RS OGH 1983/12/13 9Os186/83

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Veröffentlicht am 13.12.1983
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Norm

StGB §129 Z3

Rechtssatz

Unter "Aufbrechen" ist das Öffnen der Sperrvorrichtung durch Anwendung von Gewalt zu verstehen, wobei diese Gewalt auch mit der bloßen Hand (und nicht etwa nur mit einem Werkzeug) angewendet werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0094225

Dokumentnummer

JJR_19831213_OGH0002_0090OS00186_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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