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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §137 idF 1994/550;Rechtssatz
Die Bewertung des Arbeitsplatzes wie auch die daraus abzuleitenden besoldungsrechtlichen Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; den im Zuge der Abgabe einer Überleitungserklärung erfolgten Mitteilungen seitens des Dienstgebers wird nur durch § 254 Abs. 15 BDG 1979 für den Fall Rechnung getragen, dass der Beamte nach seiner Überleitungserklärung in eine andere Einstufung des neuen Schemas übergeleitet wird, als ihm zuvor von der Dienstbehörde mitgeteilt wurde; in diesem Fall kann der Beamte seine Überleitungserklärung binnen drei Monaten widerrufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005120196.X04Im RIS seit
11.07.2008Zuletzt aktualisiert am
18.12.2014