der vom Erpresser angestrebte Erfolg dennoch aus, oder tritt er lediglich aus anderer, mit der Tat in keinem Zusammenhang stehender Ursache ein, dann ist die Tat als versuchte Erpressung strafbar. Entscheidungstexte 9 Os 143/83 Entscheidungstext OGH 20.12.1983 9 ... mehr lesen...
Norm: StGB §105 DStGB §144
Rechtssatz: Wer sich einen durch Betrug erlangten Vermögensvorteil dadurch sichert, daß er aufgrund eines neu gefaßten Entschlusses den Geschädigten mit Gewalt an der Durchsetzung seiner Forderung hindert, macht sich nicht der Erpressung, sondern der Nötigung schuldig. Veröff: JZ 1984,146 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1983:RS01... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der zuletzt beschäftigungslose, am 18.Oktober 1941 geborene Dieter A des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er von Mitte Oktober 1982 bis 24.Dezember 1982 in Wien in mehrfachen Angriffen seiner (mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden) Mutter Margarete B durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben und wirklich ausgeübte Gewalt insgesamt zumindest 11.100 S Bargeld mit dem Vorsatz abgenötigt ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §144
Rechtssatz: Jemandes Ehre kann auch durch die Bekanntgabe unehrenhafter, indes wahrer Tatsachen eine Einbuße erleiden (KH 2962; hier: Bekanntgabe einer vor Familienangehörigen geheimgehaltenen Inhaftierung). Entscheidungstexte 13 Os 95/82 Entscheidungstext OGH 22.06.1982 13 Os 95/82 Veröff: SSt 53/44 13 ... mehr lesen...