Norm
StGB §11 D1Rechtssatz
Auch für einen durch Suchtmittel hervorgerufenen Vollrausch sind eine ungenügende Orientierung in Raum und Zeit und ein völliger Erinnerungsverlust hinsichtlich des Tatablaufs typische Kennzeichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0089912Dokumentnummer
JJR_19930216_OGH0002_0140OS00001_9300000_001