Index
63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §30 Abs1 Z1;Rechtssatz
Auch dem Gesichtspunkt, auf welcher Entscheidungsebene eine konkrete Tätigkeit erbracht wird, kommt Bedeutung zu (Hinweis E 27.9.1990, 89/12/0148 und 13.2.1984, 83/12/0055). Das Unterworfensein des Beamten unter eine erhöhte Kontrolle oder eine erhebliche Beschränkung der Zeichnungsberechtigung sind auch bei Anwendung des § 30 a Abs 1 Z 1 GehG wesentliche, die Wertigkeit einer Tätigkeit beeinflussende Sachverhaltselemente (Hinweis E 10.9.1984, 83/12/0118 und E 31.1.1979, 341/1978).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1986120056.X03Im RIS seit
06.03.2001