RS Vwgh 2008/5/20 2005/12/0196

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Veröffentlicht am 20.05.2008
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §137 idF 1994/550;
BDG 1979 §137 idF 1997/I/061;
BDG 1979 §137 idF 1999/I/127;
BDG 1979 §137 idF 2000/I/094;
BDG 1979 §137 idF 2003/I/130;
BDG 1979 §254 Abs15 idF 1994/550;
BDG 1979 §254 Abs15 idF 1994/665;
GehG 1956 §28 Abs1 idF 1994/550;
GehG 1956 §30 Abs1 idF 1994/550;

Rechtssatz

Die Bewertung des Arbeitsplatzes wie auch die daraus abzuleitenden besoldungsrechtlichen Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; den im Zuge der Abgabe einer Überleitungserklärung erfolgten Mitteilungen seitens des Dienstgebers wird nur durch § 254 Abs. 15 BDG 1979 für den Fall Rechnung getragen, dass der Beamte nach seiner Überleitungserklärung in eine andere Einstufung des neuen Schemas übergeleitet wird, als ihm zuvor von der Dienstbehörde mitgeteilt wurde; in diesem Fall kann der Beamte seine Überleitungserklärung binnen drei Monaten widerrufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005120196.X04

Im RIS seit

11.07.2008

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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