RS OGH 1993/4/28 13Os20/93

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Veröffentlicht am 28.04.1993
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Norm

StGB §11 D1
StGB §287

Rechtssatz

Eine volle Berauschung setzt eine höhergradige Bewußtseinsstörung voraus, durch welche dem Täter die Diskretionsfähigkeit oder die Dispositionsfähigkeit abhanden gekommen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0089923

Dokumentnummer

JJR_19930428_OGH0002_0130OS00020_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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