Norm
StGB §11 D1Rechtssatz
Eine volle Berauschung setzt eine höhergradige Bewußtseinsstörung voraus, durch welche dem Täter die Diskretionsfähigkeit oder die Dispositionsfähigkeit abhanden gekommen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0089923Dokumentnummer
JJR_19930428_OGH0002_0130OS00020_9300000_001