Die Beschwerdeführerin (die am 20. Juni 1963 das Studium der Germanistik und Anglistik an der Philosophischen Fakultät der Universität Wien mit der Lehramtsprüfung abschloß) steht als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ab 1. Oktober 1964 wurde sie zunächst als Vertragsbedienstete und dann ab 1. September 1965 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis in dem der Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung unmittelbar unterstellte... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §30 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/12/0177 E 15. Oktober 1984 RS 2 Stammrechtssatz Das Erfordernis von auf Hochschulniveau stehenden - allenfalls durch dienstliche oder private Fortbildung angeeigneten - Kenntnissen führt dann nicht zu einer A/H 1-wertigen Verwendung, wenn es sich lediglich um einen kleinen Abschnitt aus dem Stoff einer Studienrichtung hande... mehr lesen...