Norm: StGB §16 EStGB §107StGB §144
Rechtssatz: Die versuchte Erpressung enthält die (vollendete) gefährliche Drohung. Entscheidungstexte 10 Os 26/77 Entscheidungstext OGH 20.04.1977 10 Os 26/77 Veröff: SSt 48/34 9 Os 7/87 Entscheidungstext OGH 04.03.1987 9 Os 7/87 Vgl auch; Beisatz: Zur Frage des qualifizierten ... mehr lesen...
Norm: StGB §105 DStGB §144 C
Rechtssatz: Zur Frage der unrechtmäßigen Bereicherung bei rechtswidriger Geltendmachung von Aussprüchen aus anfechtbaren Rechtsgeschäften. Entscheidungstexte 11 Os 169/76 Entscheidungstext OGH 21.12.1976 11 Os 169/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0093215 ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 C2StGB §144
Rechtssatz: Die Erpressung ist erst mit dem (effektiven) Vermögensverlust vollendet. Dieser ist durch die Unterfertigung eines unrichtigen Schuldscheines noch nicht eingetreten. Entscheidungstexte 9 Os 84/76 Entscheidungstext OGH 27.10.1976 9 Os 84/76 13 Os 34/78 Entscheidungstext OGH 20.04.1978 13... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §102StGB §144StGB §145 Abs1 Z1StGB §146
Rechtssatz: Drohung mit Entführung verlangt die in Aussicht gestellte Entführung einer Person. Entscheidungstexte 9 Os 129/75 Entscheidungstext OGH 29.09.1976 9 Os 129/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0092512 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: StGB §144StGB §146 E
Rechtssatz: Es liegt Erpressung vor, wenn die Einflußnahme auf den fremden Willen im Wege einer Nötigung erfolgt; Betrug, wenn dies durch Täuschung über Tatsachen geschieht. Die Erpressung unterscheidet sich vom Betrug sohin durch das angewandte Mittel der Willensbeeinflußung des Opfers. Entscheidungstexte 9 Os 129/75 Entscheidungstext OGH 29.09.1976 9 Os... mehr lesen...
Norm: StGB §105 A3StGB §144
Rechtssatz: Bezieht sich die Drohung auf die Mitteilung von Tatsachen des Privatlebens oder Familienlebens, zudem gegenüber einer zur Privatanklage (hier: wegen Ehebruchs) berechtigte Person ist sie demgemäß sittenwidrig. Entscheidungstexte 12 Os 115/76 Entscheidungstext OGH 06.09.1976 12 Os 115/76 12 Os 17... mehr lesen...
Norm: StGB §127 AStGB §133 AStGB §134StGB §142 AStGB §144StGB §146 C1
Rechtssatz: Objekt einer unrechtmäßigen Bereicherung und einer Schädigung am Vermögen kann jede Sache sein, die wirtschaftlich nicht gänzlich wertlos ist und daher Gegenstand einer Vermögensverschiebung sein kann. Entscheidungstexte 10 Os 63/76 Entscheidungstext OGH 10.08.1976 10 Os 63/76 ... mehr lesen...
Norm: StGB §105 EStGB §127 GStGB §144ABGB §366VersVG §67 Abs1
Rechtssatz: Veranlasst der Dieb (oder Hehler) den Eigentümer des Diebsguts durch Drohung (Vernichtung des Diebsguts; hier: Kunstwerke) zur Zahlung eines Lösegeldes für die Rückgabe der Beute, so begeht er auch Erpressung (und nicht Nötigung). Entscheidungstexte 1 StR 146/76 Entscheidungstext BGH 18.05.1976 1 StR 146/76 Ver... mehr lesen...
Norm: StGB §142 DStGB §144
Rechtssatz: Raub liegt vor, wenn Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben als unmittelbares Übel auf sofortigen Übergang einer präsenten Sache in die Verfügungsgewalt des Angreifers abzielen, Erpressung ist dann gegeben, wenn nicht die unverzügliche, sondern erst eine künftige Sachübergabe erzwungen werden soll. Entscheidungstexte 9 Os 115/75 ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 AStGB §133 AStGB §142 Abs1 AStGB §144StGB §146StGB §146 EStGB §229 Abs1
Rechtssatz: Ein vinkuliertes Sparkasseneinlagebuch ist ohne Rücksicht darauf, ob dem Täter das Losungswort bekannt ist oder nicht, kein taugliches Objekt eines Diebstahls. Unternimmt es der Täter aber in der Folge, ein solches Sparkasseneinlagebuch dadurch zu realisieren, dass er einen anderen über seine Berechtigung zur Verfügung über die betreffende Sparei... mehr lesen...
Norm: StGB §105 CStGB §144StGB §146
Rechtssatz: Die Forderung einer "Bearbeitungsgebühr" von einem Ladendieb ist nicht gerechtfertigt (Strafverfahren wegen Nötigung). RS U OLG Braunschweig (D) 1975/07/14 Ss 63/75 Veröff: NJW 1976,60 RS U OLG Koblenz (D) 1975/11/13 1 Ss 199/75 Vgl auch; Veröff: NJW 1976,63 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §105 BStGB §144 B
Rechtssatz: Auch nur vermeintliches Einverständnis des Opfers schließt den zur Verwirklichung des Delikts der Nötigung (bzw der Erpressung) erforderlichen Vorsatz aus. Entscheidungstexte 9 Os 94/74 Entscheidungstext OGH 18.09.1974 9 Os 94/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974... mehr lesen...
Norm: StGB §99 DStGB §105 DStGB §144
Rechtssatz: Erpressung (bzw Nötigung) konsumiert Freiheitsbeschränkung, wenn diese Mittel der Erpressung (bzw Nötigung) ist (nicht Subsidiarität). Entscheidungstexte 12 Os 54/73 Entscheidungstext OGH 05.07.1973 12 Os 54/73 13 Os 72/80 Entscheidungstext OGH 09.10.1980 13 Os 72/80 ... mehr lesen...
Norm: StGB §105 CStGB §144
Rechtssatz: Die Erzwingung einer Leistung, auf die der Drohende ein Recht hat, ist keine Erpressung (Nötigung) ÖR 546, SSt 16/29 ua), wenn das angedrohte Übel im Zusammenhang mit der zu erzwingenden Leistung steht. Entscheidungstexte 9 Os 410/60 Entscheidungstext OGH 31.01.1961 9 Os 410/60 10 Os 59/69 E... mehr lesen...
Norm: StGB §105 CStGB §144 C
Rechtssatz: Zur Erfüllung des Begriffes Bedrohung im Sinne des § 98 lit b StG (nunmehr § 105 StGB bzw § 144 StGB) ist unter anderem erforderlich, daß der Täter kein Recht auf Vollzug des angedrohten Übels oder auf die begehrte Leistung hat oder daß, wenn er in beider Hinsicht berechtigt ist, ein sachlicher Zusammenhang, eine innerlich begründete Mittel-Zweck-Beziehung zwischen dem Vollzug des Übels und der begehrten... mehr lesen...
Norm: StGB §105 CStGB §144 C
Rechtssatz: Es begeht eine Erpressung (Nötigung), wer ein Übel, zu dessen Zufügung er an sich berechtigt ist, zu dem Zwecke in Aussicht stellt, eine rechtswidrige Leistung zu erzwingen (SSt 9/57, SSt 16/29 ua). Entscheidungstexte 7 Os 17/60 Entscheidungstext OGH 18.11.1960 7 Os 17/60 9 Os 410/60 Ents... mehr lesen...
Norm: StGB §105 DStGB §142 DStGB §144
Rechtssatz: Wer einem Gefangenenaufseher unter Anwendung physischer Gewalt oder gefährlicher Drohung die Gefangenhausschlüssel abnimmt, um diese zum Öffnen der Gefängnistore zu benützen und aus dem Gefängnis zu entweichen, und die Schlüssel am Tatort zurückläßt, hat (mangels diebischer Absicht) nicht Raub, sondern Nötigung zu verantworten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §105 EStGB §144
Rechtssatz: Erreicht die Drohung nicht denjenigen, gegen sie sich richtet, liegt nur ein Versuch der Nötigung (bzw Erpressung) vor. Entscheidungstexte 5 Os 569/57 Entscheidungstext OGH 23.12.1958 5 Os 569/57 9 Os 101/81 Entscheidungstext OGH 11.08.1981 9 Os 101/81 Beisatz: Zu § 105 StGB. (T1) ... mehr lesen...
Norm: StGB §105 CStGB §144 C
Rechtssatz: Anwendung unerlaubter Mittel zur Erzwingung einer rechtmäßig zustehenden Leistung. Entscheidungstexte 2 Os 1124/47 Entscheidungstext OGH 09.02.1948 2 Os 1124/47 Ähnlich; Veröff: SSt 19/97 5 Os 291/56 Entscheidungstext OGH 07.05.1956 5 Os 291/56 Veröff: EvBl 1956/240 S 440 ... mehr lesen...
Norm: StGB §105 CStGB §144 C
Rechtssatz: Zwischen dem Mittel, daß der Durchsetzung des Anspruches dienen soll und dem noch so begründeten Anspruch selbst darf nicht ein Mißverhältnis bestehen, das die Bedeutung des Mittels außerhalb jedes Vergleiches mit dem Wert des Anspruches stellt. Zumindest muß ein in der Person und den Verhältnissen des Drohenden selbst begründetes subjektives Recht zur Verhängung des Übels bestehen. Wenn die Verhängung d... mehr lesen...
Norm: StGB §105 CStGB §144 C
Rechtssatz: Der Tatbestand der Erpressung (bzw Nötigung) liegt vor, wenn der Drohende zwar ein Recht auf die geforderte Leistung, jedoch kein Recht zur Verhängung des angedrohten Übels (Anzeige wegen angeblicher Steuerverfehlungen) hat und ein Zusammenhang zwischen der zu erzwingenden Leistung und dem angedrohten Übel nicht besteht. Entscheidungstexte 5 Os 345/3... mehr lesen...
Norm: StGB §105 CStGB §144 C
Rechtssatz: Wer zur Durchsetzung eines Leistungsanspruches ein Übel androht, auf dessen Zufügen er kein Recht hat, verantwortet den Tatbestand der Erpressung (bzw jenen der Nötigung). Entscheidungstexte Os 75/28 Entscheidungstext OGH 02.03.1928 Os 75/28 Beisatz: Einbringung einer Ehrenbeleidigungsklage. (T1) Veröff: SSt 8/37 ... mehr lesen...
Norm: StGB §99 DStGB §105 DStGB §107StGB §144
Rechtssatz: Zur Abgrenzung der Tatbestände der Verbrechen der öffentlichen Gewalttätigkeit durch Einschränkung der persönlichen Freiheit nach dem § 93 StG (nunmehr § 99 StGB), der Erpressung nach dem § 98 StG (Nötigung nach § 105 StGB bzw Erpressung nach § 144 StGB) und der gefährlichen Drohung nach dem § 99 StG (nunmehr § 107 StGB). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §105 CStGB §144 C
Rechtssatz: Die Ankündigung, eine unbegründete Forderung gerichtlich einzuklagen, ist an sich noch keine Bedrohung mit Verletzung am Eigentum. Entscheidungstexte Os 60/25 Entscheidungstext OGH 11.02.1925 Os 60/25 Veröff: SSt 5/15 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0092993 ... mehr lesen...