Norm: StGB §144 StGB § 144 heute StGB § 144 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz: Der staatliche Strafanspruch und damit eine im Verwaltungsstrafverfahren über den Angeklagten verhängte Geldstrafe unterliegt nicht dem Vermögensbegriff des § 144 Abs 1 StGB, weil mit der Einhebung einer Geldstraf... mehr lesen...
Gründe: Mit Antrag auf Bestrafung vom 17. Dezember 2007 legte die Staatsanwaltschaft Innsbruck im Verfahren AZ 9 U 666/07i des Bezirksgerichts Innsbruck ua Laura C***** (nunmehr A*****) ein am 5. November 2007 begangenes Vergehen des Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB zur Last (ON 3). Die Beschuldigte wurde zu diesem Vorwurf von der Polizei als Verdächtige im Beisein eines Dolmetschers für die rumänische Sprache vernommen (ON 2 S 29). Die Angaben der Anzeiger Frieda und Johann S***** w... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ismail M***** des Verbrechens der Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 22. August 2008 in Salzburg mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Genötigten unrechtmäßig zu bereichern, Ronald R***** durch die Äußerung: „Wenn ich wieder ins Gefängnis muss, dann bringt dich einer aus meiner Familie um!“, also durch Drohung mit zumindest einer Körperverletzung, zu einer Handlung, die ihn am Vermögen schädigen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Patrick E***** mehrerer Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften nach § 27 Abs 1 Z 1 erster und zweiter Fall SMG (A), des Verbrechens des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall und Abs 4 Z 3 SMG (B) sowie des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (C) schuldig erkannt. Danach hat er (A) vom 7. Oktober 2008 bis zum 14. Juni 2009 wiederholt vorschriftswidrig Cannabis erworben und besessen, (B) von der Jahres... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Magomed R***** und Amir M***** des Verbrechens der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB (II./), Magomed R***** überdies des Vergehens des Betrugs nach § 146 StGB (I./) schuldig erkannt. Danach haben am 13. Juni 2009 in Graz I./ Magomed R***** allein mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, David P***** durch Täuschung über Tatsachen, nämlich durch die Vorgabe, zur entgeltlichen Lieferung von Cannabi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Zlatko T***** und Nihat U***** jeweils der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB (1./) und der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB (2./) sowie der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e StGB (3./) und des Diebstahls nach § 127 StGB (4./) schuldig erkannt. Danach haben sie im bewussten und gewollten Zusammenwirken als... mehr lesen...
Gründe: Mit seit 20. Februar 2006 rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Jugendschöffengericht vom 15. Februar 2006, GZ 163 Hv 8/06a-52, wurden der am 1. November 1986 geborene Dimitri T***** und der am 21. Jänner 1989 geborene Dalibor B***** des Verbrechens des Raubes nach (auch zu T***** richtig:) § 142 Abs 1 und Abs 2 StGB (A), des (richtig: versuchten [§ 15 StGB]) Vergehens nach § 27 Abs 1 sechster Fall und Abs 2 Z 2 erster Fall SMG (B) und des Verg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen Privatbeteiligtenzuspruch enthaltenden Urteil wurde Faruk R***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (1) und der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 erster Fall StGB (2), des Diebstahls nach § 127 StGB (3), der versuchten Nötigung nach §§ 15 Abs 1, 105 Abs 1 StGB (4), der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 vierter Fall StGB (5.1) sowie der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (5.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Maksim B***** und Ahmad M***** der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Satz StGB (1./) sowie der versuchten Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1 StGB (2./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Maksim B***** und Ahmad M***** der Verbrechen des schweren Raubes nach Paragraphen 142, Absatz eins,, 143 zweiter ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte des Verbrechens des schweren, durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 3 und Abs 2, 129 Z 1 und Z 2 StGB (1) sowie des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte des Verbrechens des schweren, durch Einbruch begangenen Diebstahls nach Paragraphen 127,, 128 Absatz eins, Ziffer 3 und Absatz 2,, 129 Ziffer eins und ... mehr lesen...
Norm: StGB §15StGB §144StGB §202 Abs1
Rechtssatz: Wenn ein Opfer auch ohne erpresserische Nötigung zur verlangten Leistung bereit ist, fehlt es an der Kausalität zwischen Täterverhalten und Taterfolg, weshalb von einer im Versuchsstadium gebliebenen Tat auszugehen ist. Entscheidungstexte 15 Os 50/06a Entscheidungstext OGH 09.11.2006 15 Os 50/06a ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch rechtskräftige Teilfreisprüche und Privatbeteiligtenzusprüche enthaltenden - Urteil wurde der Angeklagte Mag. Karl W***** des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1 erster Fall StGB (I./), der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (II./) und der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (III./) sowie „des sechsfachen Vergehens" der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (IV./) schuldig erkannt. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Walter W***** und Vadis Konadu A***** des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Walter W***** und Vadis Konadu A***** des Verbrechens des Raubes nach Paragraph 142, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Danach haben sie am 25. September 2003 im bewussten und gewollten Zusammenwirken a... mehr lesen...
Norm: StGB §144
Rechtssatz: Erpressung scheidet aus, wenn der Täter irrigerweise davon ausgeht, einen Anspruch auf die erstrebte Leistung zu haben. Hiebei muss sich der Irrtum jedoch darauf beziehen, dass Umstände angenommen werden, aus denen sich in rechtlicher Wertung ein solcher Anspruch ergeben würde. Entscheidungstexte 15 Os 43/02 Entscheidungstext OGH 23.05.2002 15 Os 43/... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmuth B***** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach §§ 15, 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmuth B***** des Verbrechens des versuchten Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 15,, 127, 129 Ziffer eins, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 8. Feber 1999 in Wien fremde bewegliche Sachen, und zwar Lebensmittel, mit dem Vorsatz, sich durch deren Zueignung unrechtmä... mehr lesen...
