I. Der 1943 geborene Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war das Amt für Rüstungs- und Wehrtechnik. Aus dem Vorbringen der Parteien und den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich folgender Sachverhalt: Auf Grund der Neufassung der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Landesverteidigung im Jahr 1992 wurde dem Beschwerdeführer mit Wirksamk... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 idF 1994/550;BDG 1979 §137 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 idF 1999/I/127;BDG 1979 §137 idF 2000/I/094;BDG 1979 §137 idF 2003/I/130;BDG 1979 §254 Abs15 idF 1994/550;BDG 1979 §254 Abs15 idF 1994/665;GehG 1956 §28 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §30 Abs1 idF 1994/550;
Rechtssatz: Die Bewertung des Arbeitsplatzes wie auch die daraus abzuleitenden... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 idF 1994/550;BDG 1979 §137 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 idF 1999/I/127;BDG 1979 §137 idF 2000/I/094;BDG 1979 §137 idF 2003/I/130;BesoldungsreformG 1994;GehG 1956 §28 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §30 Abs1 idF 1994/550;
Rechtssatz: Das durch das Besoldungsreform-Gesetz 1994 geschaffene Funktion... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §137 idF 1994/550;BDG 1979 §137 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 idF 1999/I/127;BDG 1979 §137 idF 2000/I/094;BDG 1979 §137 idF 2003/I/130;BDG 1979 §254 idF 1994/550;BDG 1979 §254 idF 1994/665;BDG 1979 §254 idF 1995/820;BDG 1979 §254 idF 2000/I/094;GehG 1956 §134;GehG 1956 §30 Abs1 idF 1994/550;
Rechtssatz: In dem durch das Besoldungsreform-Geset... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §137 idF 1994/550;BDG 1979 §137 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 idF 1999/I/127;BDG 1979 §137 idF 2000/I/094;BDG 1979 §137 idF 2003/I/130;GehG 1956 §113e;GehG 1956 §30 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §35 Abs2;
Rechtssatz: Ein Feststellungsinteresse ist zwar nur dann anzunehmen, wenn durch einen Feststellungsbescheid... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §38;AVG §56;BDG 1979 §137 idF 1994/550;BDG 1979 §137 idF 1997/I/061;BDG 1979 §137 idF 1999/I/127;BDG 1979 §137 idF 2000/I/094;BDG 1979 §137 idF 2003/I/130;GehG 1956 §30 Abs1 idF 1994/550;
Rechtssatz: Auch wenn der Antrag (nur) auf Feststellung der besoldungsrechtlichen Stellung gerichtet ist, mit dem im Ergebnis die Gebü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, und zwar im Personalstand des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Er war am 1. Jänner 1997 der Abt. I.3 zur Dienstleistung zugeteilt und dort bis Herbst 1997 u.a. mit der Betreuung der Homepage der belangten Behörde betraut. Mit Dienstgebermitteilung vom 6. Juni 1997 teilte ihm die belangte Behörde mit, dass er im Falle einer bis Jahresende erfolgenden Optierung für di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §38;BDG 1979 §137 idF 1997/I/061;GehG 1956 §30 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §34 Abs1 idF 1994/550;
Rechtssatz: Für die Frage der Gebührlichkeit einer Funktionszulage nach § 30 Abs. 1 GehG 1956 und einer Verwendungszulage nach § 34 Abs. 1 GehG 1956 stellt die Einstufung eines Arbeitsplatzes eines Beamten eine Vorfrage dar ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, Sektion Kärnten, seit dem 1. Dezember 1998 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie wurde auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe A3/Funktionsgruppe 1 ernannt. Seit 1. März 1998 - zu diesem Zeitpunkt war die Beschwerdeführerin Vertragsbedienstete und als VB I/c eingestuft - nimmt sie vertretungsweise die Agenden der in Karenzurlaub befindlichen Leiter... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §73;BDG 1979 §39 Abs2;GehG 1956 §30 Abs1 idF 1994/550;GehG 1956 §38 Abs1 idF 1994/550;
Rechtssatz: Das der Vertretung im Fall der Verhinderung des aktuellen Arbeitsplatzinhabers der höherwertigen Leitungsfunktion innewohnende zeitliche Moment kann von längerer Dauer sein und sich einer verlässlichen Einschätzung von vorn... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Amtsdirektorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle war zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides das Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, wo sie bei der Obersten Zivilluftfahrtbehörde in der Abteilung für Flughäfen und sonstige Flugplätze sowie Luftfahrthindernisse als Referentin der Verwendungsgruppe B tätig war (und ist). Mit dem verfahrensgegenständlichen Antrag vom 27. Nov... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550;GehG 1956 §30 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0056 E 10. Juni 1991 RS 3 Stammrechtssatz Auch dem Gesichtspunkt, auf welcher Entscheidungsebene eine konkrete Tätigkeit erbracht wird, kommt Bedeutung zu (Hinweis E 27.9.1990, 89/12/0148 und 13.2.1984, 83/12/0055). Das Unterworfensein des Beamten unter eine erhöhte Kontrolle oder eine... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Unstrittig ist, dass er mit Wirksamkeit vom 1. April 2000 in die Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 6, eingestuft wurde und bis zu diesem Zeitpunkt eine pauschalierte Überstundenvergütung nach § 16 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956 bezog. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, ihm mit Wirksamkeit vom 1. April 2000 gemäß § 30 Abs. 4 des G... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat in der Besoldungsgruppe Allgemeiner Verwaltungsdienst, Verwendungsgruppe A 1, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist mit der Gebietsbauleitung Oberes Ennstal betraut. Bis 30. September 1998 war er zudem mit der Leitung des Arbeitskreises "Sicherheit auf Baustellen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung" betraut und wurde auf eigenen Wunsch hin mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1998 von der Funktion... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §137;GehG 1956 §30 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 30 Abs. 1 GehG 1956 in der Fassung des Besoldungsreform-Gesetzes 1994, BGBl. Nr. 550, gebührt dem Beamten eine (ruhegenussfähige) Funktionszulage, wenn er dauernd mit einem Arbeitsplatz betraut ist, der nach § 137 BDG 1979 einer der (in dieser Bestimmung nachstehend angeführten) Funktionsgruppen zu... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §16;GehG 1956 §30 Abs1 idF 1994/550;
Rechtssatz: Der dem Beamten zustehende Anspruch auf Funktionszulage nach § 30 Abs. 1 GehG 1956 schließt einen solchen auf eine pauschalierte Überstundenvergütung nach § 15 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 GehG 1956 schon ex lege aus (Hinweis E 16.12.1998, 93/12/0156, betreffend eine Leiterzulage nach § 30a Abs. 1 Z. 3 G... mehr lesen...
Der 1953 geborene Beschwerdeführer steht - im beschwerdegegenständlichen Zeitraum als Amtssekretär - in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zum Ablauf des 31. Dezember 1996 gehörte er dem Dienstklassensystem an, mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 optierte er in das Funktionszulagenschema. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Ende des Jahres 1995 erteilte der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten die Weisung, ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1 idF 1994/550;GehG 1956 §30 Abs1 Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0056 E 10. Juni 1991 RS 3
(hier betreffend § 121 Abs 1 Z 1 GehG idF BGBl 1994/150) Stammrechtssatz Auch dem Gesichtspunkt, auf welcher Entscheidungsebene eine konkrete Tätigkeit erbracht wird, kommt Bedeutung zu (Hinweis E 27.9.1990, 89/12/0148 und 13.2.1984, 83/12/0055). Das Unte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Steiermark. Auf Grund seiner Optionserklärung vom 16. April 1997 gehört der Beschwerdeführer rückwirkend ab 1. Jänner 1997 dem Funktionszulagenschema an. Mit Schreiben vom 19. Oktober 1995 beantragte der Sicherheitsdirektor die Zustimmung zur Bemessung einer Verwendungszulage gemäß § 30a Abs. 1 Z. 1 GG für den Bes... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §121 Abs1 Z1;GehG 1956 §30 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0056 E 10. Juni 1991 RS 3 Stammrechtssatz Auch dem Gesichtspunkt, auf welcher Entscheidungsebene eine konkrete Tätigkeit erbracht wird, kommt Bedeutung zu (Hinweis E 27.9.1990, 89/12/0148 und 13.2.1984, 83/12/0055). Das Unterworfensein des Beamten unter eine erhöhte Kontrolle oder eine erhebliche B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Mai 1994 als Vizeleutnant i.R. des Bundesheeres in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Fliegerstabsbataillon, Fernmeldebetriebs- und Richtverbindungskompanie. Die Vorgeschichte dieses Beschwerdefalles ist dem hg. Erkenntnis vom 2. Juli 1997, Zl. 95/12/0076, zu entnehmen. Daraus ist Folgendes fest zu halten: Unter dem Datum 25. Mai 1993 richtete der Beschwerdeführer folgende Eingabe an ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §30 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits im E 1.12.1977, 2196/77 (das den Fall eines Vizeleutnants betraf, der mit der Führung eines Panzerjäger - (rPAK) Zuges einer Stabskompanie eines Panzergrenadierbataillons betraut war), ausgesprochen, alle mit der Führung eines Zuges des österreichischen Bundesheeres verbundenen Tätigkeiten, gleichgültig um we... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Amtssekretärin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Patentamt (im folgenden PA), wo sie als Sachbearbeiterin der Rechtsabteilung B verwendet wird; ihr sind (jedenfalls) Aufgaben nach § 10 der vom Präsidenten des Patentamtes erlassenen Patentsamtsverordnung (im folgenden PAV) (die im Beschwerdefall maßgebende Fassung ist im Österreichischen Patentblatt, Nr. 2/1985, auf Seite 18 ff, kundgemacht worden) über... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §30 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/12/0177 E 15. Oktober 1984 RS 2
(hier: A-wertige Verwendung eines Beamten der Allg Verwaltung) Stammrechtssatz Das Erfordernis von auf Hochschulniveau stehenden - allenfalls durch dienstliche oder private Fortbildung angeeigneten - Kenntnissen führt dann nicht zu einer A/H 1-wertigen Verwendung, wenn es sich lediglich um ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist seit dem Jahre 1974 die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und das Burgenland, deren Geschäftsabteilung 14 er als Referent für allgemeine Zollangelegenheiten zur Dienstleistung zugewiesen ist. Daneben ist er seit dem Jahre 1975 Mitglied des Dienststellenausschusses und bekleidet seit 29. Juli 1988 die Funktion eines Schriftführers und seit 9. Febr... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §30 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/12/0177 E 15. Oktober 1984 RS 2 Stammrechtssatz Das Erfordernis von auf Hochschulniveau stehenden - allenfalls durch dienstliche oder private Fortbildung angeeigneten - Kenntnissen führt dann nicht zu einer A/H 1-wertigen Verwendung, wenn es sich lediglich um einen kleinen Abschnitt aus dem Stoff einer Studienrichtung hande... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberoffizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Heeresfeldzeuglager in Salzburg. Mit Dienstrechtsmandat des Heeresmaterialamtes vom 17. Juli 1990 wurde für den Beschwerdeführer eine Verwendungsgruppenzulage mit Wirksamkeit vom 1. April 1989 im Ausmaß eines 1/2 Vorrückungsbetrages der Verwendungsgruppe P2 für seine höherwertige Verwendung als Facharbeiter & Partieführer bemessen. Die vom Besch... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §30 Abs1 Z1;GehG 1956 §30a Abs2;
Rechtssatz: Besteht zwischen dem dauernd verrichteten Dienst des Beamten und seiner dienstrechtlichen Stellung ein Unterschied von einer vollen VwGr und würde er auch bei Überstellung in die nächsthöhere VwGr eine deutlich höhere besoldungsrechtliche Besserstellung erfahren, als die Zuerkennung der Verwendungsgruppenzulage für ihn bewirkt,... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit 1. Juli 1969 als Förster in ein Vertragsdienstverhältnis zum Land Salzburg aufgenommen. Mit Wirkung vom 1. Jänner 1981 wurde er unter Ernennung zum Forstamtsrat der Dienstklasse VI des Dienstzweiges "Gehobener Forstaufsichtsdienst" (Verwendungsgruppe B) in den Personalstand der Salzburger Landesbeamten übernommen. Seine Dienststelle ist das Amt der Salzburger Landesregierung. Mit Schreiben vom 22. Mai 1985 beantragte der Beschwerdeführer die Bemessu... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §30 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Auch dem Gesichtspunkt, auf welcher Entscheidungsebene eine konkrete Tätigkeit erbracht wird, kommt Bedeutung zu (Hinweis E 27.9.1990, 89/12/0148 und 13.2.1984, 83/12/0055). Das Unterworfensein des Beamten unter eine erhöhte Kontrolle oder eine erhebliche Beschränkung der Zeichnungsberechtigung sind auch bei Anwendung des § 30 a Abs 1 Z 1 GehG wes... mehr lesen...