Norm: StGB §5 Abs2StGB §11 AStGB §21 Abs1
Rechtssatz: Die Fähigkeit, überhaupt einen Willen zu bilden, ist von jener, diesen (gebildeten) Willen verantwortlich an den Rechtsnormen auszurichten, zu unterscheiden, weshalb auch ein Zurechnungsunfähiger eine Verletzungsabsicht haben kann. Entscheidungstexte 13 Os 77/01 Entscheidungstext OGH 27.06.2001 13 Os 77/01 ... mehr lesen...
Gründe: Ernst H***** wurde in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB untergebracht, weil er am 23. November 2000 in Wien Anna Sch***** mit einem Messer einen von der linken Kinn-Unterlippenregion bis knapp vor das linke Ohr reichenden, die Mundhöhle auf Höhe des zweiten bis fünften Zahnes links unten perforierenden und die linke Gesichtsschlagader eröffnenden Schnitt, der eine Berufsunfähigkeit von mehr als 24 Tagen (US 4) und eine auffallende Verunsta... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der von der Revisionswerberin (nominell) allein geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gemäß § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf gemäß § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Die Revisionswerberin erkennt selbst, dass Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, die schon in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht aber verneint wurden, nach stän... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf R***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (Punkt A des Urteilstenors) sowie der Vergehen des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 StGB (B) und der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs 1 StGB (C) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf R***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach Paragraph 207, Abs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Alfred U***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 3 zweiter Fall StGB schuldig erkannt, weil er am 5. Juni 1996 in Wien die Felizitas F***** mit schwerer gegen sie gerichteter Gewalt, indem er ihr eine Vielzahl von Schlägen versetzte und sie mit Handschellen fesselte, zur Duldung des Beischlafs und dem Beischlaf gleichzusetzender geschlechtlicher Handlungen, nämlic... mehr lesen...
Gründe: Michael G***** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1, 130 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Demnach hat er in Münzkirchen anderen mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung und in der Absicht, sich durch wiederkehrende Begehung von Einbruchsdiebstählen eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, fremde bewegliche Sachen weggenommen, nämlich (I) am 23.August 1996 im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit dem gesonder... mehr lesen...
Norm: StGB §11 A
Rechtssatz: Die Dispositionsfähigkeit mangelt nur dann, wenn dem Täter wegen bestimmter im Gesetz bezeichneter biologischer Zustände bestimmte psychologische Eigenschaften fehlen, nämlich die nötige Vernunft und Willenskraft, der in das Unrecht der Tat gewonnenen Einsicht folgend zu handeln. Entscheidungstexte 13 Os 130/96 Entscheidungstext OGH 18.09.1996 13 Os 1... mehr lesen...
Norm: StGB §11 ÜbsStGB §11 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 11 StGB A Allgemeines B Geisteskrankheit C Schwachsinn D tiefgreifende Bewusstseinsstörung 1 volle Berauschung 2 sonstige tiefgreifende Bewusstseinsstörung E andere schwere seelische Störung F eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit G Sonstiges Informationen zu § 11 StGB Verweisungen: Siehe auch §§ 34 Z 1 und 11, 35, 287 StGB, § 134 StPO, § 10 JGG 1961. ... mehr lesen...
Norm: StGB §11 D1StPO §321 B
Rechtssatz: Der generelle Begriff "eines anderen berauschenden Mittels", der nach allgemeinem Verständnis auch Medikamente und Suchtgift umschließt, reicht zur sachgerechten Unterrichtung der Laien vollkommen aus. Entscheidungstexte 14 Os 114/95 Entscheidungstext OGH 03.10.1995 14 Os 114/95 European Ca... mehr lesen...
Norm: StGB §5 FStGB §11 A
Rechtssatz: Die Vorsätzlichkeit eines Tuns ist nicht dadurch bedingt, dass die Handlung dem Täter zur Verantwortlichkeit zugerechnet werden kann. Vorsatz ist wertfrei und setzt keine Beurteilung nach den die Schuld konstituierenden Maßstäben voraus. Im Sinne des Gesetzes kann jeder strafrechtlich Handlungsfähige vorsätzlich handeln, daher können dies auch Geisteskranke, Volltrunkene und Strafunmündige. ... mehr lesen...
Norm: StGB §11 D1StGB §287
Rechtssatz: Eine volle Berauschung setzt eine höhergradige Bewußtseinsstörung voraus, durch welche dem Täter die Diskretionsfähigkeit oder die Dispositionsfähigkeit abhanden gekommen ist. Entscheidungstexte 13 Os 20/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1993 13 Os 20/93 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §11 A
Rechtssatz: Beruht der zeitweilige Verlust rationaler Beherrschung eines Dranges lediglich auf einem Charaktermangel des Täters und nicht auf einem biologischen Zustand der im § 11 StGB vorausgesetzten Schwere, also auf Geisteskrankheit, Schwachsinn, tiefgreifender Bewußtseinsstörung oder einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung solcher Intensität, daß die Fähigkeit zur Einsicht in das Unr... mehr lesen...
Norm: StGB §11 D1StGB §287
Rechtssatz: Auch für einen durch Suchtmittel hervorgerufenen Vollrausch sind eine ungenügende Orientierung in Raum und Zeit und ein völliger Erinnerungsverlust hinsichtlich des Tatablaufs typische Kennzeichen. Entscheidungstexte 14 Os 1/93 Entscheidungstext OGH 16.02.1993 14 Os 1/93 European Case Law... mehr lesen...