Norm: StGB §144
Rechtssatz: Das Verbrechen der Erpressung ist erst vollendet, sobald die beabsichtigte Vermögensverschiebung tatsächlich eingetreten ist; daß bloß eine Vermögensverbindlichkeit entstanden ist (hier Zusage der Bezahlung von 5.000,-- Schilling), genügt nicht, es muß vielmehr der effektive Verlust an Vermögenssubstanz eingetreten sein (Leukauf/Steininger Komm3 § 144 RN 17). Bis zu diesem Zeitpunkt sind weitere Tathandlungen wie der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kurt Ferdinand R***** des Verbrechens der versuchten (zu ergänzen: schweren) Erpressung nach §§ 15, 144 Abs 1, 145 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 8. November 1996 in Wagrain mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Genötigten unrechtmäßig zu bereichern, Heinz P***** in mehreren Telefonaten durch die Aufforderung, ihm unverzüglich auf dem Postweg einen Geldbetrag von 5.000 S bis 6.000 S zu überweisen, andernfalls werde... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen (auch einen rechtskräftigen Freispruch enthaltenden) Urteil wurde Oliver David R***** des Verbrechens des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er seinen Großvater mit den aus dem
Spruch: ersichtlichen Worten, wobei er zur Unterstreichung dieser Drohung dessen Gehstock erfaßte und in eine Ecke auf einen Blumenstock warf, mit Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben mit auf unrechtmäßige Bereicherung gerichtet... mehr lesen...
Norm: StGB §29StGB §144
Rechtssatz: Für Erpressung besteht keine Schadensqualifikation, weshalb der Zusammenrechungsgrundsatz des § 29 StGB keine Anwendung findet. Entscheidungstexte 15 Os 194/96 Entscheidungstext OGH 16.01.1997 15 Os 194/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0106582 D... mehr lesen...
Norm: StGB §105StGB §144
Rechtssatz: Ein Betäubter (Bewußtloser) kann weder genötigt noch erpreßt werden, weil es an der hiefür wesentlichen willensgesteuerten Reaktion als Nötigungsziel gebricht. Entscheidungstexte 14 Os 71/96 Entscheidungstext OGH 10.12.1996 14 Os 71/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996... mehr lesen...
Norm: StGB §144
Rechtssatz: Wer einem anderen im Streben nach unrechtmäßiger Bereicherung immer wieder mit der Vernichtung seiner wirtschaftlichen Existenz und gesellschaftlichen Stellung droht, um ihn zu weiterem, einen Dritten schädigenden wissentlichen Befugnismißbrauch zu zwingen, handelt sowohl mit Bereicherungsvorsatz und Schädigungsvorsatz als auch mit dem ebenfalls tatbestandsessentiellen, auf Willensbeugung gerichteten Nötigungsvorsatz... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §144
Rechtssatz: Die Androhung, mittels gezielter Informationen über eine unterschiedliche Preisgestaltung Kunden von weiteren Geschäftskontakten abzuhalten, ist als Ankündigung eines Angriffes auf das Vermögen der Firma zu werten. Entscheidungstexte 14 Os 97/95 Entscheidungstext OGH 19.09.1995 14 Os 97/95 ... mehr lesen...
Norm: StGB §144
Rechtssatz: Erpressung durch gefährliche Drohung setzt nicht voraus, dass das Tatopfer tatsächlich in Furcht und Unruhe versetzt wird. Zur Herstellung des Tatbestandes der Erpressung nach § 144 Abs 1 StGB genügt vielmehr die objektive Eignung der im konkreten Fall als Nötigungsmittel eingesetzten Drohung, der bedrohten Person begründete Besorgnis einzuflößen (§ 74 Z 5 StGB); auf den tatsächlichen Eintritt einer nachhaltigen Beun... mehr lesen...
Norm: StGB §144
Rechtssatz: Bei der Erpressung handelt es sich um ein Delikt mit überschießender Innentendenz, das (gegebenenfalls vor materieller Vollbringung durch Effektuierung auch der angestrebten Bereicherung) bereits mit dem Eintritt des Vermögensschadens (hier durch Verbringung des Bargeldes aus dem Gewahrsamsbereich des tatgeschädigten Geldinstitutes) formell vollendet ist, wobei hinsichtlich der angestrebten Bereicherung (bedingter) V... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann S***** der Verbrechen des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1 StGB (Punkt II des Urteilssatzes) und der Vergewaltigung nach § 201 Abs. 2 StGB (Punkt I/1) sowie der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB (Punkt I/2), des Diebstahls nach § 128 StGB (Punkt III/1) und der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB (Punkt III/2) schuldig erkannt. Das Verbrechen des versuchten Raubes liegt ihm zur Last, weil er am 11.April 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Maria H***** des Verbrechens des (minderschweren) Raubes nach dem § 142 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt, weil sie am 18.Oktober 1989 in L***** der Verkäuferin Maria S***** durch nicht erhebliche Gewaltanwendung gegen ihre Person eine Flasche Weinbrand im Wert von 165 S mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung wegnahm. Dieses Urteil ficht die Angeklagte im Schuldspruch mit einer auf § 281 Abs. 1 Z 5, 5 a, 9 lit. a und b StPO gestützt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 14.April 1954 geborene Harald M***** sowie der am 26.Juni 1955 geborene Norbert B***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 3 und 15 StGB, Harald M***** auch nach dem § 129 Z 2 StGB, schuldig erkannt und beide Angeklagte (unter Anrechnung der Vorhaft) gemäß dem § 129 StGB zu (jeweils unbedingten) Freiheitsstrafen, und zwar Harald M****... mehr lesen...