Norm: StGB §4StGB §11 AStPO §281 Abs1 Z9 litb
Rechtssatz: Das Strafgesetzbuch geht grundsätzlich von der Schuldfähigkeit des Täters aus und läßt Zurechnungsunfähigkeit als Ausnahme hievon nur aus den im § 11 StGB aufgezählten Gründen gelten. Durch die Unterlassung von Feststellungen zur Zurechnungsfähigkeit bringt das Erkenntnisgericht daher zweifelsfrei zum Ausdruck, daß es die Schuldfähigkeit des Angeklagten als gegeben erachtet. ... mehr lesen...
Norm: StGB §11 E
Rechtssatz: Klaustrophobie: Grundsätzlich kann eine schuldausschließende schwere seelische Störung im Sinne des § 11 StGB überhaupt nur bei hochgradigen Phobien mit Panikstimmung indiziert sein. Entscheidungstexte 11 Os 45/92 Entscheidungstext OGH 12.05.1992 11 Os 45/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Norm: StGB §11 GStGB §12 BcStGB §13
Rechtssatz: Eine allfällige Zurechnungsunfähigkeit des unmittelbaren Täters bleibt in rechtlicher Hinsicht ohne Auswirkung auf die Strafbarkeit des Beitragstäters, weil jeder Beteiligte für eigenes Unrecht und eigene Schuld haftet, sodaß die Strafbarkeit des sonstigen Tatbeitrages nach § 12 dritter Fall StGB kein schuldhaftes Verhalten des unmittelbaren Täters voraussetzt. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StGB §11 D1StGB §81 B1aStGB §287
Rechtssatz: Nach forensischer Erfahrung werden pro Stunde durchschnittlich 0,12 Promille Blutalkohol abgebaut. Entscheidungstexte 13 Os 75/91 Entscheidungstext OGH 11.09.1991 13 Os 75/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0089878 Dokumentnumme... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ernst H***** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Deliktsfall, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 14.Juni 1990 in Wien seiner Ehefrau Maria H***** durch Schläge und Tritte gegen den Körper, durch die sie zahlreiche Blutunterlaufungen, Rißquetschwunden, Jochbein- und Rippenbrüche erlitt, eine schwere Körperverletzung absichtlich zugefügt, wobei die Tat den Tod der Genannten ... mehr lesen...
Norm: StGB §2 DStGB §11 C
Rechtssatz: Fallkonstellation, bei der die Diskretionsfähigkeit des Täters in das Unrecht des Verhaltens eines anderen nicht zugleich auch seine Diskretionsfähigkeit in das Unrecht der ihm zur Last fallenden Verletzung seiner Erfolgsabwendungspflicht bedeutet. Entscheidungstexte 16 Os 17/91 Entscheidungstext OGH 17.05.1991 16 Os 17/91 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des angefochtenen Urteils wurde Eveline B***** vom Anklagevorwurf, sie habe zu dem von Erwin Gustav B***** - der unter einem dahin schuldig erkannt wurde - an ihrer Tochter Manuela B***** nahezu ein Jahr hindurch regelmäßig begangenen Verbrechen des Beischlafs mit Unmündigen (§ 206 Abs. 1 StGB) durch die Nichterfüllung der ihr als Mutter insoweit oblegenen Erfolgsabwendungspflicht beigetragen (§ 12 dritter Fall StGB), deswegen freigesproc... mehr lesen...
Gründe: Karl-Heinz M***** und Kurt F***** wurden des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 (erster Strafsatz) und Karl-Heinz M***** überdies des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach dem diesen Schuldsprüchen zugrundeliegenden Wahrspruch der Geschwornen hat Karl-Heinz M***** mit Hilfe des Kurt F*****, der ihm Tatwaffe samt Munition und Fluchtfahrzeug beschaffte, am 31.Mai 1990 maskiert und bewaffnet mit ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 6.Dezember 1951 geborene Stephan P*** - dessen Geburtsdatum in der Urteilsausfertigung ersichtlich irrtümlich mit 16. anstatt richtig mit 6.Dezember 1951 (vgl S 9, 43, 146) angegeben ist - des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 30.März 1990 in Wien unter Verwendung einer Waffe dadurch, daß er Renate S*** in sein... mehr lesen...
Norm: StGB §11 A
Rechtssatz: Für die Annahme der Zurechnungsunfähigkeit ist der Mangel an Diskretionsfähigkeit oder an Dispositionsfähigkeit entscheidend; für den Ausschluß der Zurechnungsfähigkeit genügt das Fehlen einer der beiden Fähigkeiten. Entscheidungstexte 15 Os 144/89 Entscheidungstext OGH 07.08.1990 15 Os 144/89 16 Os 17/91... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alois W*** - im zweiten Rechtsgang - gemäß § 21 Abs. 1 StGB in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der erstgerichtliche Urteilsspruch lautet: "Alois W*** ... hat I) am 13.5.1988 in Lind ob Velden den am 8.8.1981 geborenen und somit unmündigen Markus K*** durch Betasten von dessen Geschlechtsteil auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht mißbraucht; II) Handlungen, die geeignet sind, die sittliche Entwicklun... mehr lesen